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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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13. Sitzung. Donnerstag, den 20. März 1919 140 (ll) 9 - ', Was die soziale Fürsorge für die Kriegs-«) beschädigten und die Kriegshinterbliebenen angeht, so begrüßen wir es, daß das Reich dafür durch die Ver ordnung vom 8. Februar d. I. eine gesetzliche Grundlage geschaffen hat. Damit ist auch für die Mitwirkung von Vertretern der Fürsorgebedürftigen beim Heimatdank eine sichere Gewähr herbeigeführt. Es ist zu hoffen, daß der Heimatdank, dessen Organisation in wichtigen Beziehungen vorbildlich für die neue Regelung gewesen ist, auf diesem Wege eine wirksame Förderung seiner wertvollen Tätigkeit erfahren wird. Das beim Ministerium des Innern errichtete Landes wohnungsamt ist dazu bestimmt, die sozialen und wirt schaftlichen Angelegenheiten der Wohnungsfürsorge zu einheitlicher Bearbeitung zusammenzufassen. Zu den Ob liegenheiten dieses Amtes gehört es, das Wohnungs wesen Sachsens auf eine höhere Stufe der Kulturent wicklung zu heben, insbesondere den breiteren Schichten der Bevölkerung zu gesunden und behaglichen Wohnungen zu verhelfen. Der Förderung gemeinnütziger Bauvereine, der Schaffung billigen Baulandes und billigen Baugeldes werden mit an erster Stelle die Bemühungen der Re- gierung gelten. Vorarbeiten zu Maßregeln, die den Bodenwucher beseitigen und unverdiente Gewinne an dem wichtigsten, für die Allgemeinheit bestimmten Gute eines Volkes, dem Grund und Boden, verhindern sollen, sind in Angriff genommen. In kurzer Frist wird der Volkskammer ein Nach tragsetat und die Vorlage über die Neugestaltung der Steuerzuschläge zugehen müssen. Die ständig steigenden Anforderungen an die Staatskasse nötigen dazu, alle Steuermöglichkeiten in weitestgehendem Maße auszu nützen. Die jetzt erreichbaren Zuschläge reichen leider nicht aus, die stark angewachsenen Ausgaben zu decken. Es wird neben einer Befreiung der unteren Steuer pflichtigen, sofern sie für den Unterhalt anderer Personen zu sorgen haben, eine besondere Besteuerung allein stehender Personen mit höheren Einkommen und weiter hin eine Reform der Vorschriften über die Abschätzung des landwirtschaftlichen Einkommens anzustreben sein. Die Vorarbeiten über die Auseinandersetzung mit dem früheren Königlichen Hause sind dem Abschluß nahe. Sobald die Verhandlungen zu einem bestimmten Ergebnis geführt haben, wird der Volkskammer auch darüber eine Vorlage zugehen. Die Lebenslage der Beamten und Staats arbeiter erfordert bei der überhohen Verteuerung aller Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände die besondere Beachtung der Regierung. Den Arbeitern der Staats werkstätten und den Eisenbahnbeamten sind ihren Wünschen (Ministerpräsident vr. Gradnaner.) fördern, daß die bisherige Planlosigkeit des Wirtschafts lebens beseitigt und durch Regelung oder Kontrolle des Reiches, der Staaten und der Gemeinden ersetzt wird. Zugleich ist durch ein neues Arbeits-, Angestellten- und Beamtenrecht die wirtschaftliche Selbstverwaltung des Volkes anzubahnen. Durch solche Maßnahmen soll der bisherige Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit, zwischen Reichtum und Armut abgebaut und die Arbeits freudigkeit aller Werktätigen erweckt und auf das höchst mögliche Maß gesteigert werden. Die Durchführung dieser Maßnahmen bedarf der sorgfältigsten Vorbereitung. Durch plötzliche und ungeordnete Eingriffe in das Wirtschaftsleben, in diesen oder jenen Betrieben oder in einzelnen Landesteilen würde schwerer Schaden, Rückgang und Untergang unserer Volkswirtschaft herbeigeführt werden. Auch muß bei der Durchführung der Sozialisierung die Gefahr einer Bureaukratisierung und Lähmung der wirtschaftlichen Initiative sorgfältig vermieden werden. Das Werk der wirtschaftlichen Sozialisierung muß in erster Reihe Sache des Reiches sein, das sich bereits die Gesetzgebung über diese Angelegenheiten Vorbehalten hat. Die sächsische Regierung ist gewillt, bei der Reichs leitung für die entschiedene Durchführung der Soziali sierung in den dazu reifen Wirtschaftszweigen mit An- M regungen und Vorschlägen einzutreten. Die Regierung ist im Begriff, beim Wirtschafts ministerium ein besonderes Sozialisierungsamt zu begründen. Dieses Amt hat die Aufgabe, die Tatsachen des Wirtschaftslebens zu erfassen und im Einvernehmen mit der Reichsgesetzgebung das Sozialisierungswerk zu betreiben. Von diesen allgemeinen Richtlinien ausgehend, nimmt die Regierung zu einzelnen Fragen der Gesetz gebung, die in der bevorstehenden Zeit zur Beratung und Lösung gebracht werden sollen, wie folgt Stellung. Dabei ist im voraus zu bemerken, daß die Regierung nicht etwa beabsichtigt, die Volkskammer aus einem Füll horn zahlreicher Gesetzentwürfe zu überschütten. Dies verbietet sich schon deshalb, weil zunächst abgewartet werden muß, welche gesetzgeberischen Befugnisse das Reich überhaupt noch den Einzelstaaten überlassen wird. (Sehr richtig!) Sobald die Reichsverfassuug abgeschlossen sein wird, soll an die Ausarbeitung der endgültigen Verfassung für den Freistaat Sachsen herangetreten werden. Zu den Fragen der Kommunalpolitik und der allgemeinen demokratischen Verwaltungsreform genügt es, auf die jüngst in der Volkskammer stattgehabte Aus sprache zu verweisen.
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