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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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10. Sitzung. Dienstag, den 11. März 1919. 373 I (Abgeordnetcr vr. Roth.) I Geschäftsführer der Krankenkasse. Die Tätigkeit des Ge meindevorstands, des Bürgermeisters würde darauf be schränkt, daß er die Angelegenheiten, die von der Ge meindevertretung beraten werden sollen, durch seine Be amten ausarbeiten ließe und dann vorlegte, etwa noch Erläuterungen gäbe, aber.sich am Schicksal dieser Vorlagen nicht weiter beteiligte. Mit dieser Art der Regelung, die der Idee unseres ehemaligen Landtagskollegen Seger > entstammen soll, können sich meine politischen Freunde I nicht befreunden. Sie weist den Leitern der Gemeinden eine zu inferiore Tätigkeit zu, und ich kann nur dem , beistimmen, was sowohl der Herr Kollege Blüher als auch der Herr Geheime Rat Schulze in dieser Beziehung ausgeführt haben. Sie würde der Leitung der Gemein den die besten Kräfte entziehen, denn es dürfte nur sehr wenige geben, die sich mit einer so untergeordneten Stellung ' begnügen möchten. Die Gemeindevorstände und überhaupt die Leiter der Gemeinwesen haben sich in der schweren Zeit der Kriegs jahre, das ist allgemein bekannt, so vortrefflich bewährt, daß es ungerecht und im höchsten Grade undankbar wäre, wollte man sie in dieser Weise degradieren. Sie haben durch ihre Besonnenheit und unermüdliche Opferfreudig keit erreicht, daß die Gefahren der Revolution glücklich , überwunden wurden. Und wie vielseitig waren nicht die W M Fürsorgearbeiten für die Allgemeinheit, wie zahlreich aber auch die neuen Probleme, die infolge der Staatsumwälzung und der gleichzeitigen Demobilmachung so plötzlich auf sie einstürmten! Meine Damen und Herren! Der preußische Minister des Innern hat in einem Erlasse ausgesprochen, daß es den Körperschaften der Selbstverwaltung nicht hätte ge lingen können, den gewaltigen Aufgaben des Krieges ge recht zu werden, wenn nicht die Selbstverwaltung die l Möglichkeit freier Entschließung und das stärkende Be wußtsein eigener Verantwortung gegeben hätte. Dieses ideale Moment schalten Sie aus, wenn Sie den Ge- A meindevorständen, den Bürgermeistern die Verantwortung W dadurch nehmen, daß Sie ihnen das Stimmrecht ent ziehen. Man kann doch als das mindeste verlangen, daß der Leiter einer Gemeinde als primus iutsr pures, als erster unter Gleichen, gelten soll. Sie aber gewähren ihm dieses Recht nicht, Sie stellen ihn als einfachen Beamten ff» ein und untergraben dadurch die seitherigen Grundlagen der gemeindlichen Entwicklung. Früher hatte der Bürger meister ein erhöhtes Stimmrecht, insofern als er bei Ab stimmungen den Dezisivcntscheid hatte. Er konnte bei Stimmengleichheit seine Stimme in die Wagschale werfen. Das war ein sehr zweifelhaftes Vorrecht, und viele hätten (1. Abonnement.) gern auf dieses Vorrecht verzichtet, denn dabei war das «z) Odium zu übernehmen, daß die durch die Abstimmung Unterlegenen nicht sonderlich freundlich über diese Stellung nahme waren. Aber immerhin ist es charakteristisch, daß, während früher ein erhöhtes Stimmrecht gegolten hat, nunmehr nach dem Antiag Bühring und Genossen das Stimmrecht überhaupt kassiert werden soll. Die Vorsteher von Gemeinden befinden sich jetzt schon in keiner beneidenswerten Lage. Denken Sie nur daran, daß in der jetzigen Zeit alle Tage Verordnungen von der Regierung herauskommen, die die Vorstände der Ge meinden, sowohl der Stadt- wie der Landgemeinden, zu publizieren und auszuführen haben, beschwerliche Anord nungen, die den Groll der Masse erzeugen. Die Vor steher der Gemeinden sollen der Bevölkerung Lebensmittel, Heizmittel liefern, obwohl sie nicht dazu imstande sind. Die Folge davon ist, daß sich der ganze Mißmut der Bevölkerung ihnen zuwendet und in jeder Weise und bei jeder Gelegenheit sich äußert. Von Dankbarkeit der Be völkerung gegenüber den Vorstehern der Gemeinden ist niemals die Rede. Selbst der einfache Rechtlichkeitssinn ist den breiten Massen vielfach abhanden gekommen, wie zahlreiche Beispiele uns zeigen. Ich gestatte mir, mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten eine kurze Mitteilung zu verlesen. Sie haben vielleicht gestern alle im „Dresdner Anzeiger" eine kurze Notiz ge- M lesen aus Mügeln bei Pirna: Die Regierung hat die Staatsaufsicht über die Gemeindeverwaltung auf die Zeit der Beurlaubung des hiesigen Gemeindevorstands verhängt. Der Ge meinderat hat darin ein Mißtrauensvotum gegen seine Geschäftsführung erblickt und gegen die Verfügung Ein spruch erhoben. Was liegt nun dieser harmlosen Notiz für ein Tat bestand zugrunde? Diejenigen Herren, die schon länger in der Kammer tätig gewesen sind, werden sich erinnern, daß die Gemeinde Mügeln diejenige Gemeinde ist, dis bankerott geworden war und für die vor einigen Jahren im Staatshaushalte besondere Mittel angesordert wurden, damit sie wieder flott gemacht werden konnte. Ich er wähne das nur, um zu zeigen, wie undankbar die dortige Bevölkerung gewesen ist. Der Gemeindevorstand Schuricht, der durch seine rastlose Tätigkeit und durch seine Umsicht und Besonnenheit es erreicht hat, daß diese Gemeinde aus ihrer finanziellen Zerrüttung wieder zu geordneten Verhältnissen kam, hatte sich nur den Ausspruch gestattet, der eigentlich ganz selbstverständlich ist, aber manchen Ohren nicht wohlklingend genug, es gebe viele Leute, die das Arbeiten verlernt hätten. Und diese ganz selbstver ständliche Äußerung war ausreichend, daß Soldaten in 54
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