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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 155. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-12-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
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(Abg. Lieberasch.» (L) loser üver 21 Jahre erhält, nämlich 8,10 M. in der Woche, mit dem Existenzminimum, das heißt mit dem wirklichen, das zurzeit für eine fünfköpfige Familie ungefähr 75 M. beträgt, dann muß man sagen: diese Unterstützungssätze reichen nicht aus, um das allernotwendigste Stück trocken Brot für den Arbeiter anzuschasfen. Im Gegensatz zu dieser Tatsache, wie man die Arbeiter mit ihren Angehörigen durch die niedrigen Sätze miß handelt, steht die Tätigkeit dieser selben Regierung, wenn es gilt, die Monarchen zu unterstützen, die Leute, die nie mals etwas von Arbeit gewußt haben, die immer nur auf Kosten der Gesamtheit des Volkes em Schmarotzerleben gesührt und eine Politik getrieben haben, die die Ursache dieses ungeheuren Massenelends in Deutschland ist. Wilhelm der Ausgerissene, der vor lauter Vaterlands liebe ausgerissen ist, bekommt eine Summe von 30 Mill. M. vier Schlösser und dazu 290 000 Morgen. Allein diese Tatsache, wie die Monarchen hier abgefunden werden, muß jedem Arbeiter zeigen, daß auf dem schnellsten Wege mit einer solchen Politik Schluß gemacht werden muß. Parlamente und eine Negierung, die eine solche Politik bisher getrieben und nun in der Zeit der größten wirt- schastlichen Not den Mut haben, einen solchen Plan der Öffentlichkeit zu unterbreiten, Wilhelm 30 Millionen zu geben, angesichts der Tatsache, daß. der Mieterschutz auf gehoben werden soll und daß dann 50 000 Familien allein in der Hauptstadt keine Wohnung haben, daß man Wilhelm vier Schlösser in Berlin und Umgebung zur Verfügung stellt, und angesichts der Tatsache, daß die Kleinbauern nach Land streben, daß ihnen das Stückchen Pachtland, das sie haben, durch die Großgrundbesitzer weggenommen und teilweise als Weideland genommen wird, also ange sichts dieser Tatsache, daß die Kleinbauern nach Land M drängen, und weil sie keins bekommen, mit ihrer Familie verhungern müssen, noch schlimmer verhungern müssen als die Arbeiter, daß da in einem solchen Stadium eine solche Regierung 290 000 Morgen Land einem Menschen gibt, der niemals mit der Landwirtschaft oder überhaupt mit der Arbeit in Berührung gekommen ist, eine solche Regie rung verdient, an den nächsten besten Laternenpfahl auf gehängt zu werden; und ein Parlament, das eine solche Regierung unterstützt, gehört an denselben Pfahl mit auf geknüpft. (Abg.vr. Dehne: Das muß aber ein großer Pfahl sein!) Für Sie wird wahrscheinlich auch noch Platz sein; wir werden uns nicht um den Vorantritt streiten, sondern werden sehen, wer im Augenblick zugegen ist oder wer wie 1918 wieder ausgerückt ist. Wenn man diese beiden Tatsachen und dann weiter noch feststellt, daß die Arbeitslosenversicherung heute rein von den Beiträgen der Arbeiter getragen wird, daß die Arbeiter in den Betrieben selbst die Kosten für die Unter stützungssätze ausbringen müssen, daß sie zum großen Teil auch noch die Arbeitsnachweise mit ihrem ganzen Apparat unterhalten müssen, wenn man dem dann entgegenhält die Behandlung derjenigen, die die Beiträge zahlen, dann ist die Erwerbslosensüriorge, wie wir sie zurzeit haben, keine Wohlfahrtseinrichtung, sondern dann ist sie ein Instru ment in den Händen der bürgerlichen Gesellschaft, um die ganzen Lasten der Fürsorge, soweit sie notgedrungen durch geführt werden mußte, aus die Schullern der Arbeiter ab zuwälzen, aber zu gleicher Zeit ein Instrument, um die Arbeiter darum zu betrügen. Ein Beispiel von Berlin, das beliebig aus anderen Städten ergänzt werden könnte. Die Erwerbslosenfür sorge wird nur gegeben, wenn die Erwerbslosigkeit nicht selbst verschuldet ist. Beispiele gibt es genügend dafür, daß man denjenigen, die selber aufgehört haben, die Er- gH werbslosenunterstützung verweigert, obwohl sie jahrelang Beiträge geleistet haben. Weiter wird die Erwerbslosen unterstützung verweigert, wenn die übrigen Familien angehörigen, die ebenfalls aus Arbeit gehen und Beiträge zahlen, ein Höheres Einkommen haben als das sogenannte amtlich sestgestellte Existenzminimum, daß man Sätze auszahlt von 2 M. 5 Pf. pro Woche an einzelne Erwerbs lose unter 21 Jahren und daß man versucht, die übrigen Familienangehörigen verantwortlich zu machen, für den Unterhalt der übrigen mit zu sorgen. Auch nach anderer Richtung hin: die Ausländer müssen Beiträge zahlen, solange sie in deutschen Betrieben arbeiten, wenn sie aber auf Grund dieser Beitragszahlung bei Erwerbslosigkeit verlangen, daß ihnen die Unter stützung gegeben wird, dann weigert sich die Behörde, die Erwerbslosenunterstützung auszuzahlen. (Hört, hört! b. d. Komm.) Aus Chemnitz wird uns gemeldet, daß einem Arbeiter, der jahrelang die Beiträge gezahlt hat, dann, als er arbeitslos wurde, die Arbeitslosenunterstützung ab gelehnt wird, weil er polnischer Staatsangehöriger sei. Man wandte sich nun an das Landesamt für Arbeitsver mittlung, um hier Abhilfe zu verlangen, aber auch das Landesamt hat immer in ablehnendem Sinne geant wortet. Der Arbeiter hat wohl Pflichten, er muß sich ge fallen lassen, daß von seinem Lohne die Beiträge ab gezogen werden, hat aber kein Recht auf die Unter stützungen, die mit diesem Gelbe aufgebaut werden. Das ist ein ungeheurer Skandal, der hier zu verzeichnen ist. Wenn man nachweist, daß die Erwerbslosen auf Grund der unzureichenden Unterstützung einmal durch Wege- besorgen oder durch Handreichungen sich einige Mark in der Woche nebenbei verdient haben, dann sind eine Reihe von Rechercheuren tätig, die seststellen, ob und wie u» und wo und was der Mann gearbeitet hat, und wenn sie ihm dann einige Mark Nebenverdienst nachweisen, wird er einfach vor das bürgerliche Gericht geschleppt und dort wegen Betrugs verklagt, um auf diese Weise zu erreichen, daß er, um nicht in das Gefängnis zu kommen, diese Gelder zurückzahlt. Wie rigoros die Behörden dabei vor gehen, zeigt ein Fall, der sich hier in Dresden abgespielt hat. Ein gewisser Willi Sonntag hat bereits alle In stanzen, auch das Arbeits- und Wohlfahrtsministerium angerufen, um aus dieser Geschichte herauszukommen. Der Mann ist abgebauter Beamter. Er bezieht eine Unterstützung als Familienvater von 13 M. 20 Pf. Er Hilst seinem Schwager ein bißchen mit. Der zahlt die Miete, Gas und Heizung und gibt ihm ab und zu auch noch einige Mark Geld. Das wird festgestellt, und der Mann wird mit 2 Wochen Gefängnis bestraft (Hört, hört! b. d. Komm.), und außerdem soll er 187 M. 31 Pf. zu Unrecht erhaltene Erwerbslosenunterstützung zurück zahlen. Man verlangt von ihm, von einem Familien vater, der jetzt 14 M. 40 Pf. jede Woche bekommt, daß er wöchentlich 1 M. 50 Pf. zurückzahlen soll (Hört, hört! b. d. Komm.) und daß er dann, wenn er einmal nach langer Arbeitslosigkeit eine Aushilfsstellung annimmt, 5 M. zahlen soll. Man mutz doch einmal betrachten: Wilhelm, der im Ausland ein großes Schloß und ein sehr gutes Ein kommen in Höhe einer monatlichen Rente von 50 000 M. hat, gibt man jetzt noch 30 Mill. M. Abfindungen, 4 Schlösser und eine riesige Masse von Bodenbesitz, aber den armen arbeitslosen Arbeiter, der sich gegen das Verhungern mit seiner Familie wehrt, schickt man ins Gefängnis und zwingt ihn, von seiner unzureichenden Unterstützung auch noch die paar Pfennige wieder zurückzuzahlen, die er angeblich auf Grund der bürgerlichen Gesetzgebung zu
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