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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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10. Sitzung. Dienstag, den 11. März 1919. 383 tAbgcordnetcr C-ggcrt.) Herren Vorredner bei Begründung der Anträge erwähnt haben, haben gezeigt, wie in bezug auf die Wahl der Gemeindeältesten von einer Reihe von Gemeinden vor gegangen ist, und daß die Erbitterung in diesen Gemeinden sehr stark gestiegen ist. Es sind uns Fälle bekannt, wo man nicht nur die Amtsdauer abgekürzt hat, um den neuen Gemeindeältesten noch schnell auf 6 Jahre zu wählen. Es wurde mir ein Dorf genannt, wo man einen zweiten Gemeindeältesten geschaffen hat, den man ebenfalls auf 6 Jahre wählte, weil man hoffte, mit Hilfe der beiden Gemeindeältesten und des neuen Vorstandes trotz der Neuwahl die Majorität im Gemeindevorstaude zu behalten. Wie notwendig es andererseits ist, daß in den Städten in dieser Beziehung eine Änderung herbeigesührt wird, will ich an zwei oder drei Beispielen zeigen. Wir haben in Dresden 84 Stadtverordnete. Davon haben die beiden sozialdemokratischen Fraktionen 43 Mitglieder, also die Majorität. Trotzdem besitzen wir nur 4 sozialdemokratische Stadträte. In Chemnitz sind von 60 Stadtverordneten 37 Sozialdemokraten und im Ratskollegium ist kein ein ziges Ratsmitglied unserer Richtung. Es ist zwar gesagt worden, daß bei den nächsten Ratswahlen 7 in das Rats kollegium einziehen würden, aber es ist auch von dem Kollegen, der mir die Mitteilung gemacht hat, darauf hin gewiesen worden, daß trotzdem noch eine Ungerechtigkeit >0 bestehen bleibt. In Meißen besteht das Stadtverordnetenkollegium zu zwei Dritteln aus Sozialdemokraten und im Stadtrate ist nicht ein einziger von unseren Leuten vertreten. Man könnte diese Beispiele noch vervielfältigen. In ganz Sachsen ist durch die rückständige Wahlordnung zu den Gemeinderäten die Möglichkeit des Aufstieges der Arbeiterklasse in die Gemeindeparlamente bisher unter bunden, und cs ist daher unbedingt erforderlich, daß, genau wie die Regierung in der Lage gewesen ist, die Wahlen zu den Gemeinderäten und Stadtverordneten in Anbetracht der Zeitlage in verhälnismäßig kurzer Zeit durchzuführen, auch die Neuwahl der Gemeindeültesten und der unbesoldeten Stadtrüte nur eine Frage von wenigen Wochen sein darf, die sich keineswegs über eine Reihe von Monaten hinziehen darf. (Sehr richtig!) Wie ich schon gesagt habe: die Regierung würde einen großen Teil ihres Vertrauens einbüßeu, namentlich auch bei der auf dem Lande lebenden Arbeiterbevölkerung, die in dem Weiterbestehen der Gemeindeältesten eine der schärfsten Beschränkungen der neuerworbenen Rechte er blickt, wenn die Frist bis zur Umgestaltung' sich bis Ende dieses Jahres hinausziehen würde. Meine Damen und Herren! Damit hätte ich das -y) erfüllt, was ich zu den Äußerungen des Herrn Regierungs Vertreters zu sagen hätte. Ich will noch einige Äußerungen der Diskussionsredner kurz streifen. Auch Herr Kollege Blüher führte aus, daß keine Überstürzung der Neuordnung vorgenommen werden dürfe. Das ist das alte Lied, das uns immer dann vorgesungen worden ist, wenn es gegolten hat, einmal schnell prak tische Arbeit zu leisten. Wir sehen, daß es wohl möglich ist, den allen Amtsschimmel einmal etwas stärker in Trab zu setzen, daß es notwendig ist, daß auf allen Gebieten der Verwaltung ein neuer Geist einzieht. Wenn wir das wollen, ist es auch möglich, daß ohne Über stürzung die Neuordnung alsbald vorgenommen wird. Er behauptet, daß in den Gemeinden nur wenig ein- gearbeitete Leute seien. Ich bestreite das. Ich verfolge die Gemeinderatsberichte aus allen sächsischen Partei zeitungen seit Jahren und kann mit Befriedigung kon statieren, daß in allen sächsischen Gegenden eine bedeu tende Anzahl von Leuten aus der Arbeiterklasse bereits in den Gemeinden tätig gewesen ist, trotz der Erschwer nisse, die das alte Gemeindewahlrecht mit sich gebracht hat, das auch die Unansässigen noch in einige Klassen teilte, um vor allen Dingen die sozialdemokratische Arbeiter schaft an dem Eindringen in die Gemeinden zu verhindern. Trotz dieser Erschwernisse haben wir es uns nicht ver- drießen lassen, überall dort, wo cs Halbwegs möglich war, einzudringen, und auf Grund unserer öffentlichen Tätigkeit können wir mit Befriedigung konstatieren, daß wir fast in allen Gemeinden in der Lage sind, Leute zu stellen, die durchaus geeignet sind, den Aufgaben, die in ihren Gemeinden an sie gestellt werden, gerecht zu werden. Wenn man glaubt, daß man eine Überhastung der Neuordnung deshalb nicht vornehmen darf, weil in den kleineren Gemeinden wenig eingearbeitete Leute sind, dann verkennen die Herren, die dies als Grund ausehen, die Verhältnisse. Ich glaube, unsere Organisationen werden sich anheischig machen, überall, wo der Ruf an sie er geht, nicht nur die genügende Anzahl, sondern vor allen Dingen die genügende Anzahl geeigneter Leute zu stellen. Herr Kollege Blüher sagt auch, daß nach dem heutigen Stande des Wahlverfahrens und der ganzen Verfassung die Übertragung des Verhältnissystems auch auf die Stadt' ratskollegien angebracht sei. Ich stimme dem durchaus zu, daß entsprechend der Stärke der Fraktionen in deni Stadtverordnetenkollegium auch der Siadtrat, solange er überhaupt besteht und in der nächsten Zeit die Neuwahl zu ihm vorgenommen werden soll, zu besetzen ist. Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß es unbedingt not wendig ist, daß dabei nicht allein die Zahl der unbesoldeten
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