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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 4. Wahlper. 1929/30=1/39
- Erscheinungsdatum
- [1930]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1929/30,1/39
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20091718Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20091718Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20091718Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1929-06-06 - 1930-05-20
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1930-02-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageVerordnung über die Einberufung des Landtages I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 115
- Protokoll7. Sitzung 181
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 299
- Protokoll10. Sitzung 327
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 397
- Protokoll13. Sitzung 451
- Protokoll14. Sitzung 475
- Protokoll15. Sitzung 483
- Protokoll16. Sitzung 489
- Protokoll17. Sitzung 539
- Protokoll18. Sitzung 557
- Protokoll19. Sitzung 613
- Protokoll20. Sitzung 677
- Protokoll21. Sitzung 731
- Protokoll22. Sitzung 783
- Protokoll23. Sitzung 835
- Protokoll24. Sitzung 887
- Protokoll25. Sitzung 931
- Protokoll26. Sitzung 985
- Protokoll27. Sitzung 1015
- Protokoll28. Sitzung 1065
- Protokoll29. Sitzung 1089
- Protokoll30. Sitzung 1137
- Protokoll31. Sitzung 1151
- Protokoll32. Sitzung 1195
- Protokoll33. Sitzung 1245
- Protokoll34. Sitzung 1297
- Protokoll35. Sitzung 1347
- Protokoll36. Sitzung 1373
- Protokoll37. Sitzung 1419
- Protokoll38. Sitzung 1425
- Protokoll39. Sitzung 1447
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1929/30 1470
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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!lL) Stellvertretender Präsident v. Hickmann: Die Aus sprache ist eröffnet. Das Wort hat Herr Abg. vr. Troll. Abgeordneter 0r. Troll: Meine Damen und Herren! Wie der Herr Minister soeben gesagt hat, ist das Gesetz bereits zweimal behandelt worden, aber niemals zum Ab schluß gekommen. Es ist beide Male von einer überwiegen den Mehrheit der Parteien abgelehnt worden. Im Jahre 1927 haben sich überhaupt nur zwei Redner bei der Ge neralaussprache beteiligt. Daraus scheint mir doch her vorzugehen, daß dem Gesetz ein großes Interesse nicht entgegengebracht worden ist. Ich habe im Jahre 1926 bereits zu diesem Gesetz gesprochen, und ich könnte meine i damaligen Ausführungen heute wiederholen; der Herr Minister hat ja auch gesagt, daß seither das Gesetz nur un wesentlich verändert worden ist. Ich muß dabei zu meinem Bedauern feststellen, daß mir das ungünstige Geschick immer die Vorlage zu behan deln gibt, die ich dem Wirtschaftsministerium gegenüber ablehnen muß. Ich möchte mich aber dagegen verwahren, wie vielleicht der Gedanke kürzlich aufgetaucht ist, daß da mit eine persönliche Kritik an irgendeiner der von uns ge- , schätzten beteiligten Persönlichkeiten verbunden sein soll, und ich möchte von einer Kritik abrücken, wie sie vorhin dem Herrn Wirtschaftsminister gegenüber von anderer Seite geübt worden ist. Meine Herren! Wenn wir gegen das Gesetz Stellung nehmen müssen, so verkennen wir keineswegs die gute Absicht, die diesem Gesetz zugrunde liegt, so weit es sich um eine Besserung der landwirtschaftlichen Produktion j handelt. Aber wir glauben, daß die erste Aufgabe, die ! landwirtschaftliche Produktion zu verbessern, darin liegt, die Landwirtschaft wieder rentabel zu machen. Dann wird 'M das Interesse für alle anderen Besserungsmaßnahmen I von allein wieder auftreten; und wir werden wohl all- ! fettig zugeben müssen, daß im Augenblick die Lage noch I schlechter ist als vor einigen Jahren. Der Zeitpunkt der Vorlage ist also denkbar ungünstig. Es ist ja auch vom Herrn Minister bereits gesagt worden, daß nur noch ein Sechstel der Fläche zu meliorieren ist. Daraus ist zu schlie ßen — und das entspricht auch den sonstigen Feststellungen ' der Vorlage —, daß der größte Teil der meliorations- , bedürftigen Fläche bereits unter dem alten Gesetz melio- ! riert werden konnte, daß deshalb solange, bis wieder normale Verhältnisse in der Landwirtschaft vorliegen, auch noch das alte Gesetz genügt. Die Vorlage stellt selbst an einer Stelle fest, daß sich das alte Gesetz im allgemeinen bewährt habe. Wenn nun von einer Reformbedürftigkeit und dabei im wesentlichen von einer Beschleunigung des Verfahrens gesprochen wird, so möchte ich darauf Hinweisen, daß Herr Amtshauptmann Fellisch, als er Mitglied dieses Landtages ! war, aus seiner Praxis und aus seinen sonstigen Erwägun gen sestgestellt hat, daß eine Beschleunigung schon mit größerem Nachdruck unter dem alten Gesetz möglich sei. 1 Dann wird weiter angeführt, daß eine rechtliche oder tatsächliche Anpassung erfolgen müsse, daß das Gesetz sehr alt sei; es ist darauf hingewiesen worden, daß es ziem lich 100 Jahre alt sei. Meine Herren! Es ist von 1861 und nimmt an irgendeiner Stelle Bezug auf ein Gesetz von 1832. Ich stelle aber sest, daß der Wegebau m Sachsen heute noch nach einem Gefetz von 1780 oder 1781 geregelt wird. Wir sind teilweise auch noch auf den Ooclsx ^.»Zustsus angewiesen, der bereits aus dem 16. Jahrhundert stammt. Es ist wieder dreierlei, was wir an diesem Gesetz haupt sächlich zu beanstanden haben, und zwar ist es erstens der Zwang, der ausgeübt wird. Es ist uns gesagt worden, 1. Abonnement daß man auch gegen den Willen der Beteiligten das Ge- «N setz durchsetzen wolle. Ich glaube kaum, daß sich das mit den republikanischen Grundsätzen, die doch auch bei uns gelten müssen, verträgt; das erinnert vielmehr an die Ge danken und Grundsätze des absoluten Staates. Das Zweite, was wir zu beanstanden haben, ist die Vernachlässigung der gesetzlichen Vertretung der Landwirtschaft. Die Landwirtschaftskammer wird überhaupt im ganzen Gesetz nur an einigen Stellen er wähnt, daß sie „gehört" werde; irgendein Beschlußrecht hat sie an keiner Stelle. Die praktische Landwirtschaft hat auch bei der Durchführung des Verfahrens fast keinen Einfluß. Ich erinnere daran, daß der frühere Berater des Ministeriums, Geheimrat Falke, verlangt hat, daß der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Landeskulturamtes praktischer Landwirt sein müsse. Die praktischen Landwirte können aber nach der Vorlage im Landeskulturamt überhaupt nur, wenn sie bei besonders wichtigen Fällen herangezogen werde», „beratend" teil nehmen. Und schließlich sind es die Kosten, die uns in gewisse Zweifel bringen. Zwar werden auch jetzt schon die Kosten pauschaliter umgelegt, aber die Kosten sind erheblich ge wachsen nach dem Umsturz, ohne daß die.Regierung dieser von ihr zu fördernden Landeskultur jetzt irgendwelche Mehrbeträge zuführen wollte. Herr Ministerialdirektor vr. Klien hat zwar im Jahre 1926 die Hoffnung ausgespro chen, daß die Kosten nicht größer würden als unter dem alten Gesetz, aber anderseits hat 1927 der damalige Ver treter der Landwirtschaft bei diesem Gesetze einen Betrag bis zu 200 M. pro Hektar errechnet. Nun, wenn man schon die Kosten nicht höher nehmen will, dann empfiehlt es sich doch, diese Kosten, wie wir es an vielen anderen Stel len auch haben, mit Zahlen ins Gesetz zu bringen; denn sonst scheinen uns die Ermächtigungen an die beiden Mini sterien, die Kosten von Zeit zu Zeit neu festzusetzen, doch etwas gewagt. Die allgemeinen Unkosten für den Staat werden da durch unnötig vermehrt, daß neue Ämter geschaffen wer den. Wir haben vorhin von neuen Behörden bei unserem dritten Punkt der Tagesordnung gehört, und wir müssen hier ebenso Zweifel hinsichtlich der Schaffung neuer Landes kulturbehörden vorbringen. Im gegenwärtigen Zeit punkt, wo alles nach Abbau der Ämter und Beamten, schließlich sogar zum Abbau der Gehälter drängt, ist es wohl unklug, neue Ämter zu schaffen. Wir bitten Sie also, das Gesetz in der vorliegenden Form abzulehnen. Wir können es jedenfalls nicht anneh men, wir müssen die Regierung bitten, die Vorlage in dem Sinne einer Beseitigung des Zwanges, einer stär keren Heranziehung der Landwirtschaft und schließlich einer Mittragung der Unkosten umzuändern. Abgeordneter Schulze: Meine Damen und Herren! Es ist doch eigentümlich, daß ein Vertreter der Bevöl kerungsschicht, für die das Gesetz gemacht werden soll, heute sich hier zur Opposition geschlagen hat. <Abg. Schladebach: Nicht das erste Mal; das Gesetz haben wir doch schon immer abgelehnt!) Für Sie soll es aber doch geschaffen werden! <Abg. Schladebach: Wir wehren uns gegen Wohltaten, die wir nicht wollen! — Heiterkeit.) Das vorliegende Gesetz soll den Zweck haben, daß die Zusammenlegung der Grundstücke, die heute in hohen: Maße zersplittert sind, einen rascheren Fortgang nimmt. Da stellt sich die Frage so: Wird die Zusammenlegung von den betreffenden Grundstücksbesitzern selbst gewünscht oder nicht? Der Gang, den die Zusammenlegung ge- 142
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