263 In Vieser Vereinbarung kann die Deputation nur eine konsequente Durch führung der Refsortverhältniffe dieser beiden Ministerien erblicken. Dem Ministerium des Innern sind für fünfzehn größere gewerbliche Sonn tagsschulen bei Pos. 22a. 3000 Thlr. von beiden Kammern bewilligt wor den. Die Zahl der dem Ministerium des Eultus unterstellten Sonntags- schulcn beträgt laut Nachweis Blatt 159 — 160 zur Zeit 58. Es erscheint daher auch völlig gerechtfertigt, dem Ministerium des Cultus die geforderten 2,500 Thlr. zu bewilligen. Die Deputation ersucht daher die geehrte Kammer, den auf dem Budget des Departements zum ersten Male erscheinenden Aufwand von 2,500 Thlr. zur Unterstützung der Sonntagsschulen gut zu heißen und demgemäß Pos. 66 6. mit 48,825 Thlr. etatmäßig und 132 - transitorisch, 4 8,957 Thlr. in 8a. zu genehmigen. Pos. 67. Für katholische Kirchen, Schulen und wohlthätige Anstalten. 11,0 1 7 Thlr. etatmäßig, 12 - transitorisch, ^11,029 Thlr. in 8a. Diese Position ist, wie zeither, so auch dießmal unverändert geblieben, kann daher ohne weitere Bemerkung zu ungekürzter Bewilligung empfohlen werden. Pos. 68. Für die Taubstummenanstalten. Die seit voriger Bewilligung hier nöthig gewordene Erhöhung von 5,495 Thlr. ist entstanden, weil das immer steigende Vedürfniß eine Erwei terung der beiden Taubstummeninstitute zu Dresden und Leipzig unerläßlich nöthig gemacht hat. Db der größere Andrang zu diesen beiden Instituten Folge einer Ver mehrung der Zahl ter Taubstummen in unserem Vaterlande oder Folge des Fortschrittes ist, den diese Institute unleugbar in neuerer Zeit gemacht haben,