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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 5.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1925]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,5
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20072432Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20072432Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20072432Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 135. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-05-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll133. Sitzung 4259
- Protokoll134. Sitzung 4265
- Protokoll135. Sitzung 4291
- Protokoll136. Sitzung 4323
- Protokoll137. Sitzung 4363
- Protokoll138. Sitzung 4399
- Protokoll139. Sitzung 4441
- Protokoll140. Sitzung 4577
- Protokoll141. Sitzung 4619
- Protokoll142. Sitzung 4673
- Protokoll143. Sitzung 4735
- Protokoll144. Sitzung 4789
- Protokoll145. Sitzung 4811
- Protokoll146. Sitzung 4869
- Protokoll147. Sitzung 4945
- Protokoll148. Sitzung 5007
- Protokoll149. Sitzung 5083
- BandBand 2. Wahlper. 5.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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IW. Sitzung. Donnerstag, den 7. Mai 1925 4293 (Präsident.) (A) Beschluß: Zur ersten Beratung auf eine Tagesord nung. (Nr. 1611.) Antrag zum mündlichen Bericht des Haus- haltausschusscs über den Antrag des Abg. Schreiber u. Gen., den Ankarif von Rittergut und Schloß Lang burkersdorf betreffend. <Rr. 1612.) Antrag zum mündlichen Bericht des Haus haltausschusses über Kap. 43, Handel und Gewerbe im allgemeinen, und zwar: Tit. 7a: Beitrag für die Deutfche Bücherei in Leipzig, Tit. 76: Einrichtung von Bücherspeichern im Westflügcl des Gebäudes der Deutschen Bücherei sowie Nach beschaffung von Einrichtungsstücken, des ordentlichen Staatshanshaltplans für 1925 lVorlagc Nr. 170) und über ein hierzu vorliegendes Schreiber: der Regierung vom 6. April 1925 — 378 8t. li. I. lNr. 1613.) Desgleichen über Kap. 22 des ordentlichen Staatshanshaltplans für 1925, Ministerium der Justiz betreffend (Vorlage Nr. 170). (Nr. 1614.) Desgleichen über Kap. 23 des ordentlichen Staatshaushaltplans für 1925, Gerichte, Staatsanwalt schaften und Gefangenenanstalten betreffend, (Vorlage Nr. 170). Beschluß zu Nr. 1611 bis 1614: Zur zweiten Beratung auf eine Tagesordnung. (Nr. 1615.) Antrag des Abg. Renner u. Gen., die Er- Haltung des Harthwaldes bei Leipzig betreffend. (Nr. 1616.) Antrag zum mündlichen Bericht des Rechtsausfchusses über den Antrag des Abg. Bertz u. Gen., , , den Erlaß einer umfasfenden Amnestie betreffend, (Druck- sgche Nr. 985) nebst Zusatzantrag (Drucksache Nr. 998) sowie über den Antrag des Abg. Arzt u. Gen., betreffs Erlaß einer Amnestie noch vor Weihnachten (Drucksache Nr. 1043) sowie über die hierzu vorliegenden Eingaben. Beschluß zu Nr. 1615 und 1616: Zur ersten Beratung auf eine Tagesordnung. Entschuldigt wegen dringender Geschäfte ist Herr Abg. Noack. Wir treten in die Tagesordnung ein. Zunächst schlägt die Kommunistische Partei vor, daß an Stelle des Herrn Abg.Böttcher Herr Abg. vr. Schminke als Mitglied in den Haushaltausschuß gewählt werden möchte. Ist das Haus damit einverstanden? Einstimmig. Wir kommen zu Punkt 1: Strafverfolgung von Ab geordneten (Drucksachen Nr. 1262 bis 1268). Das Wort als Berichterstatter hat Herr Abg. Gündel. Berichterstatter Abgeordneter Gündel: Meine Damen und Herren! Ich habe über drei Strafverfolgungen zu berichten. In allen drei Sachen hat der Ausschuß ein stimmig die Nichtgenehmigung der Strafverfolgung beantragt. Es handelt sich zunächst um eine Privatklage gegen den Abg. vr. Kastner, die von Herrn Rechtsanwalt vr. Sala angestrengt ist. Sic hat keinerlei politischen Hintergrund, sondern betrifft eine Privatklage, die sich auf einen Brief wechsel stützt, der aus Anlaß eines Wohnungstausches vor gekommen ist. In dein Briefwechsel wird eine einfache Beleidigung erblickt. Da es sich auch nach der Privatklage nicht um eine üble Nachrede handelt, sondern bloß um eine einfache Beleidigung, habe ich unseren Grundsätzen (0) entsprechend im Ausschüsse beantragt, die Strafverfol gung nicht zu genehmigen. Der Ausschuß ist dem bei- getreten, und ich habe Sie zu bitten, Ihrerseits dem Votum beizutreten. Die zweite Privatklage betrifft den Abg. Schmidt und ist angestrengt vom Reichstagsabgeordnetcn Ober postsekretär Lucke rn Chemmtz. Bei Gelegenheit des Wahl- kampfes im Dezember vorigen Jahres hat Herr Abg. Lucke, der sür die Wirtschaftspartei kandidierte, gegen die Konsumvereine Stellung genommen, und es ist in einer Vogtländischen Zeitung ein Inserat erschienen, wo ge sagt war: Keine Stimme von den Ladcninhabern, Kleinhänd lern, Gewerbetreibenden darf der in dein Aussichtsrat eines Konsumvereins sitzende Oberpostsekretär Lucke, Chemnitz, Spitzenkandidat der Wirtschastspartei in Liste 9, erhalten. Lucke hat und kann kein Verständnis für unsere Interessen haben. Nun ist es an sich natürlich nicht beleidigend, wenn behaup tet wird, daß jemand in einem Aufsichtsrat des Konsum- Vereins säße. Immerhin wird ihm der Vorwurf gemacht, daß zwischen seiner politischen Haltung und seinem privaten Auftreten eine Differenz sei. Auch hier habe ich als Berichterstatter im Ausschuß beantragt, die Strafverfolgung nicht zu genehmigen, ob wohl hier eine üble Nachrede darin gefunden wird; denn die Privatklage richtet sich nicht nur gegen den Abg. Schmidt, von dem die Behauptung ausgeheu soll, sondern zugleich auch gegen einen Kaufmann Michael in Olsnitz, der zugesteht, daß er das Inserat in die Zeitung gebracht hat. Wenn also der Privatkläger den Wunsch hat, die Sache vor Gericht zu klären, so steht ihm die Mög- D lichkeit offen, daß das in der Privatklage gegen den Kauf mann Michael, der keine Immunität genießt, durchgeführt wird, und der Beweis, den der Privatkläger führen will, kann da ruhig geführt werden, er wird nicht unterbunden. Aus diesem Grunde habe ich auch hier die Nichtgenehmi gung der Strafverfolgung beantragt. so-- Der dritte Fall betrifft den Abg. Kautzsch. Das ist eine Privatklage des Bergingenieurs Ebert in Reins- dors, die er gegen Herrn Kautzsch erhoben hat als verant wortlichen Redakteur des „Sächsischen Volksblattes", und zwar handelt es sich hier um eine Notiz, die unter der Rubrik „Gewerkschaften" gestanden hat, für die nach der Nummer Herr Abg. Kautzsch verantwortlich zeichnet. Es ist da ein kurzer Artikel erschienen, in dem darauf Be zug genommen wird, daß von feiten der Grubenbesitzer eine Schadenersatzklage gegen die Gewerkschaften und gegen Gewerkschaftssekretäre erhoben worden sei, weil zum Streik aufgesordert wurde. Es soll in diesem Prozeß die bekannte Rechtsfrage zur Entscheidung gebracht wer den, ob eine Schadenersatzpflicht besteht, wenn ein Streik propagiert wird gegenüber den Tarifverträgen. Die Rechtsfrage interessiert uns hier nicht. Die Frage ist er wähnt worden; da sind die Ausdrücke gefallen: „die Unverschämtheit der Zechenbarone ist wirklich nicht mehr zu steigern", und dann ist noch „von der Unverfrorenheit der Zechenbarone" gesprochen worden. Auch hier handelt es sich um eine einfache Beleidigung, cs werden nicht ehrenrührige Tatsachen nachgesagt, son dern Beleidigungen zum Ausdruck gebracht. Aus diesen: Grunde hat der Ausschuß die Sache uicht sür so wichtig gehalten, daß hier die Immunität durchbrochen werden müßte. Es ist auch hier vom Ausschuß einstimmig be schlossen, Ihnen die Nichtgenehmigung der Strafverfol- 627*
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