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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 4. Wahlper. 1929/30=1/39
- Erscheinungsdatum
- [1930]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1929/30,1/39
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20091718Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20091718Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20091718Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1929-06-06 - 1930-05-20
- Titel
- 28. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1930-02-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageVerordnung über die Einberufung des Landtages I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 115
- Protokoll7. Sitzung 181
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 299
- Protokoll10. Sitzung 327
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 397
- Protokoll13. Sitzung 451
- Protokoll14. Sitzung 475
- Protokoll15. Sitzung 483
- Protokoll16. Sitzung 489
- Protokoll17. Sitzung 539
- Protokoll18. Sitzung 557
- Protokoll19. Sitzung 613
- Protokoll20. Sitzung 677
- Protokoll21. Sitzung 731
- Protokoll22. Sitzung 783
- Protokoll23. Sitzung 835
- Protokoll24. Sitzung 887
- Protokoll25. Sitzung 931
- Protokoll26. Sitzung 985
- Protokoll27. Sitzung 1015
- Protokoll28. Sitzung 1065
- Protokoll29. Sitzung 1089
- Protokoll30. Sitzung 1137
- Protokoll31. Sitzung 1151
- Protokoll32. Sitzung 1195
- Protokoll33. Sitzung 1245
- Protokoll34. Sitzung 1297
- Protokoll35. Sitzung 1347
- Protokoll36. Sitzung 1373
- Protokoll37. Sitzung 1419
- Protokoll38. Sitzung 1425
- Protokoll39. Sitzung 1447
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1929/30 1470
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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Abgeordneter Schöning: Meine Damen und Herren! Wir hätten es gern gesehen, wenn die Regierung zu dieser Frage wenigstens eine Erklärung abgegeben hätte, aus der man entnehmen kann, welche Zwecke die Regierung mit der Vorlage erstrebt, zumal dis Vorlage selbst uns in vielen Punkten keine Aufklärung gibt. Aber so, wie der Herr Abg. Herrmann es getan hat, kann inan diese Frage nicht behandeln. Wir werden dieser Vorlage unsere Zu stimmung geben; allerdings hätten wir ein paar Wünsche, die im Ausschuß noch behandelt werden müssen. Wir können nicht verhindern, daß die zentrale Versorgung von Kraft und Licht vor sich gehen wird, selbst nicht auf Grund der Argu mente, die Herr Abg. Herrmann hier vorträgt und hinein zuflechten versucht, die aber mit der Vorlage selbst doch eigentlich nicht in Verbindung zu bringen sind. Wie ist der Standpunkt der Sächsischen Werke? In erster Linie doch wohl, daß die ASW. als Produzent auch den letzten Verbraucher erfassen will, aber Hauptgrund und Ursache ist wohl, die Produktionssteigerung zu gleicher Zeit mit den Produktionskosten in Verbindung zu bringen, was heute noch nicht der Fall ist. Und so, wie die Vorlage jetzt aussieht, muß ich sagen, daß die Gemeinden wohl schweren Herzens hier Herangehen werden, weil das für die Gemeinden doch eine finanzielle Unsicherheit bringen wird. Nicht für jene Gemeinden, die heute einfach den Strom von der ASW. beziehen: sie werden sich auch nicht groß beteiligen können, haben aber auch kein Risiko dabei. Anders aber jene Gemeinden, die heute noch über eigene Werke verfügen nnd im Vertragsverhältnis mit der ASW. stehen: sür diese Gemeinden ist es gefährlich, ohne weiteres nun ihr Besitztum in Aktien umzuwandeln. Heute ist es doch so, daß die Gemeinden die Überschüsse, die sie aus ihren Werken haben, mit zum Ausgleich ihres Gemeindeetats und Haushalts nehmen müssen. Wenn aber diese Umwandlung erfolgt, dann wäre es natürlich mit der sicheren Einnahmequelle vorbei; denn die An lagen werden doch dann in die Hände der ASW. über gehen, und gerade aus diesem Grunde werden noch einige Fragen geklärt werden müssen. Erstens einmal die Frage der Preisgestaltung, dann aber auch: welchen Schutz haben die Gemeinden, wenn sie nun ihre Werke der ASW. übergeben und dafür Aktien entgegennehmen, bei einem Kurssturz dieserAktieu? Es kann doch vorkommen, daß, wenn der Kurs um 25 oder 50 Proz. fällt, eine merkliche finanzielle Minder einnahme bei den Gemeinden zu verzeichnen ist. Diese Fragen müssen unbedingt noch geklärt werden. Weiter muß aber auch noch die Frage der Zusammen setzung des geschäftsführenden Vorstands und des Auf sichtsrats geklärt werden. Auch hier ist eine ganz ein seitige Zusammensetzung zu verzeichnen. Wenn nun auch nach der Beteiligung der Gemeinden eine anders Zu sammensetzung erfolgen kann, so haben wir doch den Wunsch, daß auch die Vertreter der Arbeiterschaft noch mehr als bisher im Aufsichtsrat vertreten sein müssen. (Sehr richtig! b. d. Soz.) Das sind die Fragen, die im Ausschuß noch behandelt werden müssen. Sonst sind wir mit der Vorlage im allgemeinen ein verstanden, einverstanden vor allen Dingen damit, daß eine Beteiligung der Gemeinden stattfindcn soll; das be deutet nämlich, eine Interessengemeinschaft zwischen Staat und Gemeinden herbeiführen, (Sehr richtig! b. d. Soz.) also einen Übergang, den wir sowieso herbeiwünschcn, weil wir alle daran glauben, daß einmal der Zeitpunkt kommen wird, wo diese Interessen, die heute noch der Staat zu vertreten hat, die Gemeinden oder die Ge meindeverbände vertreten müssen. Wo wir diese Ent- Wicklung fördern können, müssen wir es tun. Wir wünschen (0) aber, daß diese Fragen, die ich hier besprochen habe, noch ausführlich im Ausschuß behandelt werden, und da werden wir uns unsere Stellungnahme für die zweite Lesung Vorbehalten. (Bravo! b. d. Soz.) Abgeordneter vr. Blüher: Meine Damen und Herren! Es war nicht meine Absicht, in dieser Sache zu sprechen, aber Herr Kollege Herrmann hat die Sache so salsch auf gefaßt, daß man doch hier im Landtag einigermaßen dar legen muß, um was es sich denn eigentlich handelt. Als im Jahre 1916 die damalige Regierung das Gesetz einbrachte, ein Landes-Elcitrizitütsunternehmen zu schaf fen, da waren wir in den Gemeinden die heftigsten Gegner davon, denn der Plan der Regierung lief darauf hinaus, den Zusammenschluß eines kommunalen Elektrizitäts unternehmens, den damals die Gemeinden geplant hatten, in die Hand des Staates zu nehmen, und die Gemeinden befürchteten mit Recht, daß ihre Interessen bei der rein staatlichen Verwaltung zu kurz kommen würden. Wir haben damals deshalb — ich bin in der Ersten Kammer vor allen Dingen für die Interessen der Gemeinden eingetreten — bereits gefordert, daß das Landes-Elektrizitätsunternchmen nicht in rein staatliche Verwaltung kommen sollte, sondern daß es eine gemeinsame Verwaltung von Staat und Ge meinden sein sollte. Wenn heute nun nach 14 oder 15 Jahren der Staat zu der Erkenntnis gekommen ist, daß das, was man da mals gefordert hat, das Richtige ist, so können wir das von Gemeinde wegen nur außerordentlich begrüßen; denn, meine Damen und Herren, heute ist es doch so, daß im Verwaltungsrat der ASW. nicht bloß staatliche Vertreter sitzen, sondern auch Vertreter der Privaten Wirt- schäft und Vertreter anderer Stellen, nur keine Vertreter von Gemeinden, und die Gemeinden sind doch die Haupt abnehmer des Lnndes-Elektrizitätsunternehmens. Des halb ist unser Verlangen von jeher dahin gegangen, daß wir Einfluß bekommen. Nun ist die Regierung bereit, und ich muß sagen, ich begrüße das außerordentlich, den Weg freizumachen zu einer gemeinschaftlichen Verwaltung des Landes-Elek trizitätsunternehmens. Es ist doch viel richtiger, wenn nicht der Staat auf der einen Seite und die Gemeinden auf der anderen Seite gegeneinander kämpfen, sondern wenn inan, ich möchte sagen, die beiden Kräfte parallel schaltet, so daß sie gemeinsam das große Werk der Landes- Elektrizitätsversorgung Sachsens besorgen. Meine Herren! In welcher Weise das Zusammen arbeiten geschieht, ob, wie der letzte Herr Vorredner an nahm, davon ausgegangen wird, daß die Gemeinden ihre Werke an den Staat gegen Aktien abgeben oder nicht, das wird Sache der weiteren Verhandlung sein. Es wird einzelne Gemeinden geben, die ihre Werke wahrscheinlich dem Staate überlassen. An der Tatsache kommen wir heute nicht mehr vorüber, daß auch bei der Elektrizitäts versorgung heute eine Rationalisierung stattfinden muß, daß eine Reihe von kleinen Elektrizitätswerken heute nicht mehr existenzberechtigt ist. In den großen Städten stehen wir längst auf dem Standpunkt, daß wir einen Teil unseres Stromes vom Landes-Elektrizitätsunternehmen be ziehen. Beispielsweise in Dresden gibt es Monate, wo wir "/z Fremdstrom beziehen und nur */, selbst erzeugen. Daß wir in den großen Städten daran denken würden, unsere Elektrizitätswerke ganz dem Staat zu überlassen, das kommt schwerlich in Frage. Wir werden unsere eigenen Unternehmungen wahrscheinlich immer behalten müssen, nm eine gewisse Reserve zu haben.
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