235 thümliche Natur dieser Bauten eine allgemeine Veraccordirung wohl kaum als rathlich dürfte erscheinen lassen. Auch der unterzeichneten Deputation scheint sener Antrag in seiner allgemeinen Fassung jedenfalls zu weit zu gehen und der Staatsregierung zu sehr die Hände zu binden. Nachdem ihr daher von Seiten des Königlichen Herrn Kommissars die Erklärung ertheilt worden ist, daß die Staatsregierung bei den hier beabsichtigten Bauten die Veraccordirung einzelner Theile derselben soweit als thunlich wolle eintrcten lassen, glaubte die Deputation mit dieser Erklärung unter den bestehenden Verhältnissen sich be ruhigen zu können, und muß daher ihrer geehrten Kammer anrathen, den vorstehend referirten Zusatz abzulehnen. Endlich ist noch zu erwähnen, daß die auf Seite 75 der Vorlage ent haltene Andeutung, daß das oben bemerkte Postulat von 82,000 Thlr. äußersten Falls unter Verwendung des auS dem Verkaufe des dermaligen Grundstücks der Thierarzneischule erlangten Erlöses sich verstärken lasse, der jenseitigen Deputation Veranlassung zu Stellung des Antrags gegeben hat: „die Staatsregierung wolle den Erlös aus dem seiner Zeit zu ver kaufenden Grundstücke der alten Thierarzneischule zu dem mobilen Staatsvermögen einziehen." Nachdem dieser Antrag die einstimmige Genehmigung der zweiten Kammer erlangt, glaubt die unterzeichnete Deputation, denselben umsomehr auch ihrer Kammer zur Annahme empfehlen zu können, als, wie schon erwähnt, die ein zelnen Ansätze für die auszuführenden Gebäude so hoch gegriffen sind, daß kaum zu erwarten steht, es werde eine Veranlassung stattfinden, die gefertigten Anschläge zu überschreiten. Dresden, den 9. Mai 1858. Die zweite Deputation der ersten Kammer. Freiherr von Friesen. Koch. von Römer. von Watzdorf, Referent. Pfotenhauer.