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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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9. Sitzung. Montag, den 10. März 1919. NO Aber vor allen Dingen haben wir in unserem Hand- werk Saisongewerbe. Ich erinnere an das ganze Bau- Handwerk, an die Schneider. Die jetzigen Vorschriften lassen nun nicht zu, daß irgendwie die in der flauen Zeit, beim Bauhandwerk z. B. im Winter, unterbliebene Arbeit in der oder jener Form in der arbeitsreichen Zeit nachgeholt werden könnte. Es ist nur ein Fall vor gesehen in den Vorschriften, das ist der, daß, wenn an Sonnabenden oder an Tagen vor den Festtagen eine kurze Arbeitszeit eingetreten ist, dann die Arbeitgeber einen Ausgleich an den übrigen Tagen finden können. Ich halte es für eine Ungerechtigkeit dem Bauhandwerker gegenüber, wenn er gezwungen ist, einfach auf diese große Zahl von Arbeitsstunden zu verzichten, ohne die Mög lichkeit, die Arbeit in der arbeitsreichen Zeit nachzuholen. Es wäre doch zu empfehlen, in den Vorschriften dem Handwerk in seiner Eigenart Rechnung zu tragen, indem man beim Handwerke nicht mit dem achtstündigen Arbeits tag einsetzt, sondern sagt: wöchentlich sind ihm so und so viele Stunden nachgelassen, so daß die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage dem Arbeit geber, vielleicht im Einvernehmen mit seinen Gehilfen, überlassen bleibt und daß vor allen Dingen für die Saifongewerbe eine Gesamtstundenzahl für das ganze Jahr vorgesehen und damit eine Verteilung auf die arbeitsreiche Zeit dem Arbeitgeber ermöglicht wird. Ich (v> würde dankbar sein, wenn die Staatsregierung in diesem Sinne tätig sein würde, wenn es gilt, die jetzigen Vor schriften auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen. Der Kleinhandel liegt, wie ich schon ausgeführt habe, sehr danieder; er glaubt aber, daß ihm geholfen werden kann dadurch, daß man ihm recht bald Halbfabrikate zu führt. Wir müssen ja darauf großen Wert legen, daß zunächst Rohstoffe aus dem Auslande hereinkommen, damit unsere Industrie beschäftigt wird und daß dann der Klein handel die Produkte weiter veräußern kann. Aber der Kleinhandel meint, ehe die Industrie so weit ist, daß ihre Produkte dem Handel zugesührt werden können, ist es notwendig, sofort den Kleinhandel mit Ware zu ver sorgen, schon um deswillen, damit die große Zahl der stellenlosen Angestellten beschäftigt werden kann. Man glaubt also, daß man durch Einfuhr von Halbfabrikaten in den nächsten Monaten dem Groß- und Kleinhandel ausreichende Beschäftigung geben kann. Inzwischen wird die Industrie in die Lage gekommen sein, ihrerseits ge nügend produziert zu haben, um dann 'selbst den Handel mit Ware versorgen zu können. Ich kann nicht beurteilen, ob es denkbar ist, dem Kleinhandel in dieser Weise ent gegenzukommen, aber man sollte meinen, es wäre doch vielleicht möglich. ' (Abgeordneter vr. Engelmann.) <X) Wenn man darauf Hinweisen würde, daß ja nicht in allen Städten Sachsens Banken der gedachten Art be stehen und daß vor allen Dingen das platte Land mit Banken überhaupt nicht versehen ist, so kann man den Ausweg wählen, daß man einfach von der Bank aus das Darlehen auf das Gemeindegirokonto des betreffenden Gewerbetreibenden überweist. Also ein Weg läßt sich jedenfalls finden. Ich habe mich über diese Anregung mit einem Vertreter der Zentralkasse in Dresden ein gehend ausgesprochen; der heißt den Vorschlag gut. Ich würde dankbar sein, wenn die Staatsregierung in die Lage käme, doch vielleicht einer Änderung auf der von mir angeregten Grundlage näherzutreten, also der gestalt, daß schließlich die Gemeinde vielleicht überhaupt ausgeschaltet wird als Darlehensschuldner dem Staate gegenüber und daß vor allen Dingen das Darlehen durch Vermittlung einer Kleinbank gewährt wird. Dann hat das Handwerk große Sorge erfüllt die jüngst eingetretene Einführung des Achtstundenarbeitstages. Es ist gar kein Zweifel, daß die Anordnung der Herren Volksbeauftragten für das Handwerk ohne weiteres An wendung zu erleiden hat, und es wird auch nicht An spruch daraus erhoben, daß man das Handwerk aus nimmt. Ich glaube auch kaum, daß der Gedanke, daß mau differenziert und sagt: Bis 10 Arbeiter gelten lw Hw Vorschriften nicht, sie gelten nur für Betriebe über 10 Arbeiter! auf Erfüllung rechnen kann. Aber eins ist jedenfalls wohl denkbar, daß man bei der zweifellos noch bevorstehenden gesetzlichen Regelung des Achtstunden arbeitstages der Eigenart des Handwerks Rechnung trägt und daran denkt, daß der Achtstundenarbeitstag eigent lich auf den Großbetrieb zugeschnitten ist. Ich führe einige Beispiele an, die das dartun möchten. Im Barbiergewerbe z. B. darf jetzt der Barbiergehilfe 8 Stunden beschäftigt werden. Von diesen 8 Stunden wird er im allgemeinen höchstens vier tatsächlich für den Meister tätig sein, während der anderen 4 Stunden wird er sich gewissermaßen in Arbeitsbereitschast befinden. Die 4 Stunden werden angerechnet für die Arbeitszeit, und infolgedessen hat natürlicherweise der Barbier in seiner Barbierstube mit einer beschränkten achtstündigen Arbeits- - zeit zu rechnen, obwohl er früher viel länger arbeiten durfte und vor allen Dingen an Sonnabenden länger arbeiten konnte. Oder ein gut Teil unserer Handwerker ist in den Häusern der Kunden tätig. Der Weg von der Betriebs- werkstätte zum Hause des Kunden und rückwärts nimmt ziemlich lange Zeit in Anspruch. Sie muß naturgemäß auf die Arbeitszeit angerechnet werden. Also auch hier wiederum ein Ausfall an Arbeit für den Arbeitgeber. AW
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