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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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jo. Sitzung. Dienstag, <Abgeord«ctrr Blüycr.) Nun verlangen Sie, daß schleunigst auch noch eine Änderung in den Gemeindevorständen und Gemeinde- ältesten und in den Rat kollegien stattfindet. Ich stehe vollständig auf dem Siandpnnkte des Herrn Antragstellers und des Herrn Regierung^ Vertreters, daß die Änderung des Gemeindewahlrcchts naturgemäß nach sich ziehen muß auch eine Änderung in den unbesoldeten Mitgliedern der Ratskollegien und in den nicht berufsmäßigen Herren in den Landgemeinderätcn. Bei den Besoldeten und bei den Beruismäßigen handelt es sich um Berufsbeamte, und da gehen wir ans von der Zusicherung der Regierung, daß Beamte in ihren Rechten nicht beeinträchtigt werden sollen. Aber bei diesen anderen gehe ich davon aus: natürlich muß eine Änderung der Zusammensetzung er folgen. Ich möchte nur — und ich weiß das aus vielen Beiatungcn mit meinen Kollegen im Lande — davor warnen, diese Sachen zu überstmzen, zu überstürzen in einer Zeit, wo wir das reibungslose Arbeiten der Maschine der Gemeindeverwaltung unbedingt noch notwendig brauchen. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren! Es kann wirklich auch vom politischen Standpunkte aus nicht daraus ankommen, ob dis Schat tierung von Stadtverordneten und von Gemeindevertretungen nun bereits im Mai oder im Dezember und Januar über tragen wird in das andere K^egium. Ich kann mir kaum denken, daß jemand, der heute an der Spitze einer Gemeindeverwaltung steht, so töricht wäre, den veränderten Verhältnissen nicht Rechnung tragen zu wollen, und daß er sich nicht bemühen würde, die Rcibungr flächen, die vielleicht vorhanden sein könnten, nach Möglichkeit aus zugleichen. Meine Herren! Meinungsverschiedenheiten zwischen den Kollegien und auch innerhalb der Kollegien hat es immer gegeben und wird es immer geben, aber es wird natürlich die Ausgabe desjenigen, der an der Spitze steht, sein, daß nun nicht etwa während dieser Zeit, sagen wir dis Ende dieses Jahres, den grundsätzlichen Auffassungen des neuen Sladtverordnetrnkollegiums eut- gegevgehandelt wird. Ich glaube, meine Herren, es kommt da viel weniger an auf die Gesetze als auf die Hand habung der Leitung der Geschäfte, und ich kann mir nicht denken, daß, abgesehen von einigen kleinen Landgemeinden, tatsächlich Beschwerden vorgekommen sind. Es ist mir gesagt worden, es wäre in einer Reihe von Landgemeinden allerdings zu Beschwerden gekommen. Ich glaube, ich greife sehr hoch, meine Herren, wenn ich die Zahl der jenigen Gemeinden, in denen es zu Schwierigkeiten ge- lammen ist, etwa auf 50 annehme. Meine Herren! Be denken Sie, wir haben über 3000 Gemeinden, welche zu Beschwerden noch nicht Anlaß gegeben haben, und da , den 11. März 1919 367 haben wir jedenfalls keinen Anlaß, die Verhältnisse in (kN über 3000 Gemeinden nun Hals über Kops umzustürzen. Also ich meine, hier müssen wir — und da stimme ich dem Herrn Regierungsvertreter vollkommen bei — den schwierigen Verhältnissen der Gegenwart Rechnung tragen und die Frist sür die Umwandlung so bemessen, daß die Bürgerschast nicht darunter leidet. Denn, meine Herren, die Hauptsache ist doch immer das Wohl der Bürgerschast, das Wohl des Gemeinwesens. (Sehr richtig! rechts.) Ich glaube dann weiter, man kann dem Herrn Regierungsvertteter darin beistimmen, daß er sagt: Wir brauchen sür alle Mitglieder im Rate, auch also sür die besoldeten, sür die Zukunft neue Wahlvorschriften. Das ist auch meine Auffassung. Ich glaube dann weiter, daß man — und ich freue mich, darin seine Zustimmung zu finden — das Verhältniswahlrecht, das wir jetzt für die Nationalversammlung und für die Volkskammer haben, auf die Wahl von Stadlratsmitgliedern, Gemeindevor ständen und Gemeindeältesten wird übertragen können und wird übeitragen müssen. Ich bin nur über einen Punkt des Herrn RegierungS- vertreters nicht ganz ins klare gekommen. Er hat davon ge sprochen, er wünsche keine künftige Verlängerung der bestehen den Amtsdauerzeiten, und wäre infolgedessen bereit, namens kN) des Ministeriums auf den Z 4 des Gesetzes vom 11. November 1916 zu verzichten. Das ist klar und deutlich. Aber er hat dann weiter davon gesprochen, er wünsche Vorschriften he> beizuführen, wonach die durch die gesetzlichen Fristen der drei Kriegsgesetze verlängerten Amtszeiten ihr Ende erreichten und Neuwahlen schleunigst ausgeschrieben würden. Da, glaube ich, übersieht er doch das eine: Eme ganze Reihe von Städten hat auf Grund der Vorschriften dieser drei Kriegsgcsetze nun nicht etwa bloß bei den jenigen Kategonen oder denjenigen Klassen von, sagen wir bei den Städten, unbesoldeten Ratsmitgliedern, die auszuscheiden gehabt hätten, die Wahldauer verändert, sondern beispielsweise wir in Dresden haben es anders ger ächt, wahrscheinlich auch eine Reihe anderer Städte. Wir haben sür die gesamten unbesoldeten Ratsmitglieder und ebenso auch für die Stavtveroidneten die ganze Amtsdauer neu bestimmt und neu vorgerückt, und da ist es mir zweifelhaft, ob unbedingt die Notwendigkeit be steht, in dieser Weise einzugreifen. Aber ich wollte nur daraus Hinweisen, daß in dieser Beziehung örtlich ver schieden vorgegangen ist. Ich möchte auch bei diesem Gesetze, ehe die sreistaatliche Negierung sich endgültig schlüssiig macht, anheimgeben, doch die vorhandenen Ver tretungen der Gemeinden, also die Vorstände des Ge- 53*
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