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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 162. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1926-01-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
- Links
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162. Sitzung. Dienstag, den 19. Januar 1926 5605 («bg. Fellisch.) auf der Tribüne.) Sie sind in der Umgrenzung dessen, was man eigentlich haben will, so umschrieben, daß man mit ihnen eigentlich nichts oder alles anfangen kann. Ein Amnestiegesetz muß sich anlehnen an die den Strafgesetz paragraphen zugrunde gelegten Straftaten, und wenn wir eine Amnestie machen, so ist es selbstverständlich eine Ermessensfrage der entscheidenden Gerichte, welche Straftaten Unter die Amnestie sollen und welche nicht. Da kann man nicht mit allgemeinen Begriffen arbeiten, sonst würde man tatsächlich einen gesetzlosen Zustand herbeisühren. Unser Antrag unterscheidet sich deshalb von dem der Kommunistischen Fraktion ganz gewaltig, und wir setzen uns mit unserem Antrag durchaus nicht in prinzipiellen Widerspruch mit denjenigen, die nur für die Amnestievorlage stimmen, sondern wir verlangen nur eine gesetzliche Garantie dafür, daß die Regierung in ihren Begnadigungsakten auch gezwungen ist, weiter zugehen. Der Notverordnung werden wir dessen ungeachtet selbstverständlich zustimmen, da unser Antrag ja nur eine Ergänzung der Notverordnung darstellt. Darüber hinaus hat mich meine Fraktion beaustragt, jetzt folgendenEnt sch ließ un gsantra geinzubringen,also einen Antrag, den wir nicht in die Formulierung hinein gearbeitet haben, oie nach unserer Meinung Bestandteil des Gesetzes werden soll, sondern den wir lediglich als Entschließungsantrag formuliert haben. Er soll lauten: Der Landtag wolle beschließen: die Regierung zu ersuchen, Begnadigungen auch in solchen Fällen vorzunehmen, die mit der wirtschaftlichen oder politischen Erregung des Jahres 1923 in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhangs stehen. Ich übergebe diesen Antrag dem Herrn Präsidenten zur weiteren Behandlung. Ich bitte zum Schluß noch, unserem Anträge Nr. 1635 und unserem Entschließungsantrage zuzustimmen, weil es um so unbedenklicher ist, als ja die Amnestievorlage der Regierung die zu begnadigenden Strafen zeitlich genau begrenzt. Sie setzt genau die Daten fest, für welche Zeit überhaupt nur solche Straftaten straffrei bleiben sollen, und wenn es richtig ist, woran wir durch aus nicht zweifeln, was uns der Herr Justizminister im Landtag immer gesagt hat, daß von den Fällen, die wir treffen wollen, sich sehr viele Leute überhaupt nicht mehr in den Strafanstalten befinden, so dürfte es nach unserer Meinung der Regierung um so leichter sein, unserem Anträge Folge zu leisten und jede Unstimmigkeit zwischen Landtag und Regierung zu vermeiden. (Bravo!) Justizminister Bünger: Meine Damen und Herren! Das Wort jetzt schon zu ergreifen, veranlaßt mich der eben gestellte Entschließungsantrag. Dieser Antrag greift ganz außerordentlich in den Beschluß des Land- tages vom März vorigen Jahres ein, in dem der Re gierung Richtlinien gegeben sind für die Ausübung des Einzelbegnadigungsrechtes. Er greift auch ganz wesentlich in die übrige Materie der Begnadigungen un Einzelfalle wie der Amnestie ein. Es ist meines Erachtens ganz unmöglich, daß der Landtag zu diesem außerordentlich weitgehenden Anträge, alle Delikte, die infolge der Erregung des Jahres 1923 — jo habe ich den Antrag verstanden — begangen sind, der Begnadigung zuzu führen, heute Stellung nimmt und beschließt. Ich muß daher als Vertreter der Regierung die Verweisung dieses Antrages an den Ausschuß beantragen, und zwar auf Grund des Art. 17 der Verfassung und § 28 der Geschäftsordnung. (Hört, hört!) Wenn ich gleich weiter das Wort nehmen darf, so kann ich mich heute, glaube ich, kurz fassen. Den Standpunkt der Regierung, der ja im übrigen bekannt ist, haben die Herren Berichterstatter heute bereits mitgeteilt. Die Regierung steht, wie Sie gehört haben, einer Aus dehnung der bestehenden Landesamnestie und damit auch dem Initiativanträge Nr. 1635 ablehnend gegen über. Sie ist der Meinung, daß nach den Maßnahmen des Justizministeriums auf Grund jener Landtags entschließung, die ich soeben erwähnt habe, und auch aus Grund meiner Zusage, die ich am 7. Juli in der Landtags sitzung gegeben habe, sowie auf Grund der sich daran an schließenden Durchsührungsmaßnahmen in Sachsen eine weitergehende Amnestie völlig gegenstandslos geworden ist, es sei denn, daß man eben solche Personen be gnadigen will, die nach ihrem kriminellen Vorleben und der Art der Tat einer Gnade ganz unwürdig sind, d.h. richtige Verbrecher, — (Abg. Fellisch: Das wollen wir nicht!) — nein, Herr Abgeordneter, das bezieht sich auch in erster Linie auf die Anträge der Kommu nisten; (Abg. Fellisch: Sehr richtig!) ich kann aber die durcheinandergehenden vielen Anträge nicht immer auseinandertrennen, das würde zu kompliziert werden —, oder wenn man — und das bezieht sich aus Antrag Nr. 1635 — solche Straftaten unter die Amnestie fallen lassen will, für die in keinem anderen Lande in Deutschland, auch in Preußen nicht — das können Sie nachprüfen — die Amnestie ^vorgesehen ist. Ich meine auch, wenn Sie sich die Konsequenzen Ihres Antrages richtig vorstellen würden, könnten Sie selbst nicht für Ihren Antrag stimmen, wenigstens nach Ihrer bisherigen Haltung nicht. Ich glaube, wenn wir noch (v) einmal Gelegenheit hätten, uns über den Antrag aus zusprechen auf Grundlage der heutigen Ausführungen des Herrn Abg. Fellisch, der diesen Antrag jetzt eigentlich zum ersten Male wirklich begründet hat (Hört, hört! b. d. Komm.) — denn im Ausschüsse ist eine eingehende innere Begründung dieses ganz auffallend weitgehenden Antrages nicht gegeben worden —, fo würden Sie, glaube ich, selbst zu der Erkenntnis kommen, daß der Antrag ein malvielzu weit geht, daß aber ein anderer Teil des Antrages, wie Sie selbst ganz richtig gesagt haben, durch unsere Einzel begnadigungen vollkommen erledigt ist. Ich möchte wirklich wissen, welches andere Land — ich werde ja immer auf die anderen Länder, namentlich Preußen und sogar Bayern verwiesen — sich zu einem solchen Gesetz bereit gefunden hat oder noch bereit finden sollte. Ich komme auf Einzelheiten nach dieser Richtung nach her noch zurück. Was zunächst die Gegenstandslosigkeit einer weiter gehenden Amnestie angeht, so etwa, wie sie die Kommu nisten wünschen, oder auch nur, wie sie Preußen hat, so genügt es wohl, wenn ich auf meine Erklärung verweise, die ich in der Landtagssitzung vom 25.November 1925 abgegeben habe, wobei ich das Material über den Umfang und das Ergebnis unserer Einzelbegnadigungs praxis genau bekannlgegeben habe. Die damals vom Justizministerium geltend gemachten Erwägungen haben heute noch in viel größerem Maße Bedeutung,denn die Zahl der politischen Strafgefangenen, die wir damals als noch vorhanden anzugeben hatten, nämlich 42, ist bis zum 29. Dezember v.J. auf 23 herunter gegangen. Ich glaube, 23 politische Gefangene im ganzen Lande Sachsen sind nicht gerade sehr viel. Andererseits kann ich aber auch nicht zugeben, daß
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