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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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IMWMWW 12. Sitzung. Freitag, den 14. März 191J 434 Zentralrat. übernehmen hätte. ML «Präsivenl.» richtet zur sofortigen Durchführung der Vollsozialisie rung ein Zentralwirtschaftsamt, welches neben dem Ministerium mit besonderen Vollmachten arbeitet und aus mehreren Abteilungen besteht, in denen Bauern, körperliche und geistige Arbeiter entsprechend zur Gel tung kommen. Der Zentralrat Bayerns will die Kommissare für Ernährung, Wohnung und Aufklärung mit dem Sozialisierungskommissar einem bayerischen Wirtschaftsamt eingegliedert wissen, welches den Wirt schaftsplan zu entwerfen und durchzuführen hat. Außer- dem wäre eine gemeinsam bayerisch-sächsische Sozialisie rungsstelle in Hof oder Plauen zu errichten, welche die einheitlichen Grundsätze für die Wirtschaftspläne sowie für die Verteilung auszuarbeiten, für entsprechende Aufklärung zu sorgen und die Leitung des zu gründen den bayerisch-sächsischen Kompensationsverbandes zu Ist bei der Abstimmung die erforderliche Zahl nicht anwesend, so ist die Wahl in der nächsten Sitzung ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwefenden vorzu nehmen. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß mehr als * „ das sind 64 Abgeordnete, zugegen sind. Die Kammer ist demzufolge zu dieser Wahl beschlußfähig. Präsident: Sind noch Stimmzettel abzugeben? — Das ist nicht der Fall. Dann ist die Wahlhandlung geschlossen. Es sind 91 Stimmzettel gezählt worden. Wir stellen nun das Ergebnis fest. (Verlesen der Stimmzettel.) Das Ergebnis ist also: Herr vr. Gradnauer hat 49 Stimmen erhalten. 41 Zettel sind ungültig, weil sie unbeschrieben sind, undHerrvr.Koch (Berlin) hat 1 Stimme. Zch frage Herrn vr. Gradnauer, ob er die Wahl annimmt? Minister des Innern vr. Gradnauer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben mich zum ersten aus allgemeiner und freier VolkLwahl hervvr- gehenden Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen ausersehen. Ich spreche meinen Dank für diese Wahl aus und erkläre mich bereit, die Wahl anzunehmen. Es hat mir fern gelegen, nach einem solchen Amt zu M begehren, aber wenn die Volkskammer mich rnft, so ge bietet der kategorische Imperativ der Pflicht, diesem Rufe zu folgen. Es ist eine überaus schwere Bürde, die Sie mir bei der Übertragung dieses Amtes auferlegen. Ich bin mir der schweren Verantwortlichkeit, die mir übertragen wird, in vollstem Maße bewußt. Ich verspreche, meine beste Kraft einfetzen zu wollen, um den Anforderungen dieses Amtes und den Aufgaben, die zu lösen sind, gerecht zu werden. Ich würde aber unter den besonders schwierigen Ver hältnissen, unter denen wir leben, das Wagnis der Übernahme dieses Amtes nicht auf mich nehmen können, wenn ich nicht das Vertrauen haben dürfte, Unter stützung bei der Volkskammer zu finden. Ich bitte um diese Unterstützung, und ich möchte in dieser Stunde meinerseits zum Ausdruck bringen, daß ich auf das ernsteste gewillt sein werde, mit allen Parteien dieses Hauses in sachlicher Weise zusammenzuarbeiten. Es wird auf Grund des § 12 des vorläufigen Grundgesetzes für den Freistaat Sachsen meine nächste Aufgabe fein, die übrigen Milglieder des Gesamr- ministeriumS zu berufen. Ich werde mich dieser Auf gabe ohne Verzug widmen. Das Präsidium hat beschlossen, die Angelegenheit zur weiteren Entschließung an die Regierung abzugeben und dem bayerischen Zentralrat davon Mitteilung zu machen. Es ist mir Mitteilung gemacht worden, daß das gleiche Telegramm auch an die Regierung ergangen ist. Wir werden über diese Angelegenheit mit der Regierung ins Einvernehmen zu treten haben oder die Regierung mit uns. Der Plan, daß bei wichtigen Schritten beide Länder gemeinsam handeln, ist nur zu begrüßen. In welchem Maße und welcher Frist das erfolgen wird, läßt sich zur- M zeit nicht absehen. Entschuldigt ist für heute Herr Abgeordneter vr. Niethammer ivegen dringender Geschäfte. Wir treten in die Tagesordnung ein. Wahl des Ministerpräsidenten. Zu diesem Punkte Hai Herr Abgeordneter Sindermann das Wort. Abgeordneter Sindermann: Meine Damen und Herren! Im Auftrage meiner politischen Freunde schlage ich Ihnen vor, daß wir den jetzigen Ministerpräsidenten und Minister des Innern und Äußern, Herrn vr. Grad- nauer, heute wählen. Ich bitte Sie, Ihre Stimmen auf ihn zu vereinigen. Präsident: Wird das Wort weiter begehrt? Das ist nicht der Fall. Wir schreiten zur Abstimmung. Zch bitte die Herren Sekretäre, die Stimmzettel einzusammeln. (Geschieht.) Ich darf auf 8 12 unseres vorläufigen Grundgesetzes verweisen, welcher lautet: Der Ministerpräsident wird von der Volkskammer bei Anwesenheit von mindestens der Zahl der Mitglieder mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt.
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