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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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(Abgeordneter Eggert.) sind und als Gemeindeälteste nicht mehr fungieren können. Deshalb ist es unserer Ansicht nach am besten, wenn als Vertreter des Gemeindevorstandes ein dazu befähigter Mann aus der Gemeindeverwaltung herausgesucht wird, der durchaus nicht als Gemeindeältester in dem Sinne, wie cs jetzt die Landgememdeordnung vorfchreibt, seine Funktion auszuüben hat. Auch Herr Kollege Beutler hat darauf hingewiefen, wie die Gemeindeältesten eine Notwendigkeit seien. Er hat weiter aus die baldige Regelung der Gemeinderats wahlen hingewiesen. Ich brauche deshalb weitere Äuße rungen in dieser Beziehung nicht zu machen. Ich glaube aber, daß es notwendig ist, daß wir diese drei Drucksachen doch voneinander scheiden. Die Druck sachen Nr. 7 und 22 berühren eine Materie, über die wir heute nicht Beschluß fassen können, da dabei eine Reihe ' von gesetzlichen Bestimmungen der Landgemeindeord nung und der Revidierten Städteordnung behandelt werden müssen. Es wird deshalb notwendig sein, die Drucksachen Nr. 7 und 22 der Gesetzgebungsdeputation zu überweisen, uni dort Stellung zu nehmen und der Regierung Gelegenheit zu geben, das Material, das sie aus diesem Gebiete gesammelt hat, uns vorzulegen. Anders liegt es mit der Drucksache Nr. 8. Hier ist es meines Erachtens notwendig, daß wir heute einen end- M gültigen Beschluß fassen. Wir müssen weiterhin unge schminkt der Regierung zum Ausdrucke bringen, daß wir unbedingt verlangen, daß die Regelung der Wahl der Gemeindeältesten nicht bis zum 31. Dezember verzögert wird, sondern in Bälde vorgenommen wird. Ich stelle deshalb folgenden Antrag: Die Volkskammer wolle beschließen, den Antrag in Drucksache 8 in Schlußberatung zu nehmen, die Anträge in den Drucksachen 7 und 22 der Gesetzgebungsdepntation zu über weisen. Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen und anzunehmen und vor allen Dingen durch die Aussprache mit dahin zu wirken, daß der Antrag auf Drucksache Nr. 8 baldigst durchgeführt wird, sowie daß bei dieser Regelung die Regierung auch die Frage der Entschädigung an die ehrenamtlich tätigen Gemeinderatsmitglieder mit behandelt. Beauftragen Sie weiterhin die Regierung, uns spätestens bis zur Hcrbst- session einen Gesetzentwurf über die Revision der Land gemeinde- und Städteordnung vorzulegen, damit wir noch im Lause dieses Jahres endgültig dazu Stellung nehmen können. (Bravo! links.) Präsident: Meine Damen und Herren'.Ich werde erst (6) die Tagesordnung für die nächste Sitzung verkünden. Diese Sitzung findet statt am Donnerstag, dem 13. März 1919, nachmittags 1 Uhr. Auf die Tagesordnung ist zu bringen: 1. Allgemeine Vorberatung über den Antrag der Abgeordneten Hartmann, Schwager und Genossen, die Wendenfrage und Tschechengefahr betreffend. (Drucksache Nr. 1.) 2. Interpellation der Abgeordneten Blüher,vr. Kaiser, vr. Koch und vr. Niethammer über die wendische Frage. (Drucksache Nr. 2.) Die nächste Sitzung findet also erst am Donnerstag statt, weil der morgende Tag zur Beratung der Aus schüsse und der Fraktionen Verwendung finden soll. Es wird aber vorausgesetzt, daß morgen kein Abgeordneter im Hause fehlt, obwohl Vollsitzung nicht stattfindet. Von Herrn Abgeordneten Eggert liegt der Antrag vor: Die Volkskammer wolle beschließen, den An trag Drucksache 8 sofort in Schlußberatung zu nehmen. Wird dieser Antrag unterstützt? — Hinreichend. Der zweite Teil des Antrages, die Drucksachen Nr. 7 und 22 der Gesetzgebungsdeputation zu überweisen, kommt am Schlüsse der Beratung zur Abstimmung. Das Wort hat der Herr Minister vr. Gradnauer. D) Minister des Innern vr. Gradnauer: Meine Damen und Herren! Ich nehme das Wort lediglich zu einer kurzen Bemerkung und Klarstellung. Bei verschiedenen Rednern, insbesondere auch bei dem Herrn Vorredner, ist eine irrtümliche Auffassung zutage getreten über die Absichten, die der von Herrn Ministerialdirektor Schulze ermähnte Gesetzentwurf über die Neuwahlen von unbe soldeten Stadträten und Gemeindeältesten verfolgt. Es ist so aufgefaßt worden, als wenn die Regierung in diesem Entwurf beabsichtige, die Wahlen der Gemeindeältesten und Stadträte ganz allgemein hinauszuschieben bis über dieses Jahr hinaus. Das ist aber nicht der Fall. Herr Ministerialdirektor Schulze hat den Tatbestand richtig dargestellt. Er ist wohl nicht vollständig aufgefaßt worden. Wir haben die Absicht, Ihnen eine Vorlage zu machen, die zweierlei enthalten soll. Einmal soll fest gelegt werden, daß spätestens am 1. Januar nächsten Jahres die Neuwahlen allgemein zur Durchführung ge langt sein sollen. Das heißt, meine Damen und Herren, es soll nicht ein Zwang ausgeübt werden, daß schon jetzt oder in nächster Zeit ganz allgemein im ganzen Lande Sachsen die Wahlen durchgeführt werden müssen. Aber zu dieser Bestimmung kommt eine weitere, die, wie mir scheint, in ihrer Bedeutung und in ihrem Umfange nicht
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