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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 133. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-04-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
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4260 133. Sitzung. Dienstag, den 28. April 1925 (Präsident.) H 11. dieselbe Eingabe, soweit sie die Umwandlung von Mechanikerstellen m Obermechanikerstellen bei der Technischen Hochschule betrifft; 12. die Eingabe (Nr. 1329 Pr.-A.) des Laboratoriums obergehilfen A Bube in Leipzig wegen seiner Ein stufung nach Gruppe V B- O.; 13. die Eingabe (Nr. 1604 Pr.-A.) der Gewerkschaft Sächsischer Staatsbeamten, Dresden, Einstufung der beiden Kasseninspektorenstellen bei der Universität Leipzig nach Gruppe IX B- O. Beschluß: Ist gedruckt und verteilt. (Nr. 1586.) Kurze Anfrage der Abgg. Schiffmann, Voigt u. Gen., die Unterbringung abgebauter Beamter und Angestellter in gewerbliche Unternehmungen be treffend. Beschluß: Kommt auf eine Tagesordnung. (Nr. 1567.) Anfrage des Abg. Rammelsberg u. Gen., die Beseitigung der Monopolstellung der Landessied- lungsgesellschaft im Interesse des freien Baugewerbes betreffend. Beschluß: Ist gedruckt und verteilt; dem Herrn Mi nisterpräsidenten ist Abschrift zugestellt worden. (Nr. 1568.) Schreiben des Abg. Bertz, betreffend feine Mandatsniederlegung. Beschluß: Zu verlesen. (Nr. 1569.) Anfrage des Abg. Renner u. Gen., die Zulassung ausländischer Redner bei öffentlichen Ver sammlungen betreffend. Beschluß: Ist gedruckt und verteilt; dem Herrn Ministerpräsidenten ist Abschrift zugestellt worden. (Nr. 1570.! Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten— 430 8t. L. I —, Strafverfolgung des Abg. Kautzsch betreffend. Beschluß: An den Rechtsausschuß abzugeben. ' (Nr. 1571.) Schreiben der Staatskanzlei — 415d 8t. L. I —, den Eintritt des Geschäftsführers Ewald Glombitza in Kändler b. Limbach (Sa.) in den Landtag betreffend. Beschluß: An den Prüfungsausschuß abzugeben. (Nr. 1572.) Vorlage, den Entwurf einer elften Änderung des Beamtenbesoldungsgesetzes betreffend. Beschluß: Zur ersten Beratung auf eine Tagesordnung. (Nr. 1573.) Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten— 377 8t. L. I — Kei Überreichung des Geschäftsberichtes der Landes-Brandversicherungsanstalt für den Freistaat Sachsen für das Jahr 1923. Beschluß: An den Haushaltausschuß L abzugeben.Z Ich bitte um Vortrag der Registrande. (Schriftführer Abg. Lieberasch liest:) Chemnitz, den 14. 4. 1925. An den Präsidenten des Sächsischen Landtages, Dresden. Der Unterzeichnete legt sein Mandat als Ab geordneter des Sächsischen Landtages nieder. Eine gleiche Mitteilung ist dem Landeswahlleiter für den Freistaat Sachsen bereits am 4. April zugegangen. Paul Bertz, Chemnitz, Kochstr. 15. An Stelle des Herrn Abg. Bertz ist neu in den (0) Landtag eingetreten Herr Abg. Glombitza. Er ist anwesend. Ich begrüße ihn. Für die heutige Sitzung sind entschuldigt: Herr Abg. Blüher vom 28.-30. April wegen dringender Ge schäfte, Herr Abg. Claus wegen Krankheit, Herr Abg. vr. Hübschmann bis mit 7. Mai, um eine Kur zu erledigen. Für die heutige Tagesordnung schlägt Ihnen der Vorstand vor, die Vorlage Nr. 180 mit aus die Tagesordnung zu setzen, und zwar, wenn keine Hindernisse entstehen, in sofortiger Schlußberatung. Die Vorlage Nr. 180 ist der Entwurf einer 11. Än derung des Bcamtenbesoldungsgesetzes. Sie ist eine Wirkung von reichsgesetzlichen Bestimmungen mit Ausnahme des letzten Absatzes von Art. 1, worüber im letzten Absatz der Begründung gesagt wird, daß die nicht ruhegehaltsfähigen Amtszulagen für Zweite Konzert meister und Kammermusiker von 15 Goldmark auf 27,50 Reichsmark erhöht werden. Die Begründung sagt dazu: Entsprechend der allgemeinen Gehaltserhöhung würde diese Zulage nur auf 16,50 Reichsmark zu er höhen sein. Die besonderen Verhältnisse der beteiligten Künstler machen jedoch eine darüber hinausgehende Aufbesserung erforderlich. Auch hier wird die Deckung später noch geregelt werden. Falls es die Meinung des Landtages ist, daß trotz dieser kleinen Abweichung von den übrigen reichs gesetzlichen Bestimmungen die Vorlage heute noch in Schlußberatung erledigt werden soll, so würde ich das Vorschlägen (Widerspruch.) Bei dieser Sachlage wird die Vorlage auf die heutige Tagesordnung gesetzt mit der Maßgabe, daß sie an den . . Besoldungsausschuß abzuführen ist. Der Landtag ist damit einverstanden. Wir treten in die Tagesordnung ein. 1. Kurze Anfrage des Abg. Schiffmann n. Gen., die Unterbringung abgebanter Beamter und Angestellter durch gewerbliche Unternehmer betreffend. (Druck sache Nr. 125«.) Abgeordneter Schiffmann (liest): Die Verordnung Nr. 44 des gemeinsamen Ministerial blattes vom 15. August 1924 fordert die Unterbringung abgebauter Beamter und Angestellter durch gewerb liche Unternehmer, die Staatsaufträge erhalten. Gegen den Erlaß bestehen starke Bedenken, da Tausende von Privatangestellten heute stellungslos und ohne bestimmtes Einkommen sind. Ist die Negierung bereit, die Verordnung wieder aufzuheben? Ministerialrat Schulze: Meine Damen und Herren! Die Verordnung über die Unterbringung abgebauter Beamter und Angestellter sieht lediglich eine Ein wirkung der Behörden auf Privatunternehmer, die durch Erteilung von Staatsaufträgcn oder bei Ermietung von staatlichen Gebäuden oder Räumen Neuein stellungen von Personal vornehmen müssen, vor. In dem diese Verordnung ergänzenden Rundschreiben des Ministeriums des Innern vom 22. Juli 1924 ist aus drücklich hervorgehoben worden, daß ein Zwang auf die Privatunternehmer in dieser Beziehung nicht stattfinden darf. Die Verordnung stützt sich auf die günstigen Er- fahrungen, die Deutsch-Osterreich seinerzeit mit einer entsprechenden Regelung zwecks Unterbringung ab-
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