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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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11. Sitzung. Donnerstag, den 13. Mürz 1919. 411 (Kultusminister Buck.) beliebt, auf die Maßnahmen der jetzigen Revolutions- rcgierung zu setzen ist, sondern daß — und das hat ja Herr Abgeordneter vr. Kaiser auch bereits gesagt — schon am 25. November 1918 der vormalige Abgeordnete Barth, der zukünftige Präsident des Wendenstaates Utopia, den Wendenstaat proklamiert hat, also zu einer Zeit, wo irgendeine Maßnahme oder Verordnung der jetzigen Re- volutionsrcgierung, eine Bekanntmachung über Cchul- nnd Kirchensragen noch nicht ergangen war. Ich will Ihnen auch erkläre«, daß der Herr Gemeindevorstand Barth aus Briefing bereits am 18. November bei mir im Kultusministerium vorstellig wurde; am 15. war ich verpflichtet wordcu, dieses Amt anzuuehmen, er war einer der ersten Besucher und brachte bei der Rücksprache seinen alten Lieblingswunsch in einer ganz harmlosen Weise vor, daß doch jetzt die Zeit gekommen sei, wo das Kultus ministerium einen wendischen Bezirksschulinspektor für Bautzen einsetzen solle. Ich habe Herrn Gemeindevor stand Barth erklärt, daß ich nicht dafür zn haben sei, diese Forderung jetzt zu erfüllen, zunächst darum nicht, weil die Regierung eine provisorische sei, und auch darum nicht, weil ich die Notwendigkeit nicht anerkenne. Selbst im Bautzncr Bezirk, wo die wendische Bevölkerung seßhast ist, ist der größte Teil der Einwohner auf dem Lande, auch in den Orten, die der Bezirksschulinspeklion in Bautzen unterstellt sind, Deutsche. Und dann habe ich erklärt: Den Wünschen der Wenden kann dadurch Rechnung ge tragen werden, daß von den wendischen Lehrern ein Bei rat für die Bezirksjchulinspektion gewählt wird, der in den speziell wendischen Fragen ratend und unter Um ständen tatend zur Seite steht. Das war also der erste Vorstoß des wendischen Nationalausschusses. Einige Wochen später kam ein schriftliches Verlangen von feiten einiger Herren aus Bautzen an das Kultusministerium mit dem Ersuchen, dafür besorgt zu sein, daß an den höheren UnterrickManstalten Bautzens der wendische Sprachunterricht obligatorisch eingeführt werde. Dieses Verlangen ist abgelehnt worden, nicht um die Wünsche der Wenden nicht zn erstellen oder zu ignorieren, nein, weil von selten der Eltern der diese Anstalten besuchen den Schüler dieses Verlangen nicht gestellt worden ist und weil mir bekannt war, daß von 400 Schülern, die diese Unterrichtsanstalten besuchen, nur 12 wendisch sind. Die Möglichkeit ist gegeben — ich werde auf die Forderungen des lnndestreuen wendischen Arbeitsaus schusses eine Erklärung der Regierung abgeben —, daß die Schüler, die das Bedürfnis haben, wendischen Unter richt zu erhalten, in Bautzen diesen Unterricht am katho lischen und am evangelischen Lehrerseminar und am Staatsgymnasium erhalten können. Dadurch ist diesen Wünschen in weitgehender Hinsicht Rechnung getragen, cn Ich glaube, in ganz kurzer Zeit, nach einem Jahre werden wir berichten können, daß von diesem Rechte säst gar kein oder ganz wenig Gebrauch gemacht worden ist. Mittler weile waren die Verordnungen des Kultusministeriums erschienen über den Religionsunterricht in der Unterstufe der Volksschule und über die Abschaffung des Katechismns- unterrichtes, Angelegenheiten, über die vielleicht nächste Woche, wenn die Schulfragen in diesem Hause behandelt werden, eingehender gesprochen werden kann. Ich will dies nur erwähnen, weil jetzt in einigen Versammlungen der Wenden darauf hingewiesen wird, daß die Nicht achtung der schulischen und kirchlichen Wünsche der Wenden dazu bcigetragen hat, daß die Bewegung einen solchen angeblichen Umfang genommen hat. Ich bestreite die große Ausdehnung der Bewegung, weil ich die Ein wohnerschaft in der Wcndei und ihre Wünsche kenne und weiß, daß die Vollwenden zum großen Teil nicht hinter der Barthschen Bewegung stehen, daß die Bewegung künstlich angcfacht und in der Öffentlichkeit, speziell durch die Zeitungsberichterstattnng, zu einer Bewegung gestempelt worden ist, die nicht die große Bedeutung hat, wodurch aber die Träger der Bewegung zn angeblich berühmten Männern geworden sind. Die Anordnungen sind erlassen. Nun greifen ver schiedene von den Anhängern dieser Bewegung, die von den ursprünglich erhobenen politischen Forderungen zurück gehen, weil sie einsehen, daß sie unerfüllbar sind, das kulturelle Gebiet an und attackieren die Maßnahmen der Regierung. Der Herr Abgeordnete Barth hat — das hat Herr Abgeordneter I)r. Kaiser schon ansgeführt — am 28. November 1912 hier in der Kammer ausgeführt, daß die jetzige» Bestimmungen des Volksschulgesetzes den Anforderungen der wendischen Bevölkerung in weitest gehender Weise und vollständig entsprechen. Das Bolks- schnlgcsetz sagt in § 12 Abschnitt 4: Den Kindern wendischer Nation ist sowohl das deutsche, als das wendische Lesen zu lehren. Es ist darauf zu halten, daß sie Sicherheit und Gewandtheit im schriftlichen wie im mündlichen Gebrauche der deut schen Sprache erlangen. In den oberen Klassen ist in allen Fächern in deutscher Sprache zn unterrichten. Nur der Religionsunterricht ist unter Mitanwendung ihrer Muttersprache zu erteilen, solange regelmäßiger wendischer Gottesdienst für die Gemeinde abgehalten wird. Wenn im Jahre 1912 diese gesetzlichen Bestimmungen den Anforderungen der wendischen Bevölkerung genügten, nach der Aussprache des damals berufenen Vertreters, so genügen sie auch heute noch. Wir sind aber weiter- gegangcn mil Rücksicht auf die Forderungen, die der 59*
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