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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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io. Sitzung. Dienstag, den 11. Mürz 101V. 374 (Abgeordnetcr vr. Roth.) -L) stin Amtszimmer stürmten, ihn beim Kragen packten, die i Treppe hinunterzerrten, (Hört, hört! rechts.) in einen Knäuel von Arbeitslosen hinein, wo er an jeg licher Bewegungsfreiheit behindert war. (Hört, hört! rechts.) Dort wurde er nun in gröblichster Weise mißhandelt, so daß er sich in ärztliche Behandlung begeben mußte. Er hat daun auf ärztlichen Rat hin einen Urlaub von 6 Wochen erhalten. Darauf bezieht sich die Notiz, die ich mir ge stattet habe Ihnen vorzulesen. Ist das, so möchte ich die Regierung fragen, nicht ein Grund, hier mit aller Schürfe gegen solche Anarchie ein zuschreiten? Oder sollen wir es erleben, daß auch hier auf die Gesetze und auf alle Rechtsordnung „gepfiffen" wird? Ich glaube, das wird kaum im Sinne der staats erhaltenden Tätigkeit unserer Staatsregiernng liegen können. Nehmen Sie nun weiter an, in dieser Zeit der Er regung hätte die Wahl des Gemeiudevorstandes oder die Wiederwahl auf der Tagesordnung gestanden und es wäre, wie angestrebt wird, durchgeführt, daß die Wahl den sämt lichen Gemeindemitgiiedern zukommt. Glauben Sie, daß (ID der Mann wiedergewählt worden wäre? Sicher nicht; er wäre um seine Existenz gekommen und nur deswegen, weil er sich den ganz selbstverständlichen und unumstößlich wahren Satz geleistet hat, daß es sehr viele Leute gibt, die das Arbeiten verlernt haben. Aus diesem einzigen Beispiel sehen Sie schon, wie schwer die ganze Stellung der Leiter, der Vorstände der Gemeinden ist. (Sehr richtig! rechts.) Und welcher Art nun auch die künftige Gemeindeordnung sein möge, das eine möchten wir mit aller Entschieden heit fordern, daß wohl erworbene Rechte in keiner Weise angetastet werden können. Ich kann eine Anzahl Angelegenheiten, deren Be sprechung ich mir vorgenommen habe, übergehen. Denn die Herren Vorredner hatten die Güte, darauf des längeren cinzugehen. Ich bemerke nur noch, daß, wenn die Beseitigung des Zweikammersystems in den Städten mit Revidierter Städte- ordnung im Antrag Bühring und Genossen verlangt wird, ich ganz genau derselben Ansicht bin wie der Herr Vor redner und auch derselben Ansicht, die Herr Kollege Blüher hier vertreten hat. Ein Zweikammersystem be steht in diesen Städten nicht. Vielmehr stellt das Rats- kolleginm das Stadtregiment dar, das Stadtverordneten ¬ kollegium aber die Vertretung der Bürgerschaft bzw. der Einwohnerschaft, ein Verhältnis, wie es analog zwischen Staatsrcgierung und Volkskammer besteht. Dieser Dualis mus — darin kann ich auch dem Herrn Kollegen Blüher recht geben — hat sich im allgemeinen sehr wohl be währt. Von den drei Städten, die von der Ermächtigung im Z 37 Absatz 2 der Revidierten Städtevrdnung Gebrauch gemacht und den Dualismus beseitigt, also einen Stadt gemeinderat eingeführt haben, ist eine Stadt wieder zum Dualismus zurückgekehrt, ein Beweis, daß man diese Ver fassung durchaus nicht als die schlechtere auffassen kann. Auch meine Freunde sind der Meinung, daß die Bei behaltung der Zweiteilung in Rats- und Stadtverord netenkollegium den Vorzug verdient, da er dem grund sätzlich verschiedenen Charakter beider Kollegien entspricht und da er auch eine gründliche und vom Stadtregiment weniger beeinflußte Beratung der Gemeindeangelegenheiten durch die Gemeindevertreter gewährleistet. Der Grundsatz, am bewährten Alten festzukalten, be stimmt uns auch, gegen die Forderung im Punkte 6 des Antrages Nr. 22 uns zu wenden. Dort ist gefordert: Be seitigung des Gemeindeültestensystems und Aufhebung aller Bestimmungen der Landgemeindeordnung, die sich auf die Tätigkeit der Gemeindeültesten beziehen. Soweit es sich um das System der Gemeindeältesten handelt, er achten wir eine Änderung nicht für nötig. Die Emrich- (v) tung der Gemeindeältesten hat sich in den ländlichen Kreisen sehr gut eingelebt, und es besteht dort gar kein Wunsch nach einer Änderung. (Zurufe links: Auf Ihrer Seite! — Ganz allgemein ist der Wunsch in den Landgemeinden!) Ich glaube, da ist meine Erfahrung doch maßgebender wie die Ihrige. Ich komme viel mehr mit ländlichen Ge meinden zusammen und habe einen Einblick in deren Wünsche Ich weiß nur, daß, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, ein Wunsch nach Änderung dieses Ättesten- systems durchaus nicht hervorgetreten ist. (Zurus links: Allgemein!) Allgemein wäre der Wunsch? (Zuruf links: Nur bei den Gemeinderäten nicht!) Ja, wir dürfen nicht vergessen, daß, ähnlich wie in den Städten die Stadträte dem Bürgermeister mit Rat und Tat an die Hand gehen, so auch in den Land gemeinden die Gemeindeältesten eine sehr wertvolle Stütze für den Gemeindevorstand gewesen sind und namentlich, wie cs schon hervorgehoben worden ist, in diesen Kriegs-
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