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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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24 — 2. Sitzung. Mittwoch, (Volksbeauftragter vr. Harnisch.) deuten ernennt, der Ministerpräsident die Rechte aus zuüben hat, die nach dem Entwürfe dem Staatspräsi denten zukommen. Auf diese Weise würden Sie sich nicht binden, und Sie würden doch für die vorläufige Verfassung, wie es anscheinend von der Mehrheit ge wünscht wird, in jedem Falle den Staatspräsidenten noch ersparen. Dann würde es sich freilich empfehlen, daß der Ministerpräsident von anderen Funktionen möglichst entlastet wird, daß er vielleicht nur das Ministerium des Äußeren mit der Ministerpräsidentschaft vereint. Wie Sie sich aber auch, meine verehrten Damen und Herren, entschließen wollen, ich persönlich glaube, daß, wie sich die Struktur des Entwurfs nunmehr darstellt, dieser vorläufige Entwurf eine genügende Grundlage für Ihre Beratungen fein wird, und auch ich gebe mich der Hoffnung hin, daß dieser Verfassungsentwurf und die aus ihm hervorgehende vorläufige Verfassung zum Heile unseres Gesamtvolkes ausfchlagen werden, zum Heile unseres Landes, das keine Klassen mehr kennen will, das souverän geworden ist, zum Heile Sachsens, feines Wirtschafts lebens und seiner Kultur! (Lebhaftes Bravo!) Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Sindermann. M Abgeordneter Sindermann: Meine Damen und Herren! Ich habe im Namen meiner Parteifreunde folgendes zu erklären. Ich glaube, längere Ausführungen können wir uns heute bei der Generaldebatte über den Staatsverfassungsentwurf noch vollständig sparen, (Sehr richtig! bei den Demokraten.) aber ich stelle in den Vordergrund meiner Ausführungen: Die Selbständigkeit Sachsens ist nur als ein vorüber gehender provisorischer Zustand anzusehen. Wir werden im Laufe der nächsten Jahre jedenfalls dazu kommen, daß wir uns der allgemeinen deutschen einheitlichen Re publik unterordnen, so wie es die Verwaltungszweige irgendeiner selbständigen Provinz, die jetzt an Preußen angeschlossen ist, zulassen; es ist daher selbstverständlich, daß von diesem Gesichtspunkt aus dieser Verfassungs entwurf betrachtet werden muß. Wenn ich in dem ersten und dritten Teil die vollständig demokratische Grundlage anerkennen muß, so kann ich dasselbe für den zweiten Teil nicht sagen. In dem zweiten Teil wird durch den Staats präsidenten diese demokratische Grundlage wieder verwischt. Ich weiß es, daß die jetzige provisorische Regierung das ganz anders gemeint hat, wie es vielleicht einmal in Zukunft kommen kann, aber selbstverständlich möchte ich nicht, daß in dieses vollständig demokratische Ver fassungswerk auch nur irgendwie der Schatten einer den 26. Februar 1919. Autokratie hineinfallen könnte. Deswegen sage ich mir, (6) es ist nicht notwendig, daß wir den Staatspräsidenten aufnehmen. Die Funktionen, die er hat, fallen auf den Ministerpräsidenten übertragen werden. Stellen sich dann einmal Komplikationen heraus zwischen der Volkskammer und der Regierung bzw. dem Ministerpräsidenten, dann müßte ein parlamentarischer Ausschuß an die Stelle treten; dieser müßtevorläufig die Regierungsgeschäfte führen. DaS wäre dann eine fest verankerte Demokratie. Aber es ist selbstverständlich, daß wir diese Komplikationen ver meiden wollen, weil sowieso nur eine parlamentarische Regierung möglich ist, die sich dem demokratischen Ge fühl vollständig anpaßt. Wenn ich also den Worten, die soeben der Herr Justizminister gesprochen hat, daß er in dem Staats präsidenten eine ganz weise Einrichtung sieht, nicht zu stimmen kann, so glaube ich, auch das eine noch betonen zu dürfen, daß wir uns in der Kommission darüber schlüssig werden wollen, um die Demokratie, die im ersten und dritten Teile fest verankert ist, nicht durch den zweiten Teil wieder zerstören zu lassen. Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Nitzschke (Leutzsch). Abgeordneter Nitzschke (Leutzsch): MeineDamen und Herren! Wir hätten es gern gesehen, wenn die Aus- führungen, die der Herr Justizminister gemacht hat, uns schriftlich vorgelegen hätten, nicht bloß, weil sie an und für sich ziemlich umfangreich waren, sondern weil gerade die Ausführungen, die er über die Stellung des Staats präsidenten gemacht hat, für uns doch sehr beachtlich waren. Meine politischen Freunde sehen die Notwendig keit einer raschen Verabschiedung des Gesetzentwurfes über die vorläufige Verfassung natürlich ein. Die erdrückende Mehrheit des sächsischen Volkes hat durch die Abstim mung am 2. Februar deutlich zu erkennen gegeben, daß sie des jetzigen gesetzlosen Zustandes müde ist und die Herbeiführung geordneter Verhältnisse fordert. Wir re spektieren diesen Witten des sächsischen Volkes und sind bereit, an unserem Teile mitzuarbeiten, um solche herbei zuführen. Wir glauben, das unserem sächsischen Volke schuldig zu sein, das während des Krieges mindestens so gelitten hat wie alle anderen deutschen Stämme, da bei aber doppelt gehungert hat und noch heute hungert. (Sehr richtig!) Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetz entwurf ist auf demokratischer Grundlage aufgebaut. Wir sind damit natürlich einverstanden. Aber trotzdem finden Wir in ihm Bestimmungen, die uns zu Bedenken Anlaß
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