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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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10. Sitzung. Dienstag, den 11. März 1919. 375 -Abgeordneter »>. Roth.) zeiten, und wir möchten nicht gerne diese Einrichtung! missen. (Zuruf links: Hat sich überlebt!) Wohl aber könnte die Bestimmung über die Bestäti gung ihrer Wahl, ihre Verpflichtung, die Disziplinar- befugnisse und anderes, was auf die Gemeindeültesten Bezug hat, einer Änderung unterzogen werden. Sie müßten ja doch immer wieder eine Vertretung für den Gemeindevorstand haben (Sehr richtig! rechts.) und kommen nicht darum herum. Denn in Fällen der Behinderung muß für Vertretung gesorgt sein. Auch, meine Damen und Herren, dagegen möchte ich mich wenden, die Materie durch ein Notgesetz zu regeln, wie cs im Falle des Antrags Bühring und Genossen gefordert ist. Das erscheint mir nicht unbedenklich. Gerade eine so schmierige Materie erheischt eine sorgsame Erwägung aller in Betracht kommenden Umstände, und ! durch eine Überstürzung der Angelegenheit können sehr leicht Resultate erzielt werden, die für die Allgemeinheit schwere Schädigungen hcrbeiführen könnten. Als ganz besonders dringend notwendig möchte ich bezeichnen, daß den Städten, insbesondere den Großstädten, eine Über gangszeit zugebilligt wird. In erfreulicher Weise hat ja (M bereits Herr Geheimer Rat Schulze zugesagt, daß dies von der Regierung beabsichtigt sei. Die Neuordnung hat ja! in die Stadtpaclamente eine ganze Anzahl Neulinge ein geführt, und daß diese eine gewisse Zeit zu ihrer Orien tierung, zu ihrer Neueinrichtung bedürfen, ist ganz klar. Würde mau nun in dem Ratskollegium alle eingearbeiteten ! Mitglieder ausscheiden lassen, ohne daß die Möglichkeit ihrer Wiederwahl bestünde, so würde man eine große Verwirrung in die Gemeindeverhälinisse hineintragen und! die Kontinuität der Geschäftsführung würde schwer darunter leiden. Was sodann die Bestimmungen über die Gewährung von Entschädigung für Zeitverlust und für besondere Aufwendungen an die Gemeindevertreter anlangt, so kann ich mich kurz fassen. Wir stimmen dieser Forderung ohne weiteres zu, soweit es sich um die Inanspruchnahme der Gemeindeverlreter während der Zeit ihrer Berufs arbeit handelt, und hier könnte die Entschäoiguug nach Maßgabe des Verfahrens bei Zeugenvernehmungen oder bei Gewerbegerichtssitzungen u. dgl. festgestellt und be messen werden. Wenn aber — und das dürste die Regel sein — die Gemeinderatssitzungen in die Abendzeit fallen, wo also die Berufstätigkeit nicht in Frage kommt, so muß prinzipiell an dem Charakter der ehrenamtlichen Tätigkeit festgehalten werden. Nun noch zum Schluß wende ich mich der verlangten 0) Zusicherung der Immunität für die gewählten Gemeinde vertreter zu. Auch hierin kann ich dem, was von feiten des Regierungstisches darüber ausgeführt worden ist, voll zustimmen. Abgesehen davon, daß die reichsgesetzliche Kompetenz hier eine Gewährung der verlangten Zu- sichernng nicht zuläßt, glaube ich auch, daß der Z 193 des Reichsstrafgesetzbuches die Gcmeindevertreter in hin länglichem Maße schützt, und wenn hierin schon unter dem alten Regime ein genügender Schutz zu er blicken war, so ist nach der Demokratisierung des Staats wesens erst recht nicht zu befürchten, daß eine freimütige Äußerung eines Gemeindevertretcrs dein Urheber ver hängnisvoll werden kann. Es bestehen tatsächlich zwischen den Funktionen eines Gemeiudcvertreters und denen eines Volksvertreters ganz erhebliche Unterschiede. Ich will nicht näher darauf eingehen. Ich möchte nur darauf Hinweisen, daß cs von größter Tragweite wäre, wenn eine so große Anzahl von Gemeindevcrtretern, die viel leicht in viele Tausende gehen würde, ganz außerhalb des Gesetzes gestellt würden. Es ist das eine bedenkliche Maßnahme, der wir nicht das Wort reden können. Wenn ich mich kurz noch zu dem Anträge in Druck sache Nr. 8 wende, so können wir dem in seiner Gesamtheit und in der von Herrn Kollegen Wilde gegebenen Be- ,. gründung sehr wohl zustimmen. Nachdem die Demokra tisicrung cingeführt worden ist, ist es nur eine Folge derselben, daß auch die Ratskollegien eine entsprechende Änderung auf Grund der Demokratisierung erfahren, und wenn dies unter den entsprechenden Kautelen, namentlich unter der Gewährung der Wartezeit, die ich eben dargelegt habe, geschieht, so können wir unsere volle Zustimmung hierzu erklären. Wir wollen abwarten, was aus den Beratungen des Gesetzgebungsausschusses über die Materien herauskommt. Wir werden ja sehen, was sich aus dieser Arbeit herausbildet, was für die gemeind liche Entwicklung förderlich und alsdann auch unsere Zu stimmung finden kann. Freilich, das dürfen wir uns nicht verhehlen, eine Menge von Punkten sind in diesen Materien enthalten, die wohl kaum eine Erledigung im Sinne der Antragsteller finden können. (Bravo!) Vizepräsident Lipinski: Herr Abgeordneter Beutler hat das Wort. Abgeordneter Beutler: Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen namens meiner Parteigenossen zu erklären, daß wir den Amrägen Nr. 7 und 8 zustimmen, daß wir dagegen Antrag Nr. 22 ablehnen werden. Meine Damen und Herren! Wir würden cs für 54*
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