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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 170. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1926-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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170. Sitzung. Donnerstag, den 18. Februar 1926 5888 (Abg. «chnirch.) Bei den Beratungen im Ausschuß haben wir eingehend dargelegt, daß nicht daran gedacht werden kann, dem Anträge des Büchereiausschusses bezüglich des Bibliothek- direklors stattzugeben, weil man nicht nur von dem Gesichtspunkte der Landtagsbiblwthek allein auszugehen hat, sondern davon, daß man andere Stellen, die dieselbe und z. T. eine bessere Vorbildung haben, nicht einmal in Gruppe XI, sondern in Gruppe X ein gruppiert und sie dann erst nach XI aufsteigen läßt. Ich brauche nur an die Ärzteschaft zu^erinnern, sie ist eingestuft in Gruppe X, und es muß schon ein hervorragend tüchtiger Arzt sein, wenn er das Glück hat, nach Gruppe XI befördert zu werden. Von diesem Standpunkte aus können wir hier nicht ein Unrecht schaffen, das nicht wieder gutzumachen ist. Man mutz auf die anderen Beamten des Landtages Rücksicht nehmen. Wir haben in demselben Atemzuge erklärt, daß, wenn man einen Beamten heraushebt, es den anderen gegenüber ein schweres Unrecht bedeuten würde, wenn man sie in den alten Gruppen beließe. (Finanzminister vr. Dehne: Sehr richtig I) Die Herauf, ziehung der anderen Beamten hätte zur Folge, daß in den anderen Kapiteln die Beamten mit denselben Ansprüchen kommen würden und daß ein Umsturz der Beioldungsordnung vorgenommen würde, wie es schlimmer gar nicht sein könnte. Der Ausschuß hat in seiner Mehrheit die Ansicht vertreten, daß man, da die Besoldungsreform bald kommt, bei der Beratung der neuen Besoldungsordnung Gelegenheit nehmen kann, das Arbeitsgebiet des Bibliotheksdirektors oder wie man ihn dann bezeichnen will, das kann uns gleichgültig sein, zu umgrenzen und fest zustellen, nach welcher Gruppe er besoldet werden soll. Der Herr Berichterstatter hat darauf hingewiesen, daß bei emigen Beschlüssen des Ausschusses die Regierung erhebliche Bedenken geäußert habe. <Finanzminister vr. Dehne: Sehr richtig!) Es ist darauf hingewiesen worden, daß das Reichsschiedsgericht wird angerufen werden müssen, und es sei fraglich, ob man dazu kommen werde, daß der Beschluß des Landtags durch- gesührt werden kann. Wir haben trotz des Einwandes der Regierung an unserem Beschluß festgehalten. Wir glauben, daß die Beschlüsse, die aus dem Ausschüsse kommen, sehr wohl vom Reichsschiedsgerichte annehm bar sind. Wir sind der Meinung, daß das Urteil zu gunsten des Landtagsbeschlusses ausfallen wird. Ich bitte, nachdem die Sache eingehend verhandelt worden ist, die Rückverweisung abzulehnen, da ein anderes Ergebnis bei den Ausschußberatungen nicht herauskäme; es würde also nur unnütz Zeit vergeudet werden, wollte man die Sache nochmals im Ausschüsse behandeln. Abgeordneter Castan: Meine Damen und Herren! Der Herr Abg. Schnirch hat die Personalposition, um die es sich handelt, den Bibliothekar, verglichen mit Kanzlei beamten und mit Ärzten. Das ist abwegig. Wenn man die Frage beurteilen will, müßte man in Gegen satz stellen alle Arzte und alle Bibliothekare. Das steht aber gar nicht zur Diskussion. Wir haben von unserem sachlich berechtigten Standpunkte aus unseren Biblio thekar mit den anderen Bibliothekaren verglichen. (Zuruf: Vorbildung der Beamten!) In der Besoldungs- ordnuna kommt man ins Bodenlose, wenn man Un vergleichbares vergleicht. Wenn man aber einsieht, daß gleichgestellte Beamte ungleich besoldet sind, dann muß man zur Abhilfe schreiten. Bei der Stimmung — und lv> ich kann wohl mit gutem Recht sagen, bei solchen Personalfragen unmittelbar im Hause dreht es sich um Stimmungen —, bei dieser Lagerung der Sache habe ich es mir versagt, einen weiteren Antrag zu stellen. Aber ich muß doch mit aller Schärfe davor warnen, bezüglich der Überschreitungen den Weg zu gehen, den der Vorsitzende des Haushaltausschusses X vorschlägt, er sagt: wenn die Mittel nicht ausreichen, überschreiten wir. Wo kommen wir mit unserem Etatrechte hin, wenn man bei den Positionen, bei denen durch Erfahrung bewiesen ist, wie sie im Rechenschaftsberichte erscheinen, daß die Summen nicht reichen, daß sie zum regelmäßigen Betriebe nicht langen, trotzdem sagt: Wir setzen sie so ein, und wenn es wieder nicht langt, machen wir Überschreitungen. Welchen Zweck hat es denn dann, daß wir überhaupt beschließen: so und so wird der Etat festgelegt, die und die Summen sind auszugeben, wenn es jeder Verwaltung überlassen bleibt, nach ihrem Geschmack diese Summen zu überschreiten? Über schreitungen sind angebracht nach dem Etatrecht, wo man die Dinge nicht übersehen kann und wo sich im Lause der Geschäftsperiode herausstellt, daß Über schreitungen notwendig waren. Wenn aber Über schreitungen von vornherein abzusehen und von vorn herein durch die fachlich berufenen Stellen zu erkennen sind, dann ist es Pflicht des Landtags, daß er den Dingen, wie sie sich notwendigerweise gestalten werden, auch in seinen Etatbeschlüssen Rechnung trägt und es nicht der einzelnen Verwaltung überläßt, nach Geschmack und Bedürfnis den Etat zu überschreiten oder über den Etat hinauszugehen. Stellvertretender Präsident vr. Eckardt: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist <v) geschlossen. Der Herr Berichterstatter verzichtet aufs Schlußwort. Es ist beantragt worden, den Antrag des Haushalt- ausschusses H Nr. 1705 wieder an diesen zurück- zuverweisen. Will der Landtag entsprechend beschließen? Mit großer Mehrheit abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag Drucksache Nr. 1705 selbst. Es ist wohl nicht nötig, daß wir über die einzelnen Ziffern getrennt abstimmen. Ein derartiger Wunsch regt sich nicht, infolgedessen lasse ich über das Ganze abstimmen. Wollen Sie entsprechend dem abgeänderten Anträge Nr. 1705 beschließen? Einstimmig. Wir kommen zum letzten Punkte der Tagesordnung: Zweite Beratung über Katz. 2V (Oberverwaltungs gericht) des ordentlichen Staatshaushaltplans aus das Rechnungsjahr 1926. (Mündlicher Bericht des Haus- Haltausschusses X, Drucksache Rr. 1706.) Der Berichterstatter, Herr Abg. Ellrodt, verzichtet aufs Wort. Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Will der Landtag entsprechend demAntrag Nr. 1706 beschließen? Gegen 5 Stimmen angenommen. Damit ist die heutige Tagesordnung erledigt. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 2 Uhr 47 Minuten nachmittags.) Druck von B. G. Teubner in Dresden.
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