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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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360 10. Sitzung. Dienstag, den 11. März 1919. (Abgeordneter Müller lL.-Tchleutzigsi) (L) großen Städte mit Revidierter Städteordnung die Be seitigung des Zweikammersystems. Ich glaube, dazu be darf es keiner besonderen Begründung nach den Er fahrungen, die wir ja in Sachsen mit dem Zweikammer system gemacht haben, nachdem dieses System von fast allen Parteien, von der überwiegenden Mehrheit des Hauses falleugelossen worden ist und nachdem wir in den Gemeinden vielfach die Erfahrung gemacht haben, wie hinderlich dieses Zweikammersystem für einen gesunden und schnellen Fortschritt der Gemeinden ist. Die Zusicherung der Immunität für die gewählten Gemeindeoertreter ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Tie Gemeindevertreter haben die Aufgabe und die Pflicht, überall, wo ihnen Mißstände und Beschwerden zu Ohren kommen, einzugreifen. Sie haben auch die Pflicht, das in aller Öffentlichkeit zu tun. Wenn sie dabei aus Un kenntnis irgend etwas sagen müssen, was sich bei einer strengeren Prüfung nicht aufcechterhalten läßt, dann tun sie das in Ausübung einer Amtspflicht, im berechtigten Interesse, und man kann sie dajür nicht an den Galgen bringen. Wie in den größeren Parlamenten muß auch für die gewählten Gemeindevertreter die freie Meinungs äußerung, unbehindert durch irgendwelche Schranken mög lich sein, und deshalb ist die Zusicherung der Immunität für sie eine Selbstverständlichkeit. M Eine alle Forderung von uns ist auch, daß die Gemeindevertreter Entschädigung bekommen sür den Arbeits zeitverlust und für besondere Aufwendungen, die sie in Ausübung ihres Amtes zu machen haben. Ich glaube, nachdem die Kammer vor einigen Tagen über die Auf wandsentschädigung Beschluß gefaßt hat und sich darüber klar war, daß diese Entschädigungen nicht sür eine Arbeits leistung gezahlt werden, sondern nur ein notwendiger Ersatz sür Auswendurgen sind, werden Sie begreifen, daß dieselben Rechte auch den Gemeindevertretern zugestanden werden müssen und heute um so notwendiger sind, als durch das neue Wahlrecht eine Reihe von Leuten in das Gemeindeparlament kommen, die nicht ohne weiteres ihre Bernfspflicht versäumen oder persönliche Aufwendungen aus der eigenen Tasche bezahlen können. Die Beseitigung des Gemeindeällestensystems und Auf hebung aller Bestimmungen der Landgemeindeordnung, die sich auf die Tätigkeit der Gemeindeältesten beziehen, habe ich ja teilweise schon begründet bei der Forderung unter 2. Ich habe dazu wohl nicht mehr nötig, etwas zu sagen. Ebenso glaube ich von weiteren Ausführungen ab sehen zu können über die Beseitigung des Stimmrechtes der Bürgermeister und Gemeindevorstände. Wir haben hier vor allen Dingen die Beseitigung des ausschlag gebenden Stimmrechtes im Auge, weil wir meinen, daß es nicht angeht, daß bei Stimmengleichheit ein bis zu einem gewissen Grade von den Aufsichtsinstanzen ab hängiger und interessierter Beamter die Möglichkeit haben soll, einfach den Ausschlag bei schwerwiegenden Fragen zu geben. Es ist bereits angedentet worden, daß inner halb dieses Hauses sogar die Meinung vorhanden ist, daß das Stimmrecht der Bürgermeister und der Gemeinde vorstände überhaupt aufgehoben werden solle. Wir werben ja Gelegenheit haben, uns über die Frage noch spezieller zu unterhalten, wenn der Antrag angenommen wird, und dann wird cs auch möglich sein, die Frage genauer zu präzisieren und Vorschläge zu machen. Vorläufig möchten wir uns mit diesen Andeutungen begnügen. Wir halten die Angelegenheit für so dringend, baß wir die Kammer bitten, unseren Anträgen auf Schaf fung eines Notgesetzes zuzustimmen. Denn heute ist tat sächlich ein Dualismus geschaffen, bei dem die Wahlrechts bestimmungen den Gemeinden gar nichts nützen, wenn nicht auch die übrigen reaktionären Bestimmungen, die die freie Entfaltung der Gemeinden auf Schritt und Tritt hemmen, beseitigt werden. Um diese Beseitigung so schnell wie möglich durchzuführen, ersuchen wir die Regierung, vorläufig, bis die Materie allgemein geregelt wird, ein Notgesetz vorzulegen. Ich bitte die Kammer, diesem Anträge zuzustimmen. (Bravo! bei den Unabhängigen.) Präsident: Das Wort hat Herr Ministerialdirektor vr. Schulze. Ministerialdirektor Geheimer Nat vr. Schulze: Der Herr Minister des Innern hat mich be auftragt, zu den vorliegendenAnträgen einige Ausführungen zu machen. Nachdem durch die Ereignisse des letzten Novembers der demokratische Gedanke zur Herrschaft gelangt ist, ist es Aufgabe der Staatsregierung, auf dem Gebiete der Selbstverwaltung daraus die Folgerungen zu ziehen. Eine Neuordnung des gesamten Gemeindewescns, wie überhaupt der Selbstverwaltung ist nach der Auffassung der gegenwärtigcnNegierung eine unbedingte Notwendigkeit. Eine befriedigende Lösung dieser Aufgabe gehört gegen wärtig neben den Verfafsungsangelegenheiten zu den wich tigsten, aber auch zu den schwierigsten Aufgaben, die das Ministerium des Innern zu bewältigen hat. Sie kann nicht von heute zu morgen restlos erfolgen. Das ist ebensowenig möglich wie bei den Versassungsfragen selbst. Die Volkskammer hat durch ihre Beschlußfassung zu dem vorläufigen Grundgesetze ja auch selbst schon zu erkennen
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