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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1925-11-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
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5150 150. Sitzung. Dienstag, den 17. November 1925 <«bg. Ticgcrt.) l^) Auge hat, wenigstens schließe ich das aus manchen Äußerungen des Herrn Ministers, eine für alle gemein same Schule, deren Bildungsarbeit sich auf dem soge nannten nationalen Kulturgut, das nicht ohne christlichen Einschlag ist, aufbaut. (Zuruf links.) Das lassen Sie sich vielleicht von Herrn vr. Kaiser erklären, und Herr vr. Seyfert hat cs vorhin ziemlich genau auseinander gesetzt. (Zurus links.) Diese Leute haben in der Schule keinen Platz, die ihr Vaterland verraten, und sie sollten eigentlich auch in unserem Volke keinen Platz haben. Ganz abgesehen davon, daß mir bei diesem Schulideal völlig unverständlich ist die Hypothese eines überkon fessionellen Christentums — darauf geht es hinaus —, einer neuen Religion, die eben nur in der Schule ge lehrt wird; abgesehen auch davon, daß auch die katho lischen, — die erst recht nicht — aber auch die evangelischen Kreise sich mit einer solchen ganz allgemein religiösen christlichen Simultanichule nicht zufrieden geben werden, läßt sich ein solches Schulideal auf dieser Grundlage überhaupt mit der Verfassung, wie wir sie eben haben, nicht vereinbaren. Gegen eine Gemeinschaftsschule auf national-christlicher Grundlage würde die gesamte Linke, wie wir ja aus den Ausführungen des Herrn Abg. Arzt gehört haben, mit ihrem Programm der weltlichen Schule eine geschlossene Front bilden. Und ich darf vielleicht auch die Frage stellen, ob Herr vr. Seyfert wirklich mit seinem Schulideal einer national-christlichen Simultanschule so ganz und gar die unbedingte Gefolg schaft seines Deutschen und Sächsischen Lehrervereins hinter sich haben würde. Ich möchte das mindestens bezweifeln nach den Kundgebungen und Erklärungen dieser Lehrerorganisationen. Vielleicht hat, ich weiß es nicht, Herr Volksbildungsminister vr Kaiser eher noch (8) die Kreise des Neuen Sächsischen Lehrervereins für dieses sein liberales Schulideal hinter sich. (Lacken b. d. Komm. — Zurufe: Liberal!) Andererseits weiß ich auch, daß gerade diese Kreise des Neuen Sächsischen Lehrervereins sich bei anderen Gelegenheiten ausge sprochen haben für die Bekenntnisschule. Aber um diese national-christliche Simultanschule handelt es sich gar nicht, hier in Sachsen kann es sich gar nicht darum handeln, weil sie gegen die Verfassung sein würde und gegen das sächsische Übergangsschulgesetz. Ich meine, gegen diese Art Simultanschule würden sicker auch die Lehrer- und die Elternkreise, die auf dem Boden der weltlichen religionslosen Schule stehen, wie der Herr Abg. Arzt, Sturm lausen, und zwar unter Berufung auf Artikel 148 Abs. 2 der Verfassung: Beim Unterricht in öffentlichen Schulen ist Bedacht zu nehmen, daß die Empfindungen Andersdenkender nicht verletzt werden. Und noch eins! Daß diese Kreise, die ich eben ge schildert habe, als Anhänger der weltlichen Schule gerade sich mit der ganzen bisherigen sächsischen Schulentwicklung zusricden geben und abgesunden haben, daß diese Kreise sich heute als die lautesten Verteidiger und Beschützer des heutigen Schulwesens in Sachsen gebärden, das ist für uns der deutlichste Beweis dafür, daß wir eben als staatliche Zwangsschule die weltliche Schule haben (Sehr richtig! b. d. Dtschnat.), die Schule, an der der Religions unterricht nur ein widerwillig angeklebtes Anhängsel ist (Sehr richtig! b. d. Dtschnat.) ohne jede Auswirkung auf den übrigen Unterricht, ein Zustand, mit dem sich die christlichen Eltern niemals abgefunden haben und abfinden werden. (Abg. Lieberasch: Glauben Sie selber an den lieben Gott? — Große Heiterkeit.) Diese christ liche Elternschaft muß es als eine Zurücksetzung empfinden, daß es ihr bisher nicht möglich gewesen ist, das ihr nach Artikel 146,2 zustehende Recht zur Geltung zu bringen, nämlich das Recht, durch Antragstellung inner halb ihrer Gemeinden sich Schulen ihres Bekenntnisses und ihrer Weltanschauung einzurichten. Man hat einen ganz kümmerlichen Rest von Elternrecht zunächst der Elternschaft jetzt gewährleistet; aber wie sieht es damit aus? Dielen kümmerlichen Rest von Elternrecht auch nur zu behaupten, auch nur durchzusetzen ist der Eltern- schrst außerordentlich schwer genug gemacht worden. Ich brauche nur hier an das Kapitel Elternratswahlen zu erinnern. (Sehr richtig! b. d. Dtschnat.) Ich hatte eine Kurze Anfrage an die Negierung gerichtet, die ist mir auch vom Ministerium schriftlich beantwortet worden, ich muß allerdmgs gestehen, wenig befriedigend für mich. Mir lag vor allen Dingen daran, die oberste Sckulbehörde aus diese ganz unzulänglichen und auf die Dauer un erträglichen Verhältnisse in bezug auf Elternratswahlen und Elternräte an manchen Orten unseres Landes aufmerksam zu machen, Verhältnisse, von denen, wie ich aus der Zuschrift gemerkt habe, das Ministerium offenbar nickt oder vielfach nur einseitig unterrichtet worden ist. Sollte es so schwer sein, einmal diese ganze Materie der Elternratswahlen und Elternräte einheit lich für das ganze Land zu ordnen, so daß es nicht mehr möglich ist, daß einzelne Schulverwaltungen und Schulgemeinden das bißchen kärgliche Elternrecht ein fach sabotieren? In bezug aus eine Frage, die in Leipzig eine große Rolle spielt, möchte ich darauf Hinweisen, daß offenbar eine Beschränkung des Elternrechtes im Gange ist. Man denkt in Leipzig an die Frage der Umschulung der Kinder. Dazu holt man die Bezirkslehrerräte zur Be gutachtung und Beratung, aber den Wunsch, den die A) Eltern ausgesvrochen haben, daß sie auch gehört werden bei der Umschulung, die sie unmittelbar trifft, scheint man nicht erfüllen zu wollen. Aber das ist nur der kümmerliche Rest eines Elternrechtes, das bis jetzt be steht. Das viel größere, das viel wichtigere Elternrecht, nämlich den Antrag zu stellen, sei es auf Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule, — wo bleibt dieses? In der Verfassung in Art. 146,2 ist dieses Recht den Er ziehungsberechtigten gesetzmäßig verbrieft worden. Es steht sogar unter den Grundrechten deutscher Staats bürger. Und was müssen wir erleben? Nicht nur der Herr Abg. Arzt hat ganz deutlich Sturm gegen dieses Elternrecht gelaufen,— nein, es ist etwas Tragikomisches dabei: bevor wir Eltern überhaupt dieses Recht aus üben können, wird uns vor deklamiert, das Elternrecht sei an sich ja etwas ganz Schönes, es dürfe aber ja nickt zur obersten Instanz werden, es sei begrenzt durch die Autorität des Staates, und sein schrankenloses Gewähren lassen — ich zitiere Herrn vr. Seyfert — sei ver hängnisvoll und führe zur Zerschlagung der Volks schule. Das wissen wir als deutsche Staatsbürger: kein Individual- oder Standesrecht geht über das Recht der Gesamtheit und des Staates hinaus. Es ist auch nie der Anspruch auf den höchsten Vorrang des Eltcrnrcchtes vor allen anderen Rechten gestellt worden. Was uns verbittert, ist, daß seit dem Bestehen der neuen Verfassung die Ausübung auch dieses verfassungsmäßigen Rechtes noch nicht gewährt worden ist (Sehr richtig! b. d. Dtschnat.), daß uns bisher, trotz aller Versprechungen, das Reichsgesetz vorenthalten worden ist, das die Aus führung der Bestimmungen zu Art. 146,2 bringen sollte. Es haben die Parteien der Nationalversammlung, die auf dem Boden des Weimarer Schulkompromisses sich
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