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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 163. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1926-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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5616 163. Sitzung. Donnerstag, den 21. Januar 1926 (Kinanzminister vr. Reinhold.) L, bauzwecke. Dazu kommt, daß auch zur Erleichterung landwirtschaftlichen Kredits landwirtichaftliche Pfand briefe von der Landeshauptkasse angekaust wurden. Ich erwähne alle diese Maßnahmen, um Ihnen zu- sammenfassend den Beweis zu führen, wie die sächsische Regierung, wenn sie es auch für ihre Pflicht gehalten hat, in den Reinigungsprozeß in der Wirtschaft nicht durch Stützung einzelner Unternehmungen einzugreifen, doch bereit gewesen ist, in weitgehendem Maße die schwierige Lage unserer heimischen Wirtschaft durch Hergabe von Darlehen und, soweit es die Notlage gebot, durch Steuerstundungen zu erleichtern. Daß bei dieser sorgenvollen Lage unserer Wirtschaft auch die Lage uns er er Staatsfinanzen außerordentlich ernst ist, ist eine Selbstverständlichkeit. Zwar wird das Rechnungsjahr 1925, wenn nicht die letzten Wochen außergewöhnliche Verschlechterungen bringen, nicht das nach dem vom Landtag verabschiedeten Etat zu erwar tende Desizit von annähernd 40 Millionen bringen, zu mal nach der Verabschiedung noch eine Verbesserung des Finanzausgleichs erreicht werden konnte. Aber während bis in den Herbst hinein Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Etats noch im Einklang standen, ist in den letzten Wochen bei steigenden Ausgaben — ins besondere durch die seit dem Januar notwendig wer denden Staatszuschüsse zu der Erwerbslojenfürsorge — ein bedenkliches Sinken der Einnahmen zu beobachten, so daß wir den nächsten Monaten mit ernster Sorge entgegensetzen (Zuruf b. d. Komm.), zumal die Bestände der Landeshauptkasse sehr stark zusammengeschmolzen sind und im Augenblick nur das zur Aufrechterhaltung der Staatsverwaltung notwendige Betriebskapital aus machen. Insgesamt hat die Landeshauptkasse bis zum M 10. Januar zu Lasten des ordentlichen Staatshaushalts 167945000 M. verausgabt, wobei allerdings die ge samten Januar-Gehälter inbegriffen sind, während die Einnahmen im gleichen Zeitraum nur 153 478 000 M. betrugen. Bei dieser Sachlage mußte die Regierung und ins besondere das Finanzministerium bei Aufstellung des neuen Etats die äußerste Einschränkung aller Ausgaben vornehmen. Das war deshalb besonders schwierig, weil die meisten Ausgaben des Etats auf persönliche Bezüge entfallen, die zwangsläufig sind und sich lediglich durch allmähliche Herabminderung des Beamtenapparates etwas einschränken lassen. Die ganze Wucht der Spar- samkeit siel so auf die sächlichen Ausgaben, von denen insbesondere alle einschränkbaren Kosten für Geschäfls- bedürfnisse, Reifen, Umzugskosten usw. auf das peinlichste geprüft und durch das Entgegenkommen der einzelnen Ressorts, die das Finanzministerium dankbar anerkennt, fast überall herabgesetzt werden konnten. Außerdem wurde zur Entlastung der Steuerzahler ein Weg ge funden, die einmaligen Kosten für die Herstellung des Straßenwesens, die, wirtschaftlich genommen, eine außerordentlich gute Kapitalanlage darstellen und für die späteren Jahre Ersparnisse sichern, auf den außer ordentlichen Etat zu übernehmen und, wenn es die Lage des Geldmarktes erlaubt, durch eine Anleihe zu decken. Außer diesen direkten Sparsamkeitserfolgen mußte das Finanzministerium aber vor allem die schwere Aufgabe erfüllen, alle nicht unbedingt erforderlichen Neuanforderungen abzulehnen und dadurch eine weitere Steigerung des Ausgabenbedarfs zu verhindern. Dazu kommen die Maßnahmen der Personal politik. Obwohlzwangsläusig die Entwicklung bei verschie denen Zweigen der Staatsverwaltung, es sei nur an die durch die Aufwertung besonders in Anspruch genommenen <g> Gerichte, an die infolge starker Belegung der Heil- und Pflegeanstalten dort nötig werdende Anstellung neuen Pflegepersonals, an die Vermehrung der Lehrcrstellen bei den noch immer einem starken Andrang ausgesetzten höheren Schulen — um nur einige Beispiele zu er- wähnen — erinnert, die Neuanstellung von Beamten erforderte, sieht der diesjährige Haushaltplan doch erst malig eine Verminderung der Beamtenzahl, und zwar um 88, vor. Dieses Ziel wurde nicht durch einen schematischen Abbau, der die Staatskasse nur mit hohen Pensionen und Wartegeldern belastet, erreicht (Sehr gut! b. d. Dem.), sondern durch einen organischen Abbau über die Vakanzen, wobei besonders betont sein mag, daß dadurch die Beförderungsverhältnisse der Beamten schaft nicht berührt werden. (Sehr gut! b. d. Dem.) Bei jedem natürlichen Abgang eines Beamten wurde genau geprüft, ob die Stelle neu besetzt werden mutzte oder ob dura, Zusammenlegung und Geschäftsverein- sachrmg die Stelle nicht eingespart werden konnte. Da durch einen Beschluß des Gesamtministeriums zu jeder Neueinstellung eines Beamten die Genehmigung des Finanzministeriums gehört, lag diese schwierige Prüfung dem Finanzministerium mit ob. Der durchschnittliche Dienstbezug für den Planmäßigen Beamten (unter Ausscheidung der Volks- und Fortbildungsschullehrer sowie der Polizeibeamten) hat sich im letzten Jahre wieder etwas erhöht. Er beträgt für 1926 4316 RM. gegen 4210 RM. im Vorjahre und 3447 RM. im Frieden. Hierbei sei erwähnt — ich mache diese Fest stellungen, weil im Lande draußen ganz andere Meinungen darüber herrschen —, daß die gesamten Kosten der oberen Beamten, der Minister, der Ministerial direktoren und der Ministerialräte in der Zentral- Verwaltung insgesamt 1036000 M. ausmachen, eine Summe, die für den nächsten Etat allein aus den Er trägnissen der neugeschaffenen wasserwirtschaftlichen Be- triebe erhofft wird. Außerordentlich stark ist die Belastung der Staatskasse mit Pensionen und Wartegeldern, die sich insge samt auf 41 Millionen belaufen, während 1914, wenn man nur diejenigen Zweige der Staatsveiwaltung be rücksichtigt, für die auch gegenwärtig die Ruhegelder bei Kap. 16 angesordert werden, sich ein Zuschußbetrag von 17,4 Millionen für die Ruhegelder ergibt. Die Ursachen für diese Steigerung sind verschiedener Art. Zunächst wirkt sich die in den lebten Jahrzehnten stetig eingetretene Vermehrung der Beamtenstellen auch in der Zahl der Ruhegeldeu pfänger aus. Diese Zahl ist von rund 11700 im Jahre 1914 auf rund 16600 in der Gegenwart gestiegen. (Hört, hört! b. d. Dtschnat.) Von den letzteren Empfängern entfallen rund 1670 aus abgebaute Beamte. Der nach gewissen Erfahrungs grundsätzen auf die Vermehrung der Beämtenstellen zu rechnende Mehrbetrag an Ruhegeldern kann gegen über 1914 mit rund 7600000 NM. angenommen werden, so daß sich gegenwärtig, abgesehen von den Abbaulasten, ein Ruhegelderaufwand von rund 25 Mill.RM. ergeben müßte. Wenn gleichwohl ein Betrag von rund 35 900000RM. angefordert werden muß, jo ist dies die Folge von den seit 1920 wiederholt eingetretenen wesent lichen Verbesserungen auf dem Gebiete des Versorgungs rechts für die Beamten. In dieser Beziehung darf ich nur darauf hinwcifen, daß die Hundertsätze für die Ruhe- geldempsänger mit weniger als 33 Dienstjahren wesent lich, und zwar bis zu 15 Proz., gegen früher erhöht worden sind. Auch die Hundertzätze für die Berechnung
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