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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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I (Ministerialdirektor Geheimer Nat I>r. Schulze.) I Rriegsoerhältnisse Gebrauch gemacht. Nach der Revo- I lutwn hat es von dieser Befugnis in keinem Falle Ge ¬ brauch gemacht. Die Regierung ist bereit, die sofortige Aushebung ditser Befugnis bei Ihnen zu beantragen. Dann kommen in Betracht die gesetzlichen Fristen, die bestimmt worden sind durch die Kriegsgesetze vom 3. Dezem ber 1914 und vom 7.August 1915 sowie die ersten Para graphen des eben erwähnten Gesetzes vom November 1916. Durch diese Bestimmungen sind unmittelbar Gemeinde wahlen hinausgeschoben und Amtsperioden verlängert worden. Der Herr Minister des Innern ist bereit, dafür einzutretcn, daß auch diese gesetzlichen Fristen sobald als möglich ihr Ende erreichen und dementsprechend Neuwahlen ausgeschrieben werden. Es ist ja nur eine Folge der Grund sätze, die zu der Verordnung vom 28. November 1918 ge führt haben, daß nun auch die unbesoldeten Siadtrats- mitgtieder und die nicht berufsmäßigen Gemeindeällesten binnen kurzem neugewählr werden. Diese Neuwahlen wären bereits mit der Verordnung vom 28. November 1918 versügt worden, wenn nicht die Gefahr bestanden hätte, daß dadurch eingearbeitete, lang erprobte Kräfte der Kommunalverwaltung hätten entzogen werden können. Viele Gemeinden haben ausdrücklich versichert, daß die großen Schwierigkeiten, die besonders auch nach Abschluß des Waffenstillstandes bestehen, ins Unerträgliche gesteigert l ü) würden, wenn zu der völlig veränderten Zusammensetzung der Gemeindevertretungen auch noch das Ausscheid n jener eingearbeiteten Kräfte hinzutreten würde. Dadurch wäre die Aufrechterhaltung einer ordnungsmäßigen Nahrungs- mittelversorgung, Kriegssürsorge, Arbeitsvermittlung, De mobilmachung usw. gefährdet worden. Die Regierung konnte die Verantwortung hierfür nicht tragen und ist der Mei nung, daß auch heute der Zeitpunkt noch nicht gekommen ist, diese Wahlen sofort auszusühren. (Widerspruch links.) Zusammenarbeiten zwischen den neugewählten Vertretern und den alten Stadträten und Gemeindeällesten durch aus möglich ist. (Zuruf links: Gar nicht denkbar!) Die Regierung wird daher, wie ich schon andeuten durfte, in einer Vorlage dahin kommen, daß die Neu wahlen für die Jahreswende ausgeschrieben werden sollen, das Ministerium des Innern aber die Befugnis hat, dort, wo ein gedeihliches Zusammenarbeiten zwischen alten und neuen Kräften nicht möglich ist, die neuen Wahlen früher vornehmen zu lassen. (Zuruf bei den Unabhängigen: Der bleibt noch hinter dem Krähwinkler Landsturm zurück!) Was die berufsmäßigen Gemeindeorgane anlangt, und diejenigen, die ihr Amt gegen eine angemessene Vergütung ausüben, so steht die Negierung auf dem Standpunkte, daß diese Gemeindebeamten nicht schlechter gestellt werden können als die Staatsbeamten, die ihre Kraft in den Dienst der neuen Regierung gestellt haben, daß also auch diese Kategorien von Beamten nicht in ihrem wirtschaft lichen Interesse geschmälert werden sollen. Es wird aber in der demnächst einzubringenden Vorlage für alle Bürger meister, Stadtrüte und Gemeindevorstände wie auch Ge meindeältesten die Wählbarkeit nach neuen Grundsätzen lv) geregelt werden. Auch soll die Verhältniswahl für alle diejenigen Fälle zugelassen werden, wo mehrere Stadt rats- oder Gemeindeältestenposten gleichzeitig zu besetzen sind. Die Regierung hofft, mit diesen Vorschlägen im wesentlichen alle rasch zu erfüllenden Wünsche des An trags Nr. 8 zu befriedigen. Endlich erscheint es der Regierung geboten und auch möglich, daß Vorkehrungen getroffen werden, wonach niemand mehr pekuniäre Nachteile auf sich nebmen muß, wenn er ein Ehrenamt in der Gemeinde bekleiden will. Sie ist also bereit, dem Wunsche in dem Anträge Nr. 22 Zisf. 5 enigegenzukommen. Allerdings wird auch bei der Gemeindevertretung der Grundsatz, daß die Betätigung in öffentlichen Ehrenämtern auch bei den Gemeinden nicht zu einer gewinnbringenden Tätigkeit werden dark, aus rechtzuerhalten sein. Das ist schon geboten mit Rücksicht auf die Gemeindekassen, die diese Entschädigung zu zahlen Hütten und doch, wie bekannt, schon jetzt durch die An forderungen des Krieges und der Übergangszeit an die äußerste Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gelangt sind. Infolgedessen werden besondere Aufwendungen nur dann zu vergüten sein, wenn die Sitzungen und Verhandlungen außerhalb des Gemeindebezirks stattfinden, und wird ein 53 Wann? Fragen Sie — für das Ende des Jahres hofft die Negierung, daß der Zeitpunkt gekommen ist. (Zuruf links: Sofort!) Denn die nächsten Monate — darüber ist doch gar kein Zweifel — bürden den Gemeinden noch fo große Arbeits lasten aus, daß eine Störung und ein übertriebener Wechsel im Personal wirklich ein gefährliches Experiment zu sein scheint. (Sehr richtig! rechts. — Zuruf bei den Unabhängigen: Bei uns ist es doch gegangen!) Dis Regierung ist auch Ler Auffassung, daß bei einigem guten Willen in den bei weitem meisten Gemeinden ein (i. Womlemeut.)
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