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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 4. Wahlper. 1929/30=1/39
- Erscheinungsdatum
- [1930]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1929/30,1/39
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20091718Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20091718Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20091718Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1929-06-06 - 1930-05-20
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1930-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageVerordnung über die Einberufung des Landtages I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 115
- Protokoll7. Sitzung 181
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 299
- Protokoll10. Sitzung 327
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 397
- Protokoll13. Sitzung 451
- Protokoll14. Sitzung 475
- Protokoll15. Sitzung 483
- Protokoll16. Sitzung 489
- Protokoll17. Sitzung 539
- Protokoll18. Sitzung 557
- Protokoll19. Sitzung 613
- Protokoll20. Sitzung 677
- Protokoll21. Sitzung 731
- Protokoll22. Sitzung 783
- Protokoll23. Sitzung 835
- Protokoll24. Sitzung 887
- Protokoll25. Sitzung 931
- Protokoll26. Sitzung 985
- Protokoll27. Sitzung 1015
- Protokoll28. Sitzung 1065
- Protokoll29. Sitzung 1089
- Protokoll30. Sitzung 1137
- Protokoll31. Sitzung 1151
- Protokoll32. Sitzung 1195
- Protokoll33. Sitzung 1245
- Protokoll34. Sitzung 1297
- Protokoll35. Sitzung 1347
- Protokoll36. Sitzung 1373
- Protokoll37. Sitzung 1419
- Protokoll38. Sitzung 1425
- Protokoll39. Sitzung 1447
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1929/30 1470
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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(Abg. Kun,) (14) daß alle diese Versprechungen nichts anderes sind als schließlich platonische Liebeserklärungen ohne jeden prak tischen Wert und daß es sich bei der Arbeit der Körper schaften darum handeln muß, eine Klärung über die Reichsbnhulieferungen und die Reichsbahnaufträge her- beizuführeu. Dieser Aufgabe ist mau bisher aus dem Weg gegangen. Die Gründe, die hier vorliegen, scheinen ziemlich naheliegend zu sein, ohne daß ich sie hier näher erörtern will. Unser Antrag bezweckt nun einmal, die Negierung zu ersuchen, ein für allemal den Sinn des § 23 des Staats vertrags klar herauszustellen, und zwar durch Klage vor dem Staatsgerichtshof, weil es auf dem normalen Ver handlungswege nicht möglich ist. Unseres Erachtens dürften bei diesem Vorhaben erstens keinerlei Schwierig keiten entstehen, und zweitens dürfte der Ausgang dieser Feststellungsklage auch nicht besonders unklar sein, um so mehr, als § 23 klar sagt: Das Reich wird bei Vergebung von Lieserungen und Arbeiten für die Reichsbahn die Unternehmer im gesamten Reichsgebiet nach gleichen Grundsätzen be rücksichtigen und dafür Sorge tragen, daß Industrie, Handwerk und Handel in der gleichen Weise, wie es bisher die Verwaltungen der Länder getan haben, herangezogen und in ihrer Entwicklung gefördert werden. Es handelt sich also darum, daß auch nach dem Übergang der sächsischen Staatsbahn an das Reich Verpflichtungen bestehen, daß die Reichsbahn Aufträge iu der gleichen Weise, wie es bisher die Verwaltungen der Länder gehand habt haben, vergeben wird. Die nun am Fuße des Staatsvertrages vorhandene Aufteilung und Unterteilung der nach Sachsen fallenden Quoten bestimmen klar, daß von der gesamten Quote nach Werdau 2,82 und nach Bautzen 4,55 fallen. Wir sind der Ansicht, daß diese Unterteilung nicht mir nichts dir nichts gemacht worden ist, sondern, solange der Staats vertrag gilt, natürlich auch selbst gelten muß, und das um so mehr, als in einem Vertragsentwurf mit der Deutschen Wagenbauvereinigung in § 3 eine ähnliche Regelung vorgesehen ist. Dort steht: Die Verteilung der von der Reichsbahn erteilten Aufträge auf die einzelnen Werke erfolgt nach einem von ihr vorgeschriebenen Quotenschlüssel. Nun ist ja der Stnatsvcrtrag in der Unterverteilung ganz dieser Quotcnjchlüssel, und so könnte schon auf Grund dieser beiden Vertrüge die Beibehaltung der bisherigen Quotenverteilung erreicht werden. Auch der Hinweis darauf, daß die Reichsbahn vielleicht nicht geneigt sei, eine Einigung zuzugestehen, mutz hinfällig werden, wenn mau den letzten Absatz des §3 hernimmt, der schreibt: Mangels Einigung über die Auftragsunterteilung entscheidet von Fall zu Fall die Reichsbahn. Die Reichsbahn braucht uur gezwungen zu werden oder veranlaßt zu werden, die von ihr selbst bzw. vom Reich und von Sachsen vorgeuommene Quotenverteilung künftig für alle Zeiten anzuerkennen. Noch deutlicher aber wird die ganze Frage, daß durch aus eine Möglichkeit besteht, hier eine Quotenverteilung wie bisher vorzunehmen, wenn man den Brief der Deut schen Neichsbahngeselljchaft vom 14. Dezember 1926 an die Deutsche Wagenbauvereinigung, zu Händen des Herrn Kommerzienrat Busch, in die Hand nimmt. Da ist zunächst in Punkt 6 unter L und 0 die Verteilung der einzelnen Quoten vorgenommen, und zwar: die Eisenbahn liefert gemeinschaftlich an die Studiengesell- . . schäft und an die Werke außerhalb der Vereinigungen, Überdies aber wird im letzten Absatz geschrieben: Die Deutsche Neichsbahn-Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Quoten zu ändern, wenn sie auf Grund von Verpflichtungen aus dem Staatsvertrag hierzu gezwungen wird und bis zum 30. Juni 1927 die Maß nahmen zu einer Rationalisierung auch fremder Auf trage noch nicht getroffen wurden. Auch hier ist die Möglichkeit, die Reichseisenbahn zu zwingen, auf die vorhandenen Konzerne im Sinne des Staatsvertrages 8 23 einzuwirken, und zwar jo, daß Werdau wie bisher 2,82 und Bautzen 4,55 der Quoten bekommt. Erst in dem Augenblicke, wo es gelingt, das Verfahren mit Erfolg durchzuführen und Werdau nach wie vor die Reichseisenbahnaufträge zuzuführen, kann wirklich davon gesprochen werden, daß Werdau in seiner Existenz gesichert ist. Solange das nicht der Fall ist, muß damit gerechnet werden, daß binnen kurzem Werdau stillgelegt wird, und zwar um sv mehr, als Kommerzienrat Busch in den letzten Besprechungen im Wirtschafts- Ministerium ohnehin schon erklärte: Bei der derzeitigen Lage der Reichseisenbahn und der fortwährenden Ver minderung der Aufträge der Reichseisenbahn ist es nicht nbzusehen, ob nicht etwa auch Bautzen stillgelegt wird. Es liegt also im letzten das Schicksal der Waggonfabriken Werdau und Bautzen beschlossen im Schicksal der Reichs eisenbahn selbst, die durch die besondere Art und den Charakter der Verpflichtungen innerhalb der Reparations- bestimmuugen heute einfach nicht mehr in der Lage ist, soviel Aufträge zu vergeben wie vor Jahren. Es wird im Wirtschaftsministerium in diesem Zusammenhänge erklärt, daß die Reichsbahn zur Zeit uur etwa für 100 Mill. M. Aufträge vergibt, während sie früher für 400 Mill. M. Aufträge vergeben hat. Es ist selbstverständlich, daß eine solche Verminderung auf die angrenzenden Industrien sehr schwerwiegende Folgen hat und daß Werdau davon nicht ausgenommen werden kann. Wenn uran die Frage der Stillegungen und der Be hinderung der Waggonindustrie überhaupt nuswirft, so muß mau in demselben Augenblicke auch die Frage der Reichseiseubahn und ihres Schicksales aufwerfen. Es geht also darum, nicht nur in den Wirkungen die Sache zu bekämpfen, sondern bei der Ursache anzufangen, nnd zwar die Reichseisenbahn von diesen drückenden Be stimmungen der Reparationsverpflichtungen freizn machen. Das Ziel unserer Bestrebungen mutz daranf gerichtet sein, nicht wie bisher die Reichseisenbahn zu einem privaten Institut zu machen oder ihren privaten Charakter bei zubehalten, sondern wie vorher, die Reichseisenbahn wieder znm Staatsinstitut zu mnchcu und Staat und Reich als alleinbestimmenden Faktor über die Reichseisenbahn zu setzeu. In dem Augenblick, Ivo die Reichseisenbahn wieder Staatsunternehmen wird, aller reparationspoliti schen Verpflichtungen entkleidet wird und die dadurch freiwerdenden Gelder wieder verwendet werden können zu einem großzügigen Bauprogramm der Reichseisen bahn, in diesem Augenblick ist das Schicksal der Waggon industrie auf alle Fälle sichergestellt und Landtag und andere Körperschaften werden es kaum notwendig haben, sich mit derartigen Eingaben und Notständen zn be schäftigen. In diesem Sinne sehen wir auch die Aufgabe der sächsischen Regierung, wenn wir uns damals dagegen gewehrt haben, daß die Regierung innerhalb des Goung- Planes erneut die Reichseisenbahn zu Reparationsver pflichtungen heranzieht und damit zugesteht, daß als 1. Abonnement 188
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