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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 152. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-11-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
- Links
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152. Sitzung. Mittwoch, (Stellvertretender Präsident vr. Hübschmann.) l.O Zulassung des Abg. Granz? Abgelehnt. Wollen Sie die Tagesordnung im übrigen ge nehmigen? Einstimmig. Dann würden noch die vier Mitglieder des Landtags zu benennen sein, die zum Aufsichtsrat der Landes- siedlungsgesellschaft vorgeschlagen werden sollen. Es sind bisher als Mitglieder tätig gewesen die Abgg. vr. Sachs, Schembor, Rammelsberg, Frau vr. Hertwig-Bünger. Es sind aber jetzt lediglich vier Mitglieder in Vorschlag zu bringen, und zwar soll der Schwerpunkt der Tätigkeit des Aufsichtsrates in zwei Ausschüsse verlegt werden: einen solchen für landwirtschaftliche Siedlung und einen weiteren Ausschuss für Wohnungsfürforge. Es wird fich deswegen eine Zweiteilung der Mitglieder notwendig machen. Vorgeschlagen werden für den Ausschuß für länd liche Siedlung die Abgg. Rammelsberg und Schembor, für Wohnungsfürsorge die Abgg.vr. Sachs und vr.Hübschmann. Ist das Haus mit diesem Vorschlag einver standen? Einstimmig. Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6, die miteinander verbunden werden sollen. Erste Beratung über den Antrag des Abg. Renner n. Gen., betreffend Erlaß einer Amnestie. (Drucksache Nr. 1408.) Erste Beratung über den Antrag des Abg. Renner u. Gen. ans Andernng der Notverordnung über die Ge währung voll Straffreiheit in Sachsen vom 27. August <N) 1825. (Drucksache Nr. 1520 ) Erste Beratung über den Antrag des Abg. Renner u. Gen. aus Vorlegung einer Liste derjenigen Perfonen, die ans Grnnd der Notverordnung vom 27. Angust 1925 amnestiert worden sind. (Drucksache Nr. 1521.) Das Wort zur Begründung hat Herr Abg. Nenner. Abgeordneter Renner: Ich möchte zuerst grundsütz lich zu der vorliegenden Notverordnung über die Straffreiheit in Sachsen erklären, daß wir, wie schon vorhin bei der Frage der Notverordnung über den Finanzausgleich, auf dem Standpunkt stehen, daß eine Notverordnung von der Negierung ohne Anhörung des Landtages nicht gebracht werden soll. Amnestieanträge standen nicht nur von unserer Partei, sondern auch von der Sozialdemokratischen Fraktion schon lange vor der Ver tagung des Landtages zur Tagesordnung und lagen auch im Landtag schon lange vorher vor. Es steht heute mit aus der Tagesordnung ein Antrag vom 30. Oktober von meiner Fraktion; es lagen auch eine Anzahl anderer An träge vor, auf Grund deren die sächsische Regierung eine Entschließung hätte fassen, eine Verordnung über Straf freiheit dem Landtag schon hätte vorlegen können. Also es war die Möglichkeit, im Landtage selbst eine Entschei dung schon vor den Landtagsferien zu treffen. Davon wurde abgesehen, und es wurde eine Notverordnung herausgebracht, die den Notwendigkeiten der Amnestie in Sachsen durchaus nicht entspricht Das, was der Notverordnung in Sachsen vorausging, war die Hindenburg-Amnestie im Reiche. Schon vor der Wahl des Reichspräsidenten Hindenburg war das Drängen nach Amnestie nicht nur in Sachsen, sondern in der ge samten Bevölkerung Deutschlands außerordentlich stark. Nicht nur die Kommunistische Partei und Presse, sondern den 25. November 1925 5225 auch die Blätter der Sozialdemokraten wandten sich mit W aller Schärfe und Entschiedenheit gegen die in Deutsch land vorherrschende Klassenjustiz. So schrieben das „Berliner Tageblatt", die „Possische Zeitung", auch die „Dresdener Volkszeitung", der „Vorwärts", also eine ganze Anzahl Blätter, die nicht zur Kommunistischen Partei gehören, Artikel über die Amnestie und kritisierten scharf das Verhalten der Gerichte; nnd es muß auch von allen objektiv Denkenden zugegeben werden, daß die Justiz in der Handhabung der Strafverfolgung politisch Anders denkender in den letzten paar Jahren sich geradezu über schlägt in Brutalität. Während man bis 1923 unter dem Druck der Arbeitermassen und unter den Wirkungen der Um wälzung von 1918 immer noch milder als jetzt verfuhr, während man noch Angst hatte vor dem Druck der Prole tariermassen, ist nach dein Siege der Reaktion von 1923 in Deutschland die Klassenjustiz in ihren Urteilen mehr als unverschämt geworden. Schon bevor die Frage der Hindenburg-Amnestie vorlag, standen namhafte Kreise hinter der Forderung nach einer ausreichenden Amnestie in Deutschland; und auch im sächsischen Landtage wurde die Amnestiefrage mehr als einmal behandelt, ebenso wurde im Landtag die Frage besprochen, daß man un bedingt die politischen Gefangenen aus den Gefängnissen entlassen müsse. Damals stellten die rechten Sozialdemo kraten am 24. Februar 1925 einen Antrag, um den Amnestie forderungen der Kommunisten und linken Sozialdemo kraten die Spitze abzubrechen, der folgenden Wortlaut hatte: Der Landtag wolle beschließen, die Negie rung zu ersuchen: bis zur Verabschiedung einer Reichsamnestie für die iin Zusammenhang mit der Inflation, der Lebensmittelknappheit oder den Kämpfen um die Lohn- und Preisgestaltung begangenen Straftaten in weitherzigster Weise auf dem Wege der Einzelbegnadiguug dein Verlangen nach einer Amnestie nachzukommen und dabei insbeson dere den im wesentlichen unbestrasten und un bescholtenen Beschuldigten Gnade zu gewähren nnd in gleichem Umsange vor Durchführung des Strafverfahrens Strnfverfolgungsausschub zu erteilen. Dieser Antrag, so schlecht er sachlich an sich ist, so wenig er unmittelbar und offen die Forderung der Amnestie enthält, zeigt aber doch, daß man unter dem Druck der Forderungen der breiten Massen nachgeben mußte, daß man sich auf j>en Boden einer Begnadigung stellen mußte, zum mindesten der politischen Gefangenen, und die Mehr heit der Sozialdemokratischen Fraktion forderte damals, in weitherzigster Weise Einzelbegnadigungen durchzu führen. Das, was aber dann dem sächsischen Landtag und der sächsischen Bevölkerung in der Notverordnung zur Gewährung der Straffreiheit vorgelegt wird, ist alles andere als Weitherzigkeit. (Sehr richtig! b. d. Komm.) Die Notverordnung ist die ganz bewußte Handhabung einer einseitigen Amnestie, und gerade die Kreise, die schon im Jahre 1923, als die Möglichkeit bestand, die proletarischen politischen Gefangenen zu entlassen, als die Möglichkeit bestand, diejenigen festzuhalten, die die proletarische Be wegung schädigen, die damals auftraten und erklärten: man kann und darf, wenn inan eine Amnestie bringt, nur eine generelle und allgemeine Amnestie bringen, diese Kreise müßten, wenn sie es mit ihren Reden ehrlich meinen, gegen die Notverordnung der sächsischen Koali tionsregierung, des Justizministeriums Bünger den ent-
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