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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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10. Sitzung. Dienstag, (Abgeordneter Eggert.) Ratsmitglieder bei dem proportionalen Verhältnisse in Berücksichtigung gezogen wird, sondern auch die besoldeten Ratsmitglieder mit in Betracht gezogen werden. Zu welchen Zuständen wir sonst kommen würden, will ich Ihnen an dem Dresdner Beispiel zeigen. Wie ich schon angeführt habe, haben in Dresden die beiden Fraktionen der Sozialdemokratie eine kleine Majorität. Wir würden bei dem jetzigen System im Gesamtrat von 38 Mitgliedern infolgedessen nur ungefähr 10 oder 11 unbesoldete Stadt ratssitze erhalten. Es muß festgestellt werden, daß dann die bürgerlichen Parteien im Ratskollegium von vorn herein durch die Stimmenzahlen der besoldeten Stadträte uns gegenüber im Vorteil sind, trotzdem wir im Stadt verordnetenkollegium die Majorität haben. Genau das selbe Verhältnis dürfte in allen anderen Großstädten vorliegen. Es ist deshalb nur recht und billig, daß bei der proportionalen Verteilung der Mandate des Stadt rates auf die Fraktionen des Stadtverordnetenkollegiums die besoldeten Ratsmitglieder von vornherein den bürger lichen Parteien zuzurechnen sind, soweit sie nicht auf dem sozialdemokratischen Standpunkt stehen, und das dürfte wohl bisher nur in den allerseltensten Fällen vorgekommen sein. Nur dadurch wird erzielt, daß auch das Rats kollegium ein Spiegelbild des Stadtverordnetenkollegiums wird. Der Herr Abgeordnete Blüher hat weiter ausgeführt, daß wohl nirgends Bestreben vorhanden sei, die Arbeiter vom Rat und von den Stadtverordneten fernzuhalten. Jetzt nicht mehr. Früher aber ist dies im weitesten Maße der Fall gewesen. Auch in Dresden hat man bis in die ersten Tage des November hinein sich noch nicht mit dem Gedanken eines gleichen und allgemeinen Wahlrechts für die Stadtverordneten vertraut machen können, trotzdem damals schon in den Reihen der Stadtverordneten sowohl als auch des Ratskollegiums von einer Neuordnung des Wahlgesetzes für Stadtverordnete die Rede war. Nun, die Zeiten sind andere geworden. Wir haben in ganz Sachsen die Gemeinderattzwahlen nach dem neuen Wahl system durchgeführt. Das Ergebnis hat gezeigt, daß auch, wenn ich so sagen darf, die sozialdemokratischen Bäume nicht in den Himmel wachsen, denn durch das Proportionalwahlsystem kommen eben auch die bürger lichen Parteien, soweit sie eine Vertretung zu beanspruchen in der Lage sind, zu ihrem Rechte. Wenn es nun richtig ist, daß nach dem neuen System die Arbeiterschaft weder vom Rat noch von den Stadt verordneten ausgeschlossen werden soll, dann ist es auch richtig, daß man an die Frage der Entschädigung dieser Leute mit ganz anderen Augen hcrantritt, als das bisher der Fall gewesen ist. Es heißt in den jetzigen Bc- den11. März 1919. 383 stimmungen, daß die Gemeinderatstätigkeit so gut wie die (6) Stadtverordnetentätigkeit eine ehrenamtliche ist, für die keine Bezahlung erfolgen soll. Unter Bezahlung versteht man doch selbstverständlich, daß sie eine Honorierung nicht dafür erhalten dürfen. Etwas anderes ist es natürlich, ob irgendwie eine Aufwandsentschädigung für die ver gangene Zeit, für außergewöhnliche Mühewaltung und für andere Sachen, Verschleiß der Kleidungsstücke usw., an die neugewählten Gemeindevertreter zu geben ist. Und da möchte ich doch darauf Hinweisen, daß bei dem neuen System man den Standpunkt, der vom Regierungstische sowohl als auch von den bürgerlichen Diskussionsrednern zum Ausdruck gekommen ist, nicht so ohne weiteres hin nehmen kann. Bisher ist die Gemeindetätigkeit eine Art Sport der Bürgerlichen gewesen. Ich meine das Wort Sport so, daß eine Anzahl von Herren aus der Einwohnerschaft, die sich eben zu dieser Tätigkeit hingezogen fühlte, die auch auf Grund ihrer finanziellen Situation in der Lage war, die dazu notwendige Zeit und die erforder lichen Rcpräsentationskosten aufzubringen, sich dieser Tätigkeit hingegeben haben. Meine Damen und Herren! Jetzt wird das anders. Wir haben eine ganze Reihe von Gemeinden, wo wir die Majorität haben. In einer großen Anzahl weiterer Gemeinden ist wenigstens eine ganz erkleckliche Anzahl von Vertretern aus der Arbeiter- schast gewählt, und da kann man natürlich diese Angelegenheiten nicht mehr von diesem Standpunkte aus betrachten. Wir verlangen, daß diese Leute ihr Amt in der gewissenhaftesten Weise ausführen, sowie daß sie bestrebt sind, das Gemeinwohl nach allen Seiten in Obacht zu nehmen. Dann muß man aber auch nicht verkennen, daß die Ausübung dieser Tätigkeit für die Arbeitervertreter eine ganze Reihe von Ausgaben mit sich bringt, die nicht notwendig wären, wenn sie dieses Amt nicht hätten übernehmen wollen! Ich glaube deshalb, man darf die Entschädigungspflicht an diese Stadtverordneten und Gemeiuderatsmitglieder nicht allein danach bemessen, wieviel Stunden Arbeitszeit sie versäumt haben, man muß auch im allgemeinen von dem Gesichtspunkte aus gehen, daß nunmehr der betreffende Arbeiter, der im Interesse der Gemeinde oder der Stadt tätig ist, auch an anderer Stelle eine Reihe von Ausgaben zu machen hat, die nicht an ihn hcrantreten würden, wenn er eben nicht in dieses Amt gewählt wäre. Ich glaube deshalb, daß es notwendig und auch durchführbar ist, wenn bei der Neuregelung, die wir in wenigen Tagen von der Regierung erwarten, auch diese Frage der Entschädigung der Gemeindcrntsvertrcter mit geregelt wird. Es ist 55*
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