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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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Z81 10. Sitzung. Dienstac (Abgeordneter Eggert.) ganz selbstverständlich, daß, wenn ich von Entschädigung spreche, man nicht von Tausenden von Mark sprechen kann, die der einzelne bekommt. (Zuruf des Abg. Günther (Plauen).) Es ist natürlich, daß cs nur die Entschädigung für den Auswand ist, der entsteht, wenn er seine Tätigkeit ausübt. (Zuruf des Abg. Günther > Plauen).) Werter Herr Kollege Günther! Ich gebe Ihnen durch aus recht, aber wir müssen auch den Standpunkt gelten lassen, den ich eben ausgeführt habe. Ich glaube, daß die Regierung diesen Gründen nichts Stichhaltiges ent gegensetzen kann und daß sie wohl oder übel trotz der Äußerung des Herrn Geheimen Rates Schulze dazu kommen wird, die Entschädigung an die in der Gemeinde Ar beitenden, ehrenamtlich Tätigen nicht nur nach der Zahl der verlorenen Arbeitsstunden zu bemessen, sondern auch den anderen Gesichtswinkel anzulegen. Der Herr Kollege Blüher hat sich weiterhin auch über das Einkammersystem in derselben Weise ausge lassen, wie Herr Geheimer Rat Schulze, indem er gleich diesem auf dem Standpunkte steht, daß vor allen Dingen sür größere Städte dieses Einkammersystem vor aussichtlich gegenüber dem jetzt bestehenden System das minderwertige sein würde. Nun, ich habe die gegen teilige Auffassung. Ich glaube, daß es sehr wohl durch führbar ist, wenn mau auch in der Stadt und in der Gemeinde, genau wie im Staate und wie im Reiche, zum Einkammersystem übergeht. Der Herr Kollege Blüher hat vor allen Dingen lebhafte Kritik an dem Punkt 7 des Antrages Drucksache Nr. 22 geübt, der darauf hinausgeht, daß eine Beseitigung des Stimm rechtes der Bürgermeister und der Gemeindevorständc verlangt wird. Meines Erachtens ist es ganz selbstver ständlich, daß dann, wenn wir zum Einkammersystem gelangen werden, der Stadtrat in diesem Einkammer system genau so wenig Stimmrecht hat, wie die Regierung in der Volkskammer. Auch die Regierung hat in der Volkskammer kein Stimmrecht, soweit deren Mitglieder nicht gleichzeitig Abgeordnete sind. (Zuruse rechts.) In der Regierung hat sie Stimmrecht, aber in der Volks kammer hat sie keins. Man kann doch nicht, Herr Kollege Günther, die Regierung und Volkskammer in Parallele mit Stadtrat und Stadlverorduetenkollegium stellen. Das ist denn doch etwas anderes. Wenn wir in dieser Beziehung zum Einkammersystem übergehen, wird es den 11. März 1919. meines Erachtens eine logische Folge sein, daß selbstver- stündlich die jetzigen besoldeten Stadträte weiter im Dienste bleiben, daß sie übernommen werden und ihre Funktionen weiter ausüben, daß aber von der Ausübung eines Stimmrechtes durch die Verwaltungsbeamten in diesem Einkammersystem nicht mehr die Rede sein kann. Ich finde darin durchaus nicht das Degradierende, was der Herr Kollege Blüher zum Ausdruck gebracht hat, als er den Punkt 7 der Drucksache Nr. 22 so lebhaft angriff. Im Gegenteil, ich betrachte die Herren, die jetzt als besoldete Stadträte die Geschicke der Stadt in der Hauptsache leiten, als die Verwaltuugsbeamten, die nachher der von der Allgemeinheit gewählten Körperschaft Rechenschaft über ihr Tun und Lassen schuldig sind. Ich kann deshalb durchaus nicht sagen, daß eine Entmannung dieser Körper schaft eintreten würde, wenn zum Einkammersystem über gegangen wird und dann selbstverständlich nur die auf Grund des allgemeinen, gleichen, direkten Wahlrechtes gewählten Vertreter das Stimmrecht auszuüben haben Auch der Herr Kollege vr. Roth hält die Abschaffung der Gemeindeältesten nicht für angängig. Er meint, daß cs notwendig sei, daß nach wie vor Stellvertreter für den Gemeindevorstand vorhanden wären. Meine Damen und Herren! Diese Notwendigkeit wird von uns nicht bestritten. Der Gemcindevorstand kann durch Krankheit verhindert sein, er ist in den Ferien nicht anwesend, er kann auch durch eintrctende Delegationen an der Ver tretung der Gemeinde verhindert sein. Es ist selbstver ständlich, daß dann in der Gemeinde ein Stellvertreter vorhanden sein muß. Aber es genügt vollkommen, wenn ein Gemeinderatsmitglied als Stellvertreter beauftragt wird, und es ist nicht notwendig, daß der Gemeinderat nm eine oder zwei Personen vermehrt wird, die die jetzigen Funktionen des Gemeindeältesten übernehmen. Wir haben es ja erlebt, daß in den letzten Wochen Gemeindcälteste aus den Gemeinderäten gewählt worden sind, und die Möglichkeit liegt sehr nahe, daß diese Ge meindeältesten bei einer Umänderung des jetzigen Systems dem Gemeindedienste verlorengehen. Zu Gemeinde- ältesten werden selbstverständlich nur die befähigtsten Leute ausgesucht, von denen man glaubt, daß sie auf Grund ihrer langjährigen Tätigkeit in der Gemeinde mit den Verhältnissen vertraut sind, und die auch sonst das Ver trauen der Bevölkerung genießen. Wenn aber in der nächsten Zeit eine Änderung dieses ganzen Gemeinde- ältestensystems vorgenommen wird, so werden in einer großen Reihe von Gemeinden diese besten Leute des Gemeinderates, die als Gemeindeälteste hingestellt worden sind, in ihrer Tätigkeit sür die Gemeinde brachliegen müssen, weil sie als Gcmcinderatsmitglieder ausgeschieden
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