Suche löschen...
Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 2. Wahlper. 6.1922/26
- Erscheinungsdatum
- [1926]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.c-V,1922/26,6
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20089688Z2
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20089688Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20089688Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1922-12-01 - 1926-10-12
- Titel
- 174. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1926-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- Protokoll150. Sitzung 5129
- Protokoll151. Sitzung 5171
- Protokoll152. Sitzung 5213
- Protokoll153. Sitzung 5259
- Protokoll154. Sitzung 5301
- Protokoll155. Sitzung 5351
- Protokoll156. Sitzung 5387
- Protokoll157. Sitzung 5432
- Protokoll158. Sitzung 5463
- Protokoll159. Sitzung 5501
- Protokoll160. Sitzung 5541
- Protokoll161. Sitzung 5551
- Protokoll162. Sitzung 5577
- Protokoll163. Sitzung 5613
- Protokoll164. Sitzung 5629
- Protokoll165. Sitzung 5671
- Protokoll166. Sitzung 5709
- Protokoll167. Sitzung 5721
- Protokoll168. Sitzung 5755
- Protokoll169. Sitzung 5795
- Protokoll170. Sitzung 5827
- Protokoll171. Sitzung 5839
- Protokoll172. Sitzung 5873
- Protokoll173. Sitzung 5877
- Protokoll174. Sitzung 5913
- Protokoll175. Sitzung 5933
- Protokoll176. Sitzung 5955
- Protokoll177. Sitzung 5993
- Protokoll178. Sitzung 6015
- BandBand 2. Wahlper. 6.1922/26 -
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
5930 174. Sitzung. Dienstag, den 9. März 1926 <A»g. »r. Niethammer.) l^) interessante und eingende Betrachtungen darüber an gestellt hat, so möchte ich wenigstens von meinem Stand- pnnkie aus sagen, daß es mir sehr bemerkenswert war, daß der Herr Vorredner die guten Seiten der Fidei kommisse so stark betont hat und daß ich der Meinung bin, sie treten noch mehr in die Bedeutung, als er selber das in seiner Schlußfolgerung gesagt hat, weil in Sachsen wir es eigentlich mit Latifundien in dem Sinne wie in Preußen nicht zu tun haben. Es handelt sich ja bei uns auch um einige wenige große Grundbesitzer, aber doch nicht annähernd um Latifundien in dem Sinne, wie man sie beispielsweise in Ostpreußen und und Mecklenburg hat. Also die Nachteile, die für ihn bedeutungsvoll waren, schwinden entschieden der Maß nahme gegenüber, wenn man das berücksichtigt. Ich bin auch ganz der Meinung, daß das Ent scheidende für die Stellung nicht besondere Sympathien für Vorrechte der Familien sind, die davon betroffen werden, sondern das Wohl des Staates, wenn ich auch nicht zugeben kann, daß es nur Klassenvorteile sind, sondern es waren sehr erhebliche Familieninteressen, die dabei vertreten wurden, nämlich der Zusammenhalt und der unbedingte Schutz seiner Familie, den jeder, der Vermögen besitzt und zu hinterlassen hat, berechtigter und vernünftigermaßen wahrt. Es ist also bis zu einem gewissen Grade bedauerlich, daß das auch schwindet, indessen wir haben uns damit nicht zu beschäftigen, es liegt die Tatsache vor, es muß aufgehoben werden, und das sächsische Land hat diese Zwangsverfügung auszuführen und die Vorlage Haven wir nun vor uns. Es ist anzuerkennen, daß die Vorlage die schwierige Aufgabe, die ihr gestellt worden ist, gut gelöst hat. Das hat schon der Herr Abg. Gündel gesagt, und insonderheit lW muß ich ihm beistimmen, daß die formale Erledigung durchaus eine solche ist, daß man annehmen kann, wir werden auf dieser Basis einen Weg sinken, der uns auch genehm ist, und wir werden uns darüber verständigen. Uns scheinen die Maßnahmen, die hier gefunden sind, um durch diesesverwickelteGebiethindurchzukvmmen,durchaus praktisch. Ob wir im einzelnen in der schwierigen Frage — und das ist die schwierigste Frage dabei — der Ver teilung der Rechte und der Vesitzgegenstände auf den Anwartfchaftsbesitzer und die übrigen Anwärter uns gerade an die Richtschnur des Gesetzes halten werden, behalten auch wir uns für den Ausschuß vor. Es ist insonderheit wohl sehr reiflich zu erwägen, ob man dem nächsten Anwärter noch mehr Rechte geben will oder alle die Rechte dem derzeitigen Anwartschaftsbesitzer belassen will. Indessen, man wird sich sagen müssen, daß, wie man es auch macht, es im einzelnen Fall alle mal zu gewissen Ungerechtigkeiten führen und im ein zelnen Fall ungerecht wirken wird. Das läßt sich nicht umgehen, und es wird wohl eine Hauptrolle dabei spielen für die Entscheidung, wie man bequemer, kürzer und einfacher zum Ziele kommt. Ich begrüße es, daß das Gesetz hinsichtlich des Waldes nicht radikal vorgeht, und ich gebe dem Herrn Abg. Schembor auch recht, daß es wohl zu erwägen ist, ob wir die Grenze, die § 16 mit 100 da stellt, nicht noch niedriger stellen. Das werden wir an der Hand der Zahlen sehr eingehend und genau zu prüfen haben. Der Herr Minister hat schon ausgeführt, daß der Anteil der Fideikommisse am gesamtsächsischen Land sich auf 4,66 Proz. beläuft. Wenn wir das Land Sachfenansehen, so ist der Anteil des Waldes beinahe genau ein Viertel des gesamten Landes, wenn wir aber die Fideikommisse ansehen, so beträgt der Anteil des Waldes von den Fideikommissen über ein Drittel, 36 und einige Bruch- M teile Prozent. Also man sieht, daß das Gesetz an sich milde wirkt, der ganzen Gestaltung der Fideikommisse wegen, weil der Wald noch eine besondere Bevorrechtung er fahren soll, und es ist sehr zu erwägen, ob man dies nicht noch weiter ausdehnt; denn ich betrachte es als ein ganz hervorragendes Interesse der Allgemeinheit, den Wald soweit als irgend möglich in seiner Einheit lichkeit zu erhalten, und ich glaube, daß, wenn das wahr ist, was Herr Abg. Schembor gesagt hat, dem ich aber nicht so zustimmen möchte, — ich kann das nicht so beurteilen, ob der Wald der Fidei kommisse im ganzen schlechter bewirtschaftet ist als der des Siaates — das bloß eine Frage der Erziehung und der Entwicklung ist, daß auch auf diesem Gebiete eine Besserung geschaffen werden kann und daß die Wälder, die gerade in kleineren Abteilungen in Privathand sind, sich jedenfalls in den Wettbewerb der guten Bewirtschaftung mit oben auf arbeiten werden. Wir werden jedenfalls das alles im Ausschüsse nachzuprüfen haben, und wir werden Mitarbeiten im Ausschuß, wenn das dort beraten werden wird. <Bravo! b. d. Dtsch. Vp.) Abgeordneter Böttcher: Bei dieser Vorlage handelt es sich genau wie bei der vorhergehenden um Fragen, die durch die Revolution leider nicht erledigt worden sind. Es handelt sich bei den Fideikommissen insbesondere um die Überreste alter Feudalwirtschaft. Es ist zur Ge nüge bekannt, welche Verdienste die Feudalwirtschaft um die deutsche Wirtschaft hat, Verdienste, die nur in Gänsefüßchen zu setzen sind. Die Vorlage selbst ist so spät gekommen und so zeitig auf die Tagesordnung gestellt worden, daß eine eingehende (v) Beratung in den Fraktionen tatsächlich nicht möglich war. Wir haben deshalb auch in der Vorstandssitzung verlangt, daß die Vorlage von dieser Tagesordnung abgesetzt wird. Es ist aber nicht so, wie der Herr Abg. Schnirch es vor hin dargestellt hat, daß wir verlangt hätten, daß abge setzt wird die Frage der Abfindung der Schönburgschen Familienrente. In der Vorlage jedoch, die die Regierung hier dem Landtage vorlegt, sind eine ganze Reihe von Bestimmungen, die das Interesse der Allgemeinheit zu wenig berücksichtigen. Wir haben vorhin hier von dem Herrn Abg. Gündel wieder eine Rede gehört, die im wesentlichen eine Rede für die Interessen der Feudal herren gewesen ist. Es kommt uns aber gerade daraus an, daß bei der jetzigen Lösung und der Regelung der Frage die Interessen der Allgemeinheit berücksichtigt werden, und von diesem Gesichtspunkte aus werden wir auch bei Beratung der Vorlage im Ausschüsse unsere entsprechende Anträge stellen. Insbesondere muß darauf hingewiesen werden, daß in den einzelnen Paragraphen, die das Interesse der All gemeinheit angehen, eine sehr weitherzige Auslegung im Interesse der Großgrundbesitzer möglich ist. Es trifft das auf die 8? 16 und 17 zu. Es sind das die Paragraphen, die Waldungen betreffen. Hier sind Möglichkeiten für eine gesunde Bevölkerungspolitik des Staates, für eine Gesundheitspolitik und sür eine Siedlungspolitik gegeben, die restlos ausgenützt werden sollten, auch wenn das aus dem Wege einer zwangsweisen Enteignung geschehen muß. Es sollte hier zugegriffcn und verhindert werden, daß durch Familienauseinandersetzungeu die großen Komplexe an Wald, an Land auseinandergehend der Spekulation überantwortet werden, sondern es muß dafür gesorgt werden, daß diese großen Wald- und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder