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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-02-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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2. Sitzung. Mittwoch, (Abgeordneter vr. Koch tBerlint.) ) letzter Paragraph hinzuzusetzen sein, der das schleunigste Inkrafttreten dieses Grundgesetzes anordnet, schleuniger, als das sonst bei Gesetzesvorlagen überhaupt vorkommt. Man wird also einen Schlußparagraphen hinzusetzen müssen: „Dieses Gesetz tritt am Tage der Annahme durch die Volkskammer in Kraft". Nur das würde uns instand setzen, alsbald auf Grundlage dieser provisorischen Ver fassung weiterbauen zu können. Gewiß ist es ungewöhn lich, mit dem Inkrafttreten noch vor die Veröffentlichung im Gesetzblatt zu gehen. Allein bei einem Gesetz, das nicht sowohl nach außen zu wirken bestimmt ist, sondern zunächst hier in diesem Saale in die Tat umgesetzt werden soll, wird eine solche Ausnahme, glaube ich, gerechtfertigt sein. Meine Damen und Herren! Ein vorläufiges Grund gesetz hat, wie schon mein Herr Vorredner gesagt hat, selbstverständlich Lücken, und wir betrachten es nicht als einen Fehler und nicht als eine Schuld der Regierung, wenn solche Lücken sich fühlbar machen. Man muß immer davon ausgehen, daß dieses Gesetz ja gewissermaßen als Notbau errichtet wird auf den Trümmern der alten Ver fassung, von der, ob wir wollen oder nicht, noch aller hand gilt, was weder dieses Gesetz noch die Revolution an sich abgeschafft hat. Was die Einzelheiten anlangt, so möchte ich unter Umgehung aller minder wichtigen Dinge mich im wesent- M lichen nur mit der Frage des Staatspräsidenten befassen. Auch wir haben das Unbehagen geteilt, daß man all gemein bei Behandlung dieser Frage darüber empfunden hat, daß es doch eigentlich reichlich viel für Sachsen ist, einen Staatspräsidenten und einen Ministerpräsidenten zu haben. Aber wir müssen doch aus der anderen Seite den Erwägungen, die die Negierung dargelegt hat, eine große Durchschlagskraft zusprechen. Was wir brauchen, das ist die Sicherheit und die Stetigkeit der Verhältnisse, auf denen unser Wirtschaftsleben wieder hochkommen kann. Alles, was diesem Zwecke dient, ist gut und notwendig; und wir meinen, der Staatspräsident dient doch in sehr wesentlichem Sinne der Stabilisierung unserer ganzen Verfassungsverhältnisse. Nehmen Sie ihn heraus, und Sie werden sofort, wenn Sie das, was bleibt, auf die praktischen Verhältnisse anwenden, sehen, daß die Ver hältnisse wesentlich schwankender geworden sind. Das wird uns im Innern nicht gut tun, das wird uns vor allen Dingen in unserem Verhältnis zum Reiche nicht gut tun. Ich kann mich in dieser letzteren Beziehung nicht den Ausführungen der Herren Abgeordneten Sinder mann und Fleißner anschließen, die meinten, das Be stehen Sachsens sei ohnehin eine vorübergehende Sache und werde bald von selbst seine Erledigung finden. Nach den wochenlangen Eindrücken, die ich unmittelbar in den 26. Februar ^919. Weimar erhalten habe, steht das nicht so. Ganz gewiß l6) werden Sie noch auf lange hinaus, gleichgültig, wie Sie mit Ihren Wünschen zu der Frage stehen, mit dem selb ständigen Bestehen der Einzelstaaten im Rahmen des Reiches zu rechnen haben, wo anders Sie sich nicht von den süddeutschen Staaten trennen wollen; und das will doch keiner von uns. Wenn wir also praktische Politik treiben, müssen wir uns darauf einrichten, daß die Einzel staaten noch weiter bestehen werden. Nun wird die Zuständigkeit des Reiches zweifellos und nach unserem Dafürhalten sehr erwünschtermaßen in Zukunft größer sein als bisher. Das Schwergewicht der politischen Geschehnisse, das Schwergewicht der gesetzgebe rischen Arbeit wird in Berlin ruhen, und es wird außer ordentlich darauf ankommen, wie wir in Berlin zu un serem Teile bei dieser Arbeit mitwirken und ob dies mit dem entsprechenden Wirkungsgrad geschieht. Das hängt aber zum wesentlichen Teile davon ab, welche Stoßkraft unsere Vertretung in Berlin durch die Dauerhaftigkeit, durch die Stabilität der heimischen Regierung hat. Von diesen Gesichtspunkten aus dürfen wir doch bitten, die Frage des Staatspräsidenten noch einmal eingehend zu erwägen; sie ist es wert. Und wenn Sie zu dem Ergebnis kommen sollten, daß durch eine Präsident schaft die Wichtigkeit und Nachdrücklichkeit unserer Stel lung im Reiche erhöht wird, so werden Sie an der Frage der Einsetzung eines Staatspräsidenten, glaube ich, nicht so leicht vorübergehen können. Ich will alle kleineren Bedenken heute weg lassen; der Ausschuß ist dafür die richtige Stelle. Zu Z 5 bin ich der Meinung des Herrn Vorredners, daß wir insbeson dere verfassungsrechtliche Bestimmungen durch eine größere als die einfache Mehrheit werden schützen müssen. Wir nehmen an, daß wir außer diesem Gesetze, ungefähr so, wie es beim Reiche schon geschehen ist, noch ein Über gangsgesetz bekommen, nach dem die bisher veröffentlichten Bestimmungen, die Gesetzeskraft haben sollen, der nach träglichen Genehmigung der Volkskammer unterzogen und so außerhalb jedes Zweifels der Rechtsgültigkeit gestellt werden. Wir hoffen, daß die gegenwärtige Vorlage bald zum Gesetz werden wird, und sind bereit, zu unserem Teile daran mitzuarbeiten. Präsident: Die Debatte ist geschlossen. Es ist beantragt: „Die Volkskammer wolle beschließen, den vorliegenden Entwurf eines vorläufigen Grund gesetzes für den Freistaat Sachsen dem zu wäh lenden Gesetzgebungsausschuß zu überweisen. Kühn."
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