Bericht der dritten Deputation der ersten Kammer über die Petition des Abgeordneten Herrn Grafen von Ronnow, die zu verbessernde Einrichtung der Zeugenverhöre in Civilsachen betreffend. Eingcgangen am 28. April 1843. (Bericht der dritten Deputation der zweiten Kammer, Beil, zur IU Ablh I. Samml. S. 593. Protocoll der zweiten Kammer, Hl. Abth. S. 408.) Bcr Abgeordnete, Herr Graf von Ronnow, hatte bei gegenwärtigem Landtage li in der zweiten Kammer eine Petition eingebracht, welche dahin ging: das Verfahren bei Abhörung der Zengen in bürgerlichen Rechtssachen von seinen jetzigen Gebrechen, welche cs durch seine Heimlichkeit und durch Ausschliessung der Partheien angenommen habe, im Wege der Gesetzgebung baldigst zu bcsrcien. Diese Petition wurde von der zweiten Kammer an ihre dritte Deputation uz . zur Begutachtung verwiesen, welche darüber den in den Beilagen zur UI. Abtb. der Landt. Act. S. 593 stg. cnthaltencn Bericht erstattete. Dieselbe schlug ni in diesem Berichte ihrer Kammer vor, zuerst S. 596, im Verein mit der ersten Kammer für die Zuziehung der Partheien oder deren Sachwalter zu dem Zeugenverhörc in Civilsachen, soweit selbige nicht schon jetzt bestehe, sich beifällig auszusprechen, und die Staatsre- L Beilage zur zweiten Abcheilung. 2. Samml. 1