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Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Bandzählung
- 4. Wahlper. 1929/30=1/39
- Erscheinungsdatum
- [1930]
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 690-1929/30,1/39
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20091718Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20091718Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20091718Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1929-06-06 - 1930-05-20
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1930-01-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen des Sächsischen Landtages
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageVerordnung über die Einberufung des Landtages I
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 15
- Protokoll4. Sitzung 55
- Protokoll5. Sitzung 81
- Protokoll6. Sitzung 115
- Protokoll7. Sitzung 181
- Protokoll8. Sitzung 237
- Protokoll9. Sitzung 299
- Protokoll10. Sitzung 327
- Protokoll11. Sitzung 337
- Protokoll12. Sitzung 397
- Protokoll13. Sitzung 451
- Protokoll14. Sitzung 475
- Protokoll15. Sitzung 483
- Protokoll16. Sitzung 489
- Protokoll17. Sitzung 539
- Protokoll18. Sitzung 557
- Protokoll19. Sitzung 613
- Protokoll20. Sitzung 677
- Protokoll21. Sitzung 731
- Protokoll22. Sitzung 783
- Protokoll23. Sitzung 835
- Protokoll24. Sitzung 887
- Protokoll25. Sitzung 931
- Protokoll26. Sitzung 985
- Protokoll27. Sitzung 1015
- Protokoll28. Sitzung 1065
- Protokoll29. Sitzung 1089
- Protokoll30. Sitzung 1137
- Protokoll31. Sitzung 1151
- Protokoll32. Sitzung 1195
- Protokoll33. Sitzung 1245
- Protokoll34. Sitzung 1297
- Protokoll35. Sitzung 1347
- Protokoll36. Sitzung 1373
- Protokoll37. Sitzung 1419
- Protokoll38. Sitzung 1425
- Protokoll39. Sitzung 1447
- SonstigesTätigkeitsbericht des Landtags 1929/30 1470
- BandBand 4. Wahlper. 1929/30=1/39 I
- Titel
- Verhandlungen des Sächsischen Landtages
- Autor
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(Abg. vr. Frucht) 00 wie ungerechtfertigt sich verschiedene Bestimmungen des sächsischen Stempelsteuergesetzes für die Industrie aus wirken. Es ist bekannt, daß die Industrie sich durch das deutsch- niederländische Finanzabkommen die Zusage niederlän dischen Kredits gesichert hat. Diese Zusage ist alljährlich zwischen der Tredefina (Deutsch-niederländisches Finanz abkommen) und den Firmen in Briefform neu zu bestä tigen. Einmal erklärt die Tredefina, daß sie einen Kredit in bestimmter Höhe zur Verfügung stelle, wogegen die den Kredit in Anspruch nehmende Firma zusagt, bei In anspruchnahme gewisse Sicherheiten zur Verfügung zu stellen. Dadurch wird der Kredit zugesagt, aber er wird von den Firmen meist nur zum Teil und meist überhaupt nicht in Anspruch genommen. Trotzdem wird jetzt von den sächsischen Finanzämtern dieser alljährlich in Bries form bestätigte Kredit einer Stempelsteuerpflicht in Höhe von vier Zehntel v. H. unterworfen, eine Belastung, die überhaupt nicht im Verhältnis zu dem Wert des zu gesagten Kredites steht. Wir nehmen an, daß diese Son derbelastung durch eine besondere Ausführungsbestim mung hereinigt werden kann, und wir hoffen, daß die Regierung i» den Beratungen des Rechtsausschusses auf diese Frage eingeht. Abgeordneter Kaden: Meine Damen und Herren! Im Namen der Deutschnationalen und der Landvvlkfrak- tion des sächsischen Landtages möchte ich zur Vorlage 11 folgendes bemerken: Das sächsische Stempelsteuergesetz vom 12. Januar 1909 und der dazugehörige Tarif haben wesentliche sachliche Änderungen im Laufe der Jahre er fahren; die Vorkriegssteuersätze waren durch das Gesetz vom 23. Mürz 1921 um 100 Proz. erhöht worden, und ' M während der rasenden Geldentwertung in dem Jnflations- jahre 1923 machten sich vom August bis zum Dezember sieben Verordnungen notwendig. Die letzte dieser sieben Verordnungen, die die Stempelsteuersätze an das ent wertete Geld anpassen sollten, ist am 17. Dezember 1923 in Kraft getreten und ist heute noch gültig. Wie schon von den Herren Vorrednern gesagt, hat sich der Landtag schon mehrere Male mit dem Stempelsteuergesetz befaßt, und in der Sitzung am 4. Juli 1928 ist vom Herrn Abg. Berg der Deutschnationalen Fraktion auch ein Antrag gestellt worden zur Abänderung des Stempelsteuergesetzes. Die beiden Anträge der Sozialdemokratischen Landtagsfraktion und der Deutschnationalen Landtagsfraktion von 1929 haben nun die Regierung veranlaßt, die Sache zu prüfen. Die Vorlage Nr. 11 ist der Niederschlag dieser Prüfung. Die Vorlage Nr. 11 zerfällt zunächst einmal in Art. I, der die Änderungen des Wortlautes einiger Paragraphen bzw. einzelner Tarifstellen vorsieht, und dann in den Art. II, der dem Finanzministerium die Ermächtigung gibt zur Be kanntmachung dieses Gesetzes. Von S. 7 ab ist die Be gründung im allgemeinen und besonderen erfolgt. Den Artikel I kann man in zwei Teile zerlegen: die Punkte 1 bis 9 behandeln in der Hauptsache die Neufassung des Wortlautes einzelner Paragraphen, während der zweite Teil, die Punkte 10 bis 24 enthaltend, Änderungen der Steuersätze in den Tarisstellen bringt. Im allgemeinen sind wir mit den Ausführungen und den Anträgen, die I mein Herr Vorredner im Rechtsausschuß stellen wird, ein verstanden und werden in ähnlicher Weise Anträge stellen. Nach Ansicht meiner politischen Freunde aber sind wir in der Lage, den Punkten 1 bis 9 des Entwurfs zuzustimmen, nur werden sich natürlich bei Beratung des zweiten Teiles des Art. I Änderungen des Wortlautes anderer Paragra- I phen nötig machen, hervorgerufen durch die Beratung des zweiten Teiles des Art. I, der Punkte 10—24, die sich auf «;) den Tarif beziehen. Dieser Teil, die Punkte 10 bis 24, sind natürlich für die Steuerpflichtigen und in der Praxis besonders wichtig. Es wird hier Veranlassung sein, Wünsche der sächsischen Wirtschaft in die Vorlage hineinzuarbeiten. Bei voller Würdigung der finanziellen Lage des Staates und der Bemühungen der Regierung, der sächsischen Wirt schaft entgegenzukommen, bleibt doch noch eine Reihe von Wünschen übrig, die unseres Erachtens Erfüllung fin den müßten. Wenn nach den Erklärungen des Herrn Finanzministers die Regierung leider nicht in der Lage ist, die 100 prozentige Erhöhung fallen zu lassen, bedauern auch wir das auf das lebhafteste. Es ist das ein Wunsch, der von allen Wirt schaftskreisen Sachsens unterstrichen wird, und man möchte sich auch fragen, ob nach der Stabilisierung unserer Wäh rung dieser 100prozentige Zuschlag noch eine innere Be rechtigung hat, ob man nicht auf den Gedanken kommen könnte, dem Geldwert der Reichsmark entsprechend viel leicht diesen 100prozentigen Zuschlag auf einen bOprozen- tigen zu vermindern, wenn die Regierung in der Lage wäre, auf diese 50 Proz. zu verzichten. Es ist ja nicht nur die Lage des sächsischen Staates, sondern auch die Lage der sächsischen Wirtschaft außerordentlich angespannt, und in Ländern wie Preußen, Bayern und Thüringen sind die Sätze zum Teil wesentlich niedriger, wie das ja schon von meinem Vorredner ausgeführt worden ist. Es ist ja auch die Frage aufzuwerfen, ob tatsächlich der Aus fall durch dieseVerminderung der Steuersätze für die Staats kasse so groß sein wird, da ja die ausfallenden Beträge zum Teil wieder durch andere Steuerquellen in die Staats kasse zurückfließen. Schließlich ist auch mit Sicherheit an- zunehmen, daß bei geringeren Steuersätzen eine Erhöhung der steuerlichen Geschäfte eintreten wird. Der Herr Finanz- Minister hat ja selbst gesagt, daß der Ausfall für die Staats kasse nicht sehr erheblich sein wird. Es ist auch zu bedenken, ob nicht doch zugunsten der Vereinheitlichung des deutschen Steuerwesens und zur Entlastung der sächsischen Wirt schäft in irgendeiner Form eine Erleichterung allgemeiner Art der Steuersätze eintreten kann. Die im Anfang von mir erwähnten Anträge der Sozial demokratischen Partei und der Deutschnationalen Volks Partei sind in die Vorlage eingearbeitet worden, ebenso auch der im früheren Landtag am 28. Juni 1927 ein gebrachte Antrag Lippe. Mit besonderer Freude ist zu be grüßen die Neuordnung der Tarifstelle 33, deren Steuer sätzc ja, wie auch schon mein Herr Vorredner gesagt Hal, geradezu groteske Formen haben annehmen können. Wenn nun auch durch diese Vorlage Nr. 11 nicht alle Wünsche der sächsischen Wirtschaft erfüllt sind, so werden wir doch, sowohl meine Freunde von der Deutschnationalen Fraktion wie die vom Sächsischen Landvolk, auch den Zifs. 10 bis 24 im allgemeinen zustimmen, behalten uns aber vor, ähnliche Anträge, wie die Deutsche Volkspartei hier hat eben aussprechen lassen, im Rechtsausschuß ein zubringen. Ich bitte, die Vorlage Nr. 11 dem Rechtsakts schuß überweisen zu wollen. Abgeordneter vr. Kastner: Meine sehr geehrten Da men und Herren! Meine Vorredner waren alle mit einander der Ansicht, daß die Details der Vorlage sich nichi sür eine Besprechung im Plenum eignen. Ich bin der selben Ansicht, werde mich aber auch an diese Ansicht Hal ten. Ich habe nur die Absicht, einige grundsätzliche Be merkungen zu machen. Ich habe mich außerordentlich gefreut, gerade von Herrn Kollegen Kaden von der rechten Seite dieses Hause.-
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