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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 4. Wahlper. 1929/30=1/39
- Erscheinungsdatum
- [1930]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1929/30,1/39
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20091718Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20091718Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20091718Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1929-06-06 - 1930-05-20
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1930-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageVerordnung über die Einberufung des Landtages I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 115
- Protokoll7. Sitzung 181
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 299
- Protokoll10. Sitzung 327
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 397
- Protokoll13. Sitzung 451
- Protokoll14. Sitzung 475
- Protokoll15. Sitzung 483
- Protokoll16. Sitzung 489
- Protokoll17. Sitzung 539
- Protokoll18. Sitzung 557
- Protokoll19. Sitzung 613
- Protokoll20. Sitzung 677
- Protokoll21. Sitzung 731
- Protokoll22. Sitzung 783
- Protokoll23. Sitzung 835
- Protokoll24. Sitzung 887
- Protokoll25. Sitzung 931
- Protokoll26. Sitzung 985
- Protokoll27. Sitzung 1015
- Protokoll28. Sitzung 1065
- Protokoll29. Sitzung 1089
- Protokoll30. Sitzung 1137
- Protokoll31. Sitzung 1151
- Protokoll32. Sitzung 1195
- Protokoll33. Sitzung 1245
- Protokoll34. Sitzung 1297
- Protokoll35. Sitzung 1347
- Protokoll36. Sitzung 1373
- Protokoll37. Sitzung 1419
- Protokoll38. Sitzung 1425
- Protokoll39. Sitzung 1447
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1929/30 1470
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
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(Abg. Müller (Leipzigs) Zuwendungen aber hat dieser Direktor in zwei Jahren 700 000 M., als Extrazuwendung, pro Jahr 350 000 M. bekommen, das ist ein Gesamteinkommen pro Jahr von 750 000 M. oder Millionen. Sehen wir uns weiter die Unterdirektoren dieser „Jnag" an! Da bekommt der erste Unterdirektor 100 000 M. pro Jahr, der zweite 94 000 M., der dritte 86 500 M. und der vierte Unter direktor 70 000 M. Jetzt ist die Verschmelzung gekommen mit Siemens L Halske, und da hat man sich wohlweislich, in solchen Dingen geübt, gesichert, nämlich die Herren Direktoren: im Falle einer Übernahme muß ihnen eine Abfindungs- oder eine Abstandssumme gezahlt werden, und da betrug die eine Absindung für einen Unterdirektor 450 000 M. (Hört, hört! b. d. Soz.), die ihm auf ein Brett gezahlt werden mußten. In diesem Prozeß sind auch als Sachverständige — und das dürste Sie wiederum interessieren — vernommen worden Professor Gailer, Heidelberg, und Kommerzienrat Sichler, Generaldirektor der Lingner-Werke in Dresden, und diese beiden Herren haben folgendes dort ausgesagt: Es ist gar keine Seltenheit, daß in der Industrie Jahres gehälter gezahlt werden von 300 000 bis 400 000 M. und gezahlt werden auch heute noch, vor allen Dingen in der rheinischen Schwerindustrie, in der Kaliindustrie und vor nehmlich in mitteldeutschen Großbetrieben. Diese Herren müssen es ja wissen, wir haben gar keine Veranlassung, das irgendwie in Zweifel zu ziehen. Nun vergleichen Sie, meine Damen und Herren, und ganz besonders meine Herren von der Rechten, die Sie einen derartigen Antrag hier zur Verhandlung zu stellen wagen, den Antrag, die Beamtengehälter generell, also ganz allgemein um 5 Proz. zu senken, vergleichen Sie dies und vergegenwärtigen Sie sich doch einmal an- gesichts dessen, was ich Ihnen an ganz wenigem Material vorgetragen habe — es dürfte auf der ganzen Linie so sein, die Gehälter der Bankdirektoren usw. christlichen und jüdischen Kouleurs, Herr Kunz (Zuruf des Abg. Kunz), das sage ich besonders für Sie: non ölet, heißt es auch hier, ob christliches oder jüdisches Kapital —, diese Angaben sind in den Generalversammlungen unwidersprochen geblieben, wenn wir den Direktoren gesagt haben, daß ihr Jahres einkommen eine Million Mark und mehr überschreitet. Meine Damen und Herren! Wenn Sie Lust haben zu sparen, so sparen Sie an der rechten Stelle, und dazu haben Sie schließlich Gelegenheit genug, wenn Sie unserem Anträge Nr. 328 zustimmen, der Ihnen im 3. Absätze die Möglichkeit bietet, die Reichsregierung zu ersuchen, daß die Gehälter der oberen und höchsten Be amten herabgesetzt werden. (Beifall b. d. Soz.) Abgeordneter vr. Eckardt: Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst zu den Anträgen auf Herabsetzung der Beamtengehälter sprechen. Es ist zunächst selbstverständlich ausgeschlossen, daß in Sachsen die Gehälter der Beamten herabgesetzt werden, während man im Reiche und den übrigen Ländern nicht daran denkt. Die Frage ist aber auch, ob man überhaupt sagen kann, daß die Beamtengehälter zu hoch seien und infolgedessen herabgesetzt werden müßten. Wir glauben, das im all gemeinen durchaus verneinen zu müssen. Nun zielt einer dieser Anträge insbesondere gegen die Einkommen der höheren Beamten. Da hat der Herr Vorredner eben auf die hohen Gehälter hingewiesen, die in der freien Wirtschaft gezahlt werden. Ob seine An gaben ganz richtig sind, weiß ich nicht; ich weiß bloß soviel, daß diese Angaben meist maßlos übertrieben sind. (Zurufe b. d. Soz.) Das gilt z. B. auch, wenn ich nicht sehr irre, (y) bezüglich der Höhe des Gehaltes des Neichsbankpräsidenten. Wenn ich nicht sehr irre, hat der vor einiger Zeit selbst erklärt, daß gar nicht daran zu denken gewesen wäre, daß er 340 000 M. Gehalt erhalte, sondern nur ungefähr 120 000 M. (Widerspruch und Zurufe b. d. Soz.: Seinen Gehalt hat er nicht genannt! Er hat nicht gesagt, was er erhält! Da hat er geschwiegen!) Er hat in der letzten Reichsbankgeneralverjammlung darüber gesprochen. (Abg. Liebmann: Aber wie hoch sein Gehalt ist, hat die Öffent lichkeit nie erfahren!) Ich will das jetzt dahingestellt sein lassen (Zuruf links: Das wird uns jetzt Luther sagen!), ich bin nicht darauf vorbereitet, aber meiner Erinnerung nach war es so. Dann zu den Angaben über die hohen Aufsichtsrats gehälter! Ich bemerke dazu, daß ich in dieser Richtung vollständig unbefangen bin, da sich meine Aufsichtsrats tätigkeit auf die Sächsischen Werke beschränkt. Aber Sie dürfen das eine nicht übersehen, was anch der Herr Abg. Müller durchaus übersehen hat, daß die Aussichtsrats tätigkeit dazu dient, Beziehungen zu schaffen zwischen dem Unternehmen und einem anderen, sei es, daß eine Bank verlangt, daß ein Beauftragter von ihr im Aufsichts rate sitzt, um gegebene Kredite zu überwachen, sei es, daß eine Firma Wert darauf legt, daß eine andere ihr Aufträge erteilt usw. (Abg. Ferkel: Natürlich Sinekuren!), daß also eine gewisse Verknüpfung der Wirtschaft dadurch stattfindet. Im Einzelsalle kann man natürlich sehr darüber streiten, ob die Zahlungen gerechtfertigt und erwünscht sind. (Zurus b. d. Soz.: So ist es!) Aber soviel ist sicher, daß es eine außerordentliche Gefahr bedeuten würde, wenn mau insbesondere auch die Gehälter der höheren Beamten soweit heruntersetzte, daß der Anreiz, in die Privatwirtschaft überzutreten, allzu groß würde. Sie wissen, daß schon in der Vorkriegszeit darüber geklagt wurde, daß sehr viele hohe Beamte, Admiräle usw., in die Privatwirtschaft übergingen (Abg. Müller-Leipzig: Und die niederen Beamten können verhungern!) und daß da durch wertvolle Kräste dem Staatsdienste entzogen wurden. (Abg. Ferkel: Es kommt darauf an, ob die be sonders wertvoll sind!) Auch kann man sagen, daß die Gehälter der höheren Beamten weniger gestiegen sind als die der niederen, wenn man sie mit denen der Vorkriegszeit vergleicht. (Lachen b. d. Komm.) Der Herr Abg. Siegel hat uns hier sehr schön erzählt, wie das alles in Rußland geordnet ist, daß kein Beamter mehr als 250 Rubel erhält. Ich will ihn auf die alte Sitte des na tsobui Hinweisen. Aber ich kenne einen Fall im Sowjetstaate Rußland, wo ein russischer Beamter sowohl Inspektor des Straßenwesens als auch Inspektor des Wasserbaues und des Bergwesens war und für jede dieser Stellungen 250 Rubel erhielt. Da sieht sich die Sache natürlich ganz anders an, wenn durch Kulmination der Beschäftigung dann ein höheres Gehalt erzielt werden kann. Es mag ja naturgemäß im einzelnen vielleicht ein Beamter zu hoch bezahlt sein, vielleicht anch irgendeine Stufe darin. Das kann ich nicht nachprüfeu. Davon verstehe ich zu wenig vom Beamtenwesen. Man hat in der Vorkriegszeit den Beamten zum Vor wurf gemacht, daß durch das strenge System der Aus rückung, der Altersabstufung usw. auch die Untauglichen in die Höhe rückten und die Tauglicheren, aber Jüngeren, zurückgehalten würden. In der Nachkriegszeit hat man das in der Privatindustrie auch nachgeholt durch das Tarif system, wonach im wesentlichen das Alter bezahlt wird
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