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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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10. Sitzung. Dienstag, den 11. März 1919 350 tnng der Verwaltung der Gemeinden. (Druck- (0) fache Nr. 22.) Ich bin der Meinung, wir müssen diese Gegenstände verbinden, wenn wir Wiederholungen in den Reden ver meiden wollen. Widerspruch macht sich dagegen nicht geltend. Ich werde also zunächst die drei Anträge be gründen lassen und dann die Aussprache darüber eröffnen. Die Kammer ist damit einverstanden. Zn Punkt 1, Drucksache Nr. 7, hat Herr Abgeordneter Scherffig zur Begründung des Antrages das Wort. Abgeordneter Scherffig: Werte Damen und Herren! Nachdem das sächsische Volk auf dem Wege der Verordnung das gleiche und allgemeine Wahlrecht zu den Gemeindeparlameuten erlangt hat und auch hier in der Volkskammer die rechtliche Vertretung des Volkes zum Ausdrucke kommt, mußte erwartet werden, daß auch in der Bezirk- und Kreiseinteilung das Volk eine entsprechende Vertretung erhielt. Das ist leider nicht geschehen. Aber zwischen dem Gemeindeparlament und der Volkskammer liegt eben dieses große Gebiet der inneren Verwaltung des Landes. Auf dieses ganze Gebiet hat die sächsische werktätige Bevölkerung keinerlei Einfluß und doch werden auf diesem Gebiete die Lebens interessen des ganzen Volkes berührt. Die Organe, die den Kreishauptmannschaften und 0' den Amtshauptmannschaften beigeorduet sind, Bezirks Versammlungen, Bezirks- und Kreisausschüsse, setzen sich zusammen ans den Angehörigen einer bestimmten Klasse der Bevölkerung. Dieser Zustand muß zu Mißstimmungen führen. Wenn heute die Gemeindeparlamente, die auf freiheitlicher Grundlage zusammengesetzt sind, Beschlüsse fassen, die der Gegenwart Rechnung tragen, so werden sie, soweit diese Bestimmungen nunmehr der Genehmigung des Bezirksausschusses und des Kreisausschusses unter liegen, dort oft zu Differenzen führen, weil die Bezirks und Kreisausschüsse infolge ihrer anderen Zusammen setzung aus Leuten bestehen, die andere Interessen ver treten. Auch ist es ein Hindernis für die Bezirks- Versammlungen selbst, wenn sie heute nicht wissen, wie in Zukunst die Bezirkseinrichtungen vor sich gehen werden. Ich meine, es hindert sie in der Fassung von Beschlüssen, cs ist ein Hindernis auf dem Wege des weiteren Fortschritts. Diese Unsicherheit gilt es ebenfalls zu beseitigen. Das Volk hatte ja erwartet, daß zugleich mit der Verordnung über das Gemeindewahlrecht auch eine Ver ordnung kommen würde, um die Bezirks- und Kreis einteilung anders zu regeln. Das ist nicht geschehen. Wir können wohl sagen, das, was die Regierung (Präsident.» l^.) Tagesordnung zu setzen. Dies gilt nicht für Be schwerden und Bittgesuche, die gleichzeitig mit einer Vorlage oder einem Anträge behandelt werden. Diese teilen die geschäftsordnungsmäßigc Behandlung des Hauptberatungsgegenstandes. Also ein Interimistikum bis zur Schaffung der Ge schäftsordnung. Die Geschäftsordnung ist in Arbeit, wir können also hier bereits die Probe auf das Exempel machen. Das Direktorium hat seinerseits keine Bedenken. Das Petitionsrecht wird dadurch nicht beeinträchtigt, sondern es wird beschleunigt werden. Die Erfahrung lehrt, daß bisher die Petitionen und Beschwerden viel zu wenig znr Behandlung im Plenum gelangt sind oder überhaupt nicht erledigt worden sind. Man glaubt, mit dieser Maßnahme das Petitionsrecht sogar besser gestalten zu können. Die Kammer erhebt keinen Widerspruch. — Ich stelle das fest. Dann wird von den Herren Stenographen gewünscht, daß die Herren Abgeordneten hier vom Rednerpulte ans sprechen. Jetzt haben sich doch manche Mängel heraüs- gestellt und manche Erschwernisse bei der stenographischen Aufnahme der Reden. Letzten Endes liegt das auch im Interesse der Herren Abgeordneten selbst. Das Steno gramm wird viel besser und es wird weniger zu kor- (N) rigieren sein, wenn die Rede vom Stenographen richtig verstanden und daher richtig ausgenommen werden kann. Ich werde also in Zukunft die Herren bitten, von hier aus zu sprechen, es sei denn, es handele sich um eine kurze Erklärung. Die Kammer ist auch damit einverstanden. Auch diese Bestimmung soll in der Geschäftsordnung Aufnahme finden und unterliegt dann natürlich zunächst der Beschlußfassung der Kammer. Wir treten in die Tagesordnung ein. l. Allgemeine Vorberatung über den An trag des Abgeordneten Arzt nnd Genossen, die Neugestaltung der Kreis- und Bezirks- Verwaltungen und -Vertretungen auf demo kratischer Grundlage betreffend. (Drucksache Nr. 7.) 2. Allgemeine Vorberatnng über den An trag des Abgeordneten Arzt und Genossen, die Zusammensetzung der Gemeindevertretungen und der Ratskollegien betreffend. (Drucksache Nr. 8.) 3. Allgemeine Vorberatung über den An trag des Abgeordneten Bühring und Genossen auf Crlatz eines Notgesetzes wegen ttmgestal-
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