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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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15. Sitzung Dienstag, den 2b. März 1919. 491 (Abgeordneter Blüher.) (ä) sächsischen Gedanken der nachträglichen Anerkennung der Verluste des Jahres 1919 ausdehnen würde auf Zu wendungen der Steuerzahler zu gemeinnützigen und wohl tätigen Zwecken, so daß also auch diese für die Kriegs abgabe 1919 steuerrechtlich so angesehen werden müßten, als ob sie vor dem 31. Dezember 1918 erfolgt wären. Ich würde dankbar sein, wenn die Staatsregierung in der Lage wäre, einen derartigen Wunsch zu unterstützen. Kirche und Schule werden wir übermorgen reichlich traktieren. Ich versage es mir an dieser Stelle, das schon vorher zu tun. Bei der Wohnungsfrage halten wir das, was die Regierung sagt, für richtig und zutreffend und unter schreiben jedes Wort. Nur möchte ich an dieser Stelle immer wieder darauf Hinweisen: Was nützen uns die schönsten Programme, wenn wir nicht die Baustoffe haben, »m sie auszuführen? (Sehr richtig!) Und da fehlt es wiederum überall, wohin wir sehen, an Kohlen. Für die Ziegel fehlen Kohlen, für das Kalk brennen fehlen Kohlen^ für die Zementfabrikation fehlen Kohlen, für die Zemenirohstoffe fehlen allerdings merk würdigerweise auch die Wagen für die Zufuhr aus Preußen. Die Regierungserklärung redet auch von einer Aus einandersetzung mit unserem Königshause. Wir möchten die Gelegenheit benutzen, um gegenüber einer Möglich keit von Mißverständnissen, die aus dem sogenannten Kaisertelegramm am 27. Januar entstanden sind, hier klipp und klar zu erklären, daß wir uns restlos und vorbehaltlos auf den Boden der gegebenen Verhältnisse stellen, daß dieses Telegramm nicht anders gemeint war als der Ausdruck der Sympathie und des Mitleides mit einem Manne, der zweifellos viel Gutes gewollt hat, dem aber das Geschick die Verwirklichung seiner Pläne und seiner Wünsche nicht gegeben hat. Je rückhaltloser wir uns auf diesen Standpunkt stellen, um so unbefangener können wir auch an die Auseinander setzung mit dem Königshanse gehen. Wir meinen, es kann nicht die Ausgabe der Regierung und der Volks kammer sein, hier kleinlich zu verfahren. Wir müssen doch so viel historischen Sinn bekunde», daß wir an erkennen, welche Wohltaten das sächsische Volk in den Zeiten unter den Wettinern erfahren hat. Kaum eine Stadt kann mehr davon sprechen als Dresden mit seinen Kunstsammlungen. (Sehr richtig! rechts.) Ich glaube, wir werden uns ein Vorbild daran nehmen können, wie anderwärts verfahre» wird, und werden jedenfalls nicht wollen, daß das sächsische Volk kleinlicher o) ist als andere deutsche Stämme. In bezug auf die Beamten kann ich es mir versagen, hier noch einmal unser Beamtenprogramm zu entwickeln. Ich persönlich habe mein Beamtenprogramm schon seit vielen Jahre» entwickelt, habe eS immer kurz zusammen- gesaßt in die Sätze: Wir verlangen von dem Beamten, daß er sich voll und mit seiner gesamten Persönlichkeit in den Dienst des Gemeinwesens stellt; wir verlangen auf der anderen Seite aber von dem Gemeinwesen, daß es den Beamten rechtlich und wirtschaftlich sicherstellt. Aus diesen Programmsätzen dann die Folgerungen zu ziehen, wird die Aufgabe des neuen Beamtengesetzes sein, das wir insbesondere auch für die Gemeindebeamteu er streben. In der gegenwärtigen Zeit — denn das Gemeinde- beamtengesetz und das Staatsbeamtengesetz wollen natürlich Zeit zur Vorbereitung haben — ist dringlich, die Folge rung zu ziehen aus der Tatsache, daß die Arbeiterlöhne außerordentlich gesteigert worden sind und daß die Lebens- mitteipreise außerordentlich angezogen haben. Wir bitten, diese Folgerung, soweit sie notwendig ist, aber auch für die oberen Beamten zu ziehen. Ich möchte doch darauf Hinweise», daß die oberen Beamten diejenigen sind, die das Räderwerk und die Maschine in Ordnung halten. Auch für die Ruheständler möchte ich eine Lanze inso- D) fern brechen, als es sich, genau genommen, um die künftigen Ruheständler handelt. Ich erfülle damit auch, glaube ich, eine Aufgabe gegenüber dem Gemeinwesen. Wir haben gegenwärtig eine ganze Reihe von Beamten sowohl in der Gemeinde wie im Staate, die entweder über 65 Jahre alt sind oder in ihren körperlichen Kräften namentlich durch den Krieg so weit zurückgekommen sind, daß sie gern in Pension gehen würden, die sich aber sagen, daß sie, wenn sie jetzt in den Ruhestand treten, mit ihrem Ruhe gehalt wahrscheinlich nicht auskommen und wahrscheinlich auch ihre Hinterbliebenen sehr ungünstig stellen werden. In dieser Richtung hat ja nun die sächsische Regierung schon einiges getan; sie hat nämlich erklärt, daß den jenigen Beamten, die seit dem 1. Januar d. I. in den Ruhestand getreten sind oder bis zu einem gewissen Zeit punkte noch in den Ruhestand treten werden, als Pen sionsfähiges D»ensteinkommen — darauf läuft die Rege lung hinaus — die laufenden und die besonderen Kriegs teuerungszulagen angerechnet werden. Die einmaligen Kriegsteuerungszulagen sind davon ausgenommen, ob wohl man sie kaum als einmalige bezeichnen kann. Ich glaube nicht, daß diese Regelung dem Bedürfnis ent spricht und daß sie den erstrebten Erfolg haben wird. Ich meine, man muß vor allen Diligen — und darauf 72*
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