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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 156. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-12-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
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5430 156. Sitzung. Dienstag, den 8. Dezember 1925 (Ministerialdirektor vr. Woelker.) (L) Private Volksschulen sind nur zuzulassen, wenn für eine Minderheit von Erziehungsberechtigten, deren Wille nach Artikel 146 Abs. 2 zu berücksichtigen ist, eine öffentliche Volksschule ihres Bekenntnisses oder ihrer Weltanschauung in der Gemeinde nicht besteht oder die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt. Es wird zu prüfen sein, inwieweit die vom Herrn Abg. vr. Gündel beantragte Maßnahme mit dieser Bestim mung der Reichsverfassung vereinbar ist, inwieweit sie nicht etwa die Durchführung der Reichsverfassung er schwert. Darauf wird bei der Beratung im Nechts- ausschuß wohl in erster Linie das Augenmerk zu richten sein. Zu der Anfrage des Herrn Abg. Hofmann und Gen. Nr. 1563 habe ich folgendes zu erklären: Um unerfreuliche Vergleiche und Mißdeutungen auszuschließen, ist die Regierung beim Besuche des Reichspräsidenten v. Hindenburg ebenso verfahren wie bei dem Besuche des verstorbenen Reichspräsidenten Ebert (Sehr richtig! b. d. Dem. u. Soz.), der selbstver ständlich genau lo als oberster Verkörperer des Reichs gedankens anzusehen war wie sein vom Volke gewählter Nachfolger. (Lebhaftes Sehr richtig! b. d. Dem. u. Soz.) Da damals kein Unterrichtsausfall angeordnet war, hat die Regierung auch beim Besuche Hindenburgs davon abgesehen. (Lebhaftes Sehr richtig! b. d. Regierungs parteien.) Abgeordneter Röllig: Meine Damen und Herren! Ich habe mich im Namen niemer Fraktion nur zu dem Anträge Nr. 1584 zu äußern, die Einrichtung der Privat- schulen betreffend. Vom Herrn Regierungsvertreter ist ja schon gesagt worden, daß durchaus beachtliche Gründe für die Einrichtung und weitere Erhaltung und den Ausbau von Sonderklassen an diesen Schulen vorhanden sind. Es ist besonders auf den Art. 147 der Reichsverfassung hingewiesen worden. Das eine muß man wohl allgemein zugeben, daß dieser 8'147 vielleicht gerade wegen seiner, sagen wir einmal, kautschukartigen Beschaffenheit dazu geführt hat, daß man die Bestimmungen in unser Über- gangsschulgesetz hineingenommen hat, wie man sie heute vorfindet. Auch wir sind der Meinung, daß es durchaus notwendig ist, daß wir uns im Rechtsausschusse über diese Materie ausführlich und grundsätzlich aussprechen müssen. Es kommt noch hinzu, daß, wenn man die Frage der Privat schulen objektiv prüft, man sagen muß, das Reich hat ver säumt, mit einem klaren Ja oder Nein zu antworten. Man ist wieder auf ein Kompromiß zugekommen, und das hat zu den Zuständen geführt, wie wir sie heute vor finden. Man konnte im Jahre 1919, als unser Ubergangs- schulgesetz entstand,'nicht überschauen, wie sich in den näch sten Jahren die Verhältnisse im Schulwesen entwickeln würden, denn es ist Tatsache, daß man früher, sagen wir 1913, 1914 usw., bezüglich des privaten Schulwesens durchaus nicht mehr notwendig hatte, als es damals in seiner Entwicklung bestand. Erst nach dem Jahre 1919/1920 usw. ist die starke Entwicklung des Privatschul wesens, vor allen Dingen des privaten Mädchenschul wesens gekommen. Wir wollen jetzt nicht untersuchen, woher das gekommen ist, aber die Tatsache läßt sich nicht aus der Welt schaffen. Jch'muß auch dem Staate selbst gewisse Vorwürse machen, insofern nämlich, als er früher das Mädchenschulwesen vernachlässigt hat. Deshalb muß ten sich die Städte des Mädchenschulwesens annehmen. Dadurch entstanden auch die vielen privaten Mädchen schulen, wie wir sie heute besonders in den Großstädten vorfinden. Es ist also tatsächlich eine historische Entwick- v- lung, die mehr oder weniger auf die Nichttätigkeit des Staates zurückzuführen ist. Man muß also alle diese Be denken und diese Entwicklung berücksichtigen, wenn inan ich heute fragt, ob es richtig ist, daß das private Mädchen- chulwesen diese Einschränkung erfahren soll, wie es im llbergangsschulgesetz vorgesehen ist. (Abg. Anders: Sehr richtig!) Es sind für alle diese Erscheinungen, wie wir ie heute haben, auch Gründe vorhanden, die besonders in Ausschüsse von der Regierung dargelegt werden müssen. Deshalb sind auch wir der Meinung, daß diese ganze Frage des privaten Mädchenschulwesens im Rechtsausschusse gründlich und sachlich geprüft werden muß, und wir bitten ebenfalls, dem Anträge auf Überweisung an den Rechts ausschuß zuzustimmen. (Bravo! b. d. Dtsch. Vp.) Präsident: Zunächst ist zur Anfrage Nr. 1563 kein Antrag auf Besprechung gestellt. Abgeordneter Renner (zur Geschäftsordnung): Da die Anfrage mit dem Anträge verbunden ist, der vorher auf der Tagesordnung steht, wird sowieso dazu gesprochen werden. Deshalb beantrage ich, daß auch die letzte Anfrage der Deutschnationalen in die Besprechung einbezogen wird, insbesondere da die Rede von Herrn vr. Kretschmar so großartig war, daß sie unbedingt besprochen werden muß. Präsident: Zum Antrag Nr. 1584 ist die Beratung beantragt. Die Zahl der Herren aus der Deutschvolkspartei lichen Fraktion genügt. Zur Anfrage Nr. 1563 hat die Kommunistische Fraktion eben die Besprechung beantragt. Ich frage: Wird dieser Antrag unterstützt? — Der Antrag ist nicht genügend unterstützt. (Zuruf b. d. Komm.: Nicht einmal die Deutschnationalen haben den Antrag unter- stützt! — Große Heiterkeit. — Zuruf b. d. Dtschnat.: Eure Reden wollen wir nicht hören!) Dadurch entfällt nunmehr der Punkt 11, und wir fahren in der Beratung des Antrages Nr. 1584 fort. Abgeordneter Siewert: Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß der Antrag Nr. 1584 in Verbindung mit der Anfrage, die Herr Abg. vr. Kretschmar begründet hat, die Linie deutlich zeigt, die von der Deutschnationalen Volkspartei verfolgt wird. Dieser Antrag ist auch diktiert von dem Willen und Bewußtsein, Schulen zu schaffen, die einseitig im Interesse des deutschnationalen Gedankens, der Deutschnationalen Partei ihre Wirkung ausübeu. Es ist ohne weiteres klar und so durchsichtig, daß ein Jurist von dem Rufe des Herrn Abg. Gündel sehr wohl wissen mußte, daß sein Antrag mit der Neichsverfassung nicht zu vereinbaren ist. Wenn er diesen Antrag trotzdem stellt, so sind die politischen Motive durchaus greisbar. Die politischen. Motive sind, man will diese Standes- schulen, diese Privatschulcn sich erhalten. Man braucht diese Schulen, weil man in diesen Schulen doch viel besser und viel gründlicher die Menschen zn willigen Werk zeugen des deutschnationalen Gedankens erziehen kann, der auch vom Herrn Abg. Kretschmar in hervorragender Weise vertreten worden ist. Wir wenden uns mit aller Entschiedenheit gegen die Abänderung des Schulgesetzes, denn wir sind der Meinung, daß diese Schulen schon längst hätten verschwinden müssen. Es kann diese Schulen neben der allgemeinen Volks schule nicht geben. Man muß dieses Privilegium einer Klasse gründlich und endgültig beseitigen. Deswegen werden wir im Ausschüsse und bei jeder Gelegenheit gegen einen solchen Antrag Stellung nehmen und Front machen. Herr Abg. Gündel hat zwar versucht, diesen
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