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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 4. Wahlper. 1929/30=1/39
- Erscheinungsdatum
- [1930]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1929/30,1/39
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20091718Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20091718Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20091718Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1929-06-06 - 1930-05-20
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1930-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageVerordnung über die Einberufung des Landtages I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 115
- Protokoll7. Sitzung 181
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 299
- Protokoll10. Sitzung 327
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 397
- Protokoll13. Sitzung 451
- Protokoll14. Sitzung 475
- Protokoll15. Sitzung 483
- Protokoll16. Sitzung 489
- Protokoll17. Sitzung 539
- Protokoll18. Sitzung 557
- Protokoll19. Sitzung 613
- Protokoll20. Sitzung 677
- Protokoll21. Sitzung 731
- Protokoll22. Sitzung 783
- Protokoll23. Sitzung 835
- Protokoll24. Sitzung 887
- Protokoll25. Sitzung 931
- Protokoll26. Sitzung 985
- Protokoll27. Sitzung 1015
- Protokoll28. Sitzung 1065
- Protokoll29. Sitzung 1089
- Protokoll30. Sitzung 1137
- Protokoll31. Sitzung 1151
- Protokoll32. Sitzung 1195
- Protokoll33. Sitzung 1245
- Protokoll34. Sitzung 1297
- Protokoll35. Sitzung 1347
- Protokoll36. Sitzung 1373
- Protokoll37. Sitzung 1419
- Protokoll38. Sitzung 1425
- Protokoll39. Sitzung 1447
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1929/30 1470
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
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(Abg. Güttler) daß die Pulverfabrik Gnaschwitz bei Bautzen sich auf Gebiete von einem ganzen Teil Gemeinden erstreckt, so z. B. Schwarznaußlitz, Schlungwitz, Singwch und Dober schau. Nun stellte sich das Eigenartige heraus, diesen armen Arbeiterwohnsitzgemeinden zahlte der Reichsfiskus keinen Pfennig Grundsteuer. Die Entschädigungen, die das Reich auf einem anderen Wege zahlte, kamen durch aus nicht an die Höhe heran, die billigerweise von den Gemeinden als Entschädigung gefordert werden mußte, und so konnten wir verzeichnen, daß auf Grund dieser zwangsläufigen Not dieser Arbeiterwohnsitzgemeinden, weil sie von wesentlichen Steuerquellen entblößt waren, vor allem die von mir genannte Gemeinde Schwarz naußlitz, immer durch den sogenannten Ausgleichsstock entschädigt werden mußten. Ich stelle demzufolge in Verfolg dieser Dinge die Frage, wie weit die Regierung bei der Verabschiedung dieser Vorlage diese Angelegen heit mit den von mir genannten Gemeinden bereinigen will. Es scheint zweckmäßig, kurz sachlich doch noch einige Fragen zu stellen. Ich habe beispielsweise hinsichtlich der militärischen Liegenschaften, die entweder für den Heimsallanspruch in Frage kommen oder die nicht in Frage kommen, feststellen dürfen, daß die frühere Festung Königstein überhaupt keine Erwähnung findet. Es er scheint immerhin wesentlich, daß die Regierung im Aus schuß sich auch dazu äußert. Weiler wäre zu sragen, unter welchen Voraus setzungen die Vermietung und die Verpachtung der Ge bäude im Arsenalgelände der Albertstadt an die Privat industrie geschieht. Diese Frage wäre wahrscheinlich nicht nur über die ehemaligen militärischen Liegenschaften in der Albertstadt, sondern mehr oder weniger hinsichtlich der Liegenschaften in jeder größeren Garnisonstadt auf- M zurollen. Kurzum, sei wie es sei, aus allen diesen von mir angedeuteten Erwägungen hielt es meine Fraktion für zweckmäßig und ratsam, im Augenblick dieser Vorlage noch nicht die Zustimmung zu geben, sondern wir er- wartenMestimmt von der Regierung, daß sie die von mir aufgerollten Fragen gründlich beantwortet und daß dann noch alle die Dinge eine Bereinigung zu finden haben, die billigerweise bereinigt werden müssen, ehe man als verantwortungsbewußte Fraktion gesetzgeberisch ein solches Werk verabschievet. (Bravo! b. d. Soz.) Abgeordneter Herrmann (Leipzig): Wenn der Herr Abg. Fritzsche bei seinen Ausführungen darauf hinwies, daß der sächsischen (Regierung bei Behanolung dieser Frage kein Vorwurf zu machen sei, so kann man darüber sehr geteilter Meinung sein. Es ist doch zunächst folgendes: Herr Abg. Güttler hat ganz richtig die poli tische Tendenz der Vorlage herauskristallisiert, aber wie wir gleich im Anfänge der Vorlage lesen, ist es bisher nur Bayern gelungen, einen Vertrag mit dem Reiche abzuschlietzen. Die sächsische Regierung hat uns aber nicht einmal Andeutungen gemacht über die Art und den Inhalt jenes Vertrages, ob er auf derselben Basis abgeschlossen morden ist, wie hier von der sächsischen Regierung vorgeschlagen wird, oder ob hier nicht Bayern wieder ein Sonderrecht im Reiche eingeräumt erhalten hat. Daraus muß man schlußfolgern, daß die Tendenz der Vorlage absolut von der sächsischen Regierung ge billigt wird, und wenn der gesamte Vertrag behandelt und seine Schlußfolgerungen gezogen werden, kann man zu keiner anderen Auffassung kommen. Wenn dabei Herr Abg. Güttler sich herstellt und sagt: „Im Augen blick kann die Sozialdemokratische Fraktion dieser Vor lage noch nicht zustimmen", gibt er damit der Regierung 1. Abonnement schon zum Ausdruck, daß sie im nächsten Augenblick den Dingen zustimmt, und es ist sehr eigentümlich, wenn man die politische Tendenz herauszukristallisieren ver sucht, dagegen polemisiert, aber doch die Zustimmung in Aussicht stellt. Wenn der Redner weiter sagt: „Es ist noch nicht ganz klar zu sehen, daß im Hintergrund der Reichswehrminister als Diktator steht", obwohl in der ganzen Vorlage eine ganz klare und offene Sprache geführt wird, daß über die ganzen Verhältnisse nur der Reichswehrminister in Deutschland zuständig ist, so ist das ein weiteres Ausweichen vor der Konsequenz. Es ist deshalb notwendig, daß wir diese Vorlage vom poli tischen Standpunkt aus betrachten; dabei können wir uns nicht auf den Standpunkt stellen, wie das der Herr Abg. Güttler tut, und auf die Ausführungsbestimmungen zur Abgeltungsverordnung vom 6. November 1923 Hin weisen, die einen wesentlichen Teil der Schuld dazu beitrage, daß heute die rechtliche Frage sozusagen zu gunsten des Reiches und zuungunsten des Staates liegt, sondern wir müssen dabei immer bedenken, daß eben jene Ausführungsbestimmungen von Sozialdemokraten in der Regierung gemacht worden sind. (Abg. Güttler: Das ist bewußt unwahr!) 1923 waren es die Minister der Sozialdemokratie, die auch diese Abgeltungsverordnung herausgebracht haben und die den Ermächtigungsgesetzen zustimmten, auf Grund derer diese Verordnung erlassen wurde. (Abg. Güttler: v. Schlieben und Or. Luther!) Nun ist die andere Frage bei der Sache zu behandeln; hier ist offen und klar, wenn man diesem Reichswehrminister innerhalb der freiesten Republik, wie sie so schön von der Sozialdemokratie gegenüber der Arbeiterschaft dar gestellt wird, noch ein Diktaturrecht läßt, daß einerseits eine Finanzdiktatur von vr. Schacht durchgeführr wird, anderseits eine Diktatur über die Heeresbestände vom. . Reichswehrminister. Interessant ist dabei, daß diese Be- stimmung beruht auf einem Gesetz von 1873, das den heutigen Verhältnissen absolut emgegensteht schon in seiner ganzen Tendenz. Damals war die Schaffung von Ländern zum einigen Deutschen Reich, und diese Gesetzgebung beruhte daraus, heute haben wir die Staatsumwälzung hinter uns. Wir haben die Tatsache, daß dieses Reich in eine Republik umgewandelt wurde. Wir haben die Tatsache, daß die Abrüstung des Heeres durchgeführt ist. Wir haben noch die Tatsache, daß jetzt, wo, man möchte fast sagen, jede Woche eine neue Friedenskonferenz, jedenMonat eine neue Abrüstungskonferenz Zusammentritt, wo jeden Tag der gesamte Blätterwald der bürgerlichen Zeitungen und pazifistischen Zeitungen bis zur Sozial demokratie brüllt: Nie wieder Krieg! wo dauernd in Kongressen diese Forderungen ausgestellt werden, diese Voriage den Unlergedanken hat, daß im Rahmen dieser deutschen Republik der Reichswehrminister darüber be stimmt, daß sür alle Zeiten Vorsorge getroffen wird, sofort ein neues Heer aufbauen zu können, und daß sür alle Zeit dafür gesorgt wird, daß Deutschland dieses Aufmarschgebiet sei, — wie es der Herr Abg. Böchel in seiner „Volksstimme" bedauert, daß Deutschland bei An haltung der jetzigen Verhältnisse nicht mehr dieses Auf marschgebiet bleibe. Diese Frage ist der Unteraedanke dieser gesamten Vorlage. (Sehr wahr! b. d. Komm.) Dabei kann man absolut nicht sehen, daß die sächsische Regierung dieser Tendenz der Vorlage nicht huldigt, sondern der Abschluß dessen, was uns hier vorgelegt ist, ist absolut der Beweis sür die Huldigung dieser Tendenz, von vornherein aus das Heimfallrechl zu verzichten und dem Reichswehrministerium seine Diktatur einzuräumen, ihm die Möglichkeit zu geben, eine neue Ausrüstung 140
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