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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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2. Sitzung. Mittwoch, den 26. Februar 1919. 25 (Abgeordneter Nitzschke sLeutzschs.) (4) geben. Sie bewegen sich in der Hauptsache in derselben Richtung wie die Bedenken, denen der Herr Kollege Sindermann eben Ausdruck gegeben hat. Der Gedanke, für Sachsen einen Staatspräsidenten zu bestellen, ist im Lande nicht populär. Das allein darf natürlich nicht die Entscheidung geben. Man sagt: Jetzt wird in den einzelnen Gliedstaaten wieder eine Spitze aufgerichtet, nur daß sie heute eine andere Farbe zeigt. Wir waren der Meinung, daß es angebracht wäre, dem Minister präsidenten weitere Befugnisse zu geben, und wir sind bereit, dann auch so zu verfahren, wie es der Herr Justiz minister in Aussicht gestellt hat, nämlich dem Minister präsidenten für die Ausübung dieser Befugnisse eine Ent lastung in anderer Hinsicht zu geben. Wenn vorhin gesagt wurde, daß ein ruhender Pol in der Erscheinungen Flucht vorhanden sein muß, dann werden sich die Dinge wohl so entwickeln, daß, wenn der Mantel fällt, der Herzog nach muß. Wir sind der Auf fassung, daß es sich bei der Person des Staatspräsidenten doch wohl um eine politische Persönlichkeit handeln wird und daß in dem Augenblick, in dem Staatspräsident und Ministerpräsident sich nicht einig sind, ein unhaltbarer Zustand eintreten muß. Eine gedeihliche Entwicklung wird nur möglich sein, wenn diese beiden Persönlichkeiten, wenigstens soweit die Hauptfragen in Betracht kommen, M ein Herz und eine Seele sind. Wir meinen aber, daß es praktischer und auch billiger ist, wenn Herz und Seele in einer Person vereinigt werden. Ich habe schon daranf hingewiesen, daß die Ans führungen des Herrn Justizministers sehr beachtlich sind, und meine politischen Freunde werden in der Deputation diese Frage von neuem gründlich erörtern. Die Fraktion als solche wird sich so entscheiden, wie es lediglich das Interesse der Allgemeinheit fordert. Wir haben dann zu einzelnen Paragraphen noch einige Anregungen zu geben. Zunächst haben wir zu H 7 den Wunsch, daß das Wort „Drittel" durch „Viertel" ersetzt wird. Wir gehen dabei von der Ansicht aus, daß es auch den Minderheiten ermöglicht sein muß, Anträge ans Einsetzung von Unter suchungsausschüssen zu stellen. Dann haben wir auch Bedenken zu K 12. Es ist dort in Absatz 4 gesagt, daß der Staatspräsident in strafrecht lichen Fällen das Recht der Niederschlagung sowie der Verwandlung, Minderung oder des Erlasses der Strafe hat. Wir haben nichts dagegen einzuwenden, wenn der Staatspräsident oder der seine Funktion ausübende Mi nisterpräsident, falls ein Staatspräsident nicht gewählt werden wird, das Recht der Verwandlung der Strafe, der Minderung und des Erlasses der Strafe hat. Wenn ihm aber das Recht zur Niederschlagung gegeben werden (6) würde, so würde das gleichbedeutend sein mit einem Ein griff in ein schwebendes Verfahren, und wir möchten, um auch den Schein zu meiden, darum ersuchen, die Worte „Niederschlagung sowie der" zu streichen. Damit wird sinngemäß auch der letzte Satz dieses Absatzes überflüssig. Dann haben meine politischen Freunde weiter den dringenden Wunsch, daß dem vorläufigen Grundgesetz für den Freistaat Sachsen eine Befristung gegeben wird, viel leicht dergestalt, daß gesagt wird, daß dieses Gesetz außer Kraft tritt oder in eine endgültige Verfassung umgewandelt werden muß ein halbes Jahr — wir wollen uns auf die Zeit nicht festlegen — nach Inkrafttreten der end gültigen Reichsverfassung. So hoffen wir, meine Damen und Herren, daß die Beratung und Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes den ersten Schritt auf dem Wege bedeuten wird, der unser Volk wieder einer ruhigeren und besseren Zukunft zu führen soll. (Bravo!) Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Fleißner. Abgeordneter Fleißner: Dem Entwürfe ist keine schriftliche Begründung beigegeben. An ihre Stelle sind heute zwei längere Reden getreten. Ich möchte nicht, daß dieser Zustand etwa hier im Hause eingeführt wird. Es ist natürlich wenig übersichtlich, wenn man wörtliche Begründungen derartiger wichtiger Gesetzes vorlagen hört und dann obendrein noch so schnell ge handelt werden soll wie jetzt. Diese wörtlichen Begrün dungen müßte man sich erst im Stenogramm eingehend und in Ruhe durchlesen und durchnehmen können, um in den einzelnen Fällen Stellung zu nehmen, und das ist hier unmöglich. Also, diese Übung möchte nicht bei behalten werden. Was die staatsrechtlichen Ausführungen des Herrn Justizministers anlangt, so wäre es ja verlockend, auf sie einzugehen. Ich will das nicht tun, weil ich der Mei nung bin, daß es in der gegenwärtigen Zeit viel weniger auf derartige staatsrechtliche Theorien ankommt, um so weniger, wenn sie sich sehr stark an bürgerliche Rechtsanschauungen anlehnen, wie in diesem Falle, als vielmehr ankommt auf Neugestaltung von staats-' rechtlichen Auffassungen, daß es vielmehr darauf an kommt, dem revolutionären Zeitalter Rechnung zu tragen. Diese wenigen Bemerkungen möchte ich zunächst zu den Ausführungen des Herrn Justizministers zum Aus druck bringen. Meine Fraktion ist der Meinung, daß
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