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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 152. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-11-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
- Links
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152. Sitzung. Mittwoch, den 25. November 1925 5231 (Aba. Renner.) lL) des Zehl an die Öffentlichkeit kommt, und alle Briefe und Schreiben, die er während der Zeit an seine Freunde ge richtet hat, find festgehalten worden. (Hört, hört! b. d. Komm.) Ein Schreiben an die Rote Hilfe, welches er nach Berlin an die Zentralstelle geschickt hatte, wurde ihm von dem Anstaltsdirektor wieder vorgelegt mit dem Er suchen, er solle auf diesem Schreiben das Datum um ändern, es sähe schlecht aus, wenn dieses Schreiben erst 14 Tage später abgeschickt wird. (Zuruf b. d. Komm.: Eine feine Gesellschaft!) Das ist die Praxis der sächsischen Justiz. Gegen diese Praxis muß mit aller Entschieden heit jeder, der sich Arbeitervertreter nennt, Sturm laufen. Ich will nicht auf alle die Fälle der Klassenjustiz, die auch andere interessieren, eingehen. Ich möchte ganz kurz auf einige Fälle Hinweisen, die die Frage der Klassen justiz uns deutlich beleuchten. Ta haben wir zumächst eine Feststellung, daß der Vertreter des Reichsbanners in einem Aufrufe erklärt: „Reichspräsident Hindenburg ist kein Zankapfel für uns, auch keine umstrit tene Persönlichkeit, unser Bund wird in Zu kunft überall, wo der Reichspräsident erscheint und unsere Beteiligung möglich ist, auf dem Plane sein." Das Reichsbanner erklärt sich für Hinden burg. Was ist die Antwort der Klassenjustiz? In Sachsen werden Sie es auch bald erleben. In Grefenmühlen er scheinen Reichsbannerleute vor einem Cafe, wo Stahl helmleute sitzen; die Stahlhelmleute fühlen sich provoziert, schlagen ein paar Reichsbannerleute grau und blau, diese setzen sich zur Wehr. Wer wird eingefperrt? Die Neichs- bannerleute werden mit hohen Strafen von einigen Jahren Gefängnis belegt. (Zuruf b. d. Komm.: Das ist die neue Gerechtigkeit!) Die Fememorde von Mecklenburg! In Mecklenburg ist W verhaftet worden eine Reihe von faschistischen Gesellen, denen nachgewiesen wurde, daß sie in geschloffenen Sitzun gen Morde organisieren und daß sie diese Morde durch geführt haben. Was hat man mit diesen Burschen, bei denen die Mordtat ganz klar festgestellt worden ist, ge macht? Man hat diese Mordgesellen freigelassen und nur einige dieser Burschen zu ganz niedrigen Strafen von einigen Monaten Gefängnis verurteilt. Auf der einen Seite wegen Kleinigkeiten, auch in Sachsen, wegen Straßendemonstrationen, wegen Fällen, bei denen die Schuldfrage selbst nach Ihrer Justiz nicht einmal nach gewiesen ist, schwere Gefängnisstrafen, und auf der anderen Seite Freilajsung von Mordbanditen! Wie man auf die Justiz schauen muß, das sollte der Fraktion, deren Zustimmung zu unseren Anträgen diese Anträge sofort als angenommen gelten lassen würde, der Sozialdemokratischen Fraktion der Fall Loeb zeigen. Loeb hat man von Prozeß zu Prozeß geschleppt, eingesperrt, in Untersuchungshaft genommen, ihn: ein Meineids verfahren aufgehängt nach dem Verfahren iMgen Bilanz vergehens, und jetzt muß die Klassenjustiz kapitulieren, Loeb mußte freigesprochen werden. Anderwärts gelingt es nicht immer, diese Klassenjustiz zu schlagen. Dort wer den die Arbeiter unschuldig ins Gesängnis gebracht, sowie man Loeb ins Gefängnis bringen wollte und im Gefängnis gehalten hat. Ich will nicht alle anderen Fälle anführen, aber schon dieser Fall sollte Ihnen zur Genüge zeigen, daß Sie (zu den Soz. gewendet) in der Frage der Amnestie auf feiten der kommunistischen Anträge stehen müßten. Und dann ist Ihnen doch der Fall Worch in Thüringen bekannt. Worch, der damals als Polizeioffizier tätig war und den Auftrag hatte, die Studenten, die von München nach Thüringen strömten, um den Vormarsch nach Berlin zu sichern, verhaften zn lafsen, und der bei diesen Studenten eine Menße Papiere sand, die die Absicht dieser Studenten (v) zeigten, dieser Worch wird vor den Strafrichter geschleppt, nachdem in Thüringen damals genau so, wie in Sachsen General Müller, General Hasse Worch abgesetzt hatte; es wird ein Strafverfahren gegen ihn anhängig gemacht, und jetzt wird Worch, nachdem in der ersten Verhandlung des Gerichts festgestellt werden mußte, das; man auf die Aussagen dieser Studenten, die Ausweise des bayrischen Reiterregiments Nr. 13 in Bamberg bei sich hatten, die also als in Verbindung mit der Reichswehr stehend, als schwarze Reichswehr entlarvt wurden, nichts geben konnte, daß sich diese Bürschchen in der ersten Verhandlung auf nichts mehr besinnen konnten, aber in der zweiten Ver handlung, nachdem man sie in ihren Organisationen wahrscheinlich genügend gedrillt und vorbereitet hatte, sich sehr genau erinnerten, auf diese unsicheren, offensichtlich unwahren Aussagen dieser Studenten zu einem Jahre Zuchthaus verurteilt. Das ist die Klassenjustiz auf der ganzen Linie (Abg. Böttcher: Wir Kommunisten sind schon alle in Zuchthäusern, nun kommen die Sozialdemo kraten dran!), das ist die Klassenjustiz in Deutschland, und mein Parteifreund Böttcher hat sehr recht; erst hat man den Kampf gegen die Kommunisten geführt, und die So zialdemokraten haben mit den Kommunisten den Abwehr- knmpf gegen dieses immer frechere Auftreten der Klassen justiz nicht genügend geführt. Die Quittung bekommen sic heute. Und bei einem weiteren Erstarken der Reaktion bei einem weiteren Vorstoß der Klassenjustiz, wenn Sie der Gesellschaft nicht Zügel anlegen, werden die Verfol gungen der sozialdemokratischen Arbeiten in weiterem Maße vorgenommen werden. Dann werden Sie das selbe in Ihren Reihen erleben, was wir in unseren Reihen ieit den Jahren der Revolution erleben. Und deswegen besteht für Sie die Entscheidung nicht nur allein darin, W den Arheitern zu helfen, die von der Klassenjustiz ein gesperrt sind, sondern sich Ihrer eigenen Haut zu wehren, die Haut Ihrer Parteimitglieder zu verteidigen dadurch, daß Sie den Anträgen der Kommunisten zustimmen. Diese Anträge der Kommunistischen Partei verlangen folgendes. In dem einen Anträge verlangen sie zunächst Anpassung der Notverordnung zum mindesten an das, was in Preußen gegeben ist. In einzelnen Fällen gehen wir über das was in Preußen ist, hinaus, und zwar dort, wo es sich um Zuchthausstrafen handelt. Wir verlangen, daß auch die Leute, die zu Zuchthausstrafen verurteilt worden sind, freigelafsen werden. (Abg. Böttcher: Sehr richtig!), weil, wie wir schon mehrfach nachweisen mußten, die Klassenjustiz mit der Verhängung von Zuchchaus- strafen außerordentlich schnell bei der Hand ist. (Abg. Böttcher: Die Amnestie ist ja em Anreiz zur Verhängung von Zuchthausstrafen!) Wir verlangen, daß eine Anzahl der Bestimmungen, die die Amnestie ausschalten, wieder aufgehoben wird. Wir verlangen, daß die Beträge, die gezahlt worden sind an Strafen und an Kosten, zurück gezahlt werden, und wir verlangen vor allen Dingen, daß die Vergehen gegen das Sprengstoffgesev mit unter die Amnestie fallen, denn nach der jetzt herausgegebenen Not verordnung finden Sie keinen Richter mehr, der nach § 8 des Sprengstofsgefetzes verurteilt. Sie finden jetzt nur noch Richter in Sachsen, die nach den K 5, 6 und 7 des Spreng- stvffgesetzes verurteilen. Auch hier ist ein Freibrief für die Klassenrichter geschaffen worden. Die Behandlung des Falles Weinhold und die Behandlung einer Reihe anderer Fälle zeigt ja schon an, was von der sächsischen Justiz zu erwarten ist. Wir verlangen aber weiter, daß nicht nur die Amnestierung vorgenommen wird für die Strafen, die bis zum 1. Oktober 1923 reichen, sondern wir verlangen eine 757*
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