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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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16 Sitzung. Mittwoch, den 26. März 1919. 544 l M machen muß, um die Reichsregierung auf die Bahn zu drängen, diese Ziele zu verwirklichen. Insoweit aber die Landesregierung in Frage kommt, muß sie im Interesse der wirklichen Ruhe und Ordnung und im Interesse des Funktionierens unserer Wirtschaft dafür sorgen, daß so bald und so gründlich wie möglich hier eingegriffen wird. Die Frage des Arbeiterschutzes ist vom Herrn Ministerpräsidenten vr. Gradnaner erwähnt worden, und es ist in Aussicht gestellt worden, daß Hilfskräfte für die Gewerbeaufsichtsämter aus dem Albeiterstande in größerer Zahl als bisher herbeigezogen werden sollen. Wir begrüßen diesen Umstand, weil wir schon seit vielen Jahren fortgesetzt auch in diesem Hause die Heranziehung von Vertretern des Arbeiterstandes zur Gewerbeaufsicht verlangt haben. Aber nicht nur etwa die Heranziehung für die Gewerbeinspektion selbst, nein, eine andere Frage ist es noch, die vielleicht ohne Absicht hier vom Herrn Ministerpräsidenten nicht erwähnt worden ist, das ist die Frage des Bauarbeiterschutzes und in der weiteren Folge die Heranziehung von Bauarbeitern zu Baukontrolleuren. Ich glaube, wenn die Frage der Heranziehung von Arbeitern zu Gewerbeaufsichtsbeamten behandelt wird, daß man dann auch die Frage des Bauarbeiterschutzes, der auch in diesem Hause früher zu sehr lebhaften Aus einandersetzungen zwischen der sozialdemokratischen Frak ¬ tion und den übrigen Parteien geführt hat, dabei nicht (v vergessen darf, sondern in dem Sinne, wie die Bau arbeiter, das Baugewerbe ihn haben wollen, durchführen wird. Eine weitere Frage ist die, wie sollen wir die Maß nahmen bezüglich der Gewerbeaufsicht und Baukon- trolleure weiter ausbauen. Es wird notwendig sein, daß in diesem Falle die Gewerkschaften in ihrer Gesamtheit als die berufenen Vertreter der Mehrheit der Arbeiterschaft -als Gutachter gehört werden müssen, um der Regierung ihre Meinung zu den einzelnen Punkten derartiger Ver ordnungen und Gesetze zu unterbreiten. Eine Frage, die ebenfalls früher in diesem Hause eine große Rolle gespielt hat, ist die der Anstellung eines Landesgewerbearztes. Wir wissen, daß der Landes gewerbearzt angestellt werden sollte, daß es aber zu schweren Auseinandersetzungen kam und daß die end gültige Anstellung eines Landesgewerbearztes unterblieben ist. Wir halten es nach wie vor im Interesse der Ge sundheit der Arbeiterschaft für ein dringendes Bedürfnis, daß ein Landesgewerbearzt angestellt wird, der nicht nur die Einwirkungen des Berufs, die Berufskrankheiten, sondern auch vor allen Dingen den sittlichen sanitären Schutz der Arbeiterschaft gegenüber den Gefahren in den Betrieben beobachten soll und entsprechende Maßnahmen (Nbg«ordnetrr Winkler.) L) der Zukunft geregelt werden möchte. Ich glaube, daß hier auch unsere Regierung nach reiflicher Erwägung die Frage behandeln wird. Auf eine Frage will ich hier weiter eingehen, und das ist die Frage, wie sich denn in Zukunft die Rechte der Arbeiterschaft im Staate gestalten sollen. Es ist in allen Tonarten, teils in, teils außerhalb des Hauses, darauf Bezug genommen worden, daß es im Interesse des Wieder- sunktionierens unserer Wirtschaft liege, daß Streiks ver mieden werden sollen. Wie oft ist das Wort gefallen, Streiks seien ein Luxus für uns, den könnten wir uns nicht leisten. Wie oft ist erklärt worden: Arbeiten, arbeiten ist jetzt das allergrößte, das dringlichste Staatsinteresse! Auch wir Sozialdemokraten stehen selbstverständlich auf dem Standpunkte, daß die Arbeit und immer wieder nur die Arbeit uns wieder gesunde Verhältnisse schaffen kann. Aber wir stehen auch auf dem weiteren Standpunkt, daß, wenn die Arbeiter arbeiten sollen, wenn der Techniker, wenn der Wissenschaftler seine Arbeit verrichten soll im Interesse des Staates, im Interesse der allgemeinen Wirt schaft, dann auch dafür Sorge getragen werden muß, daß sein Arbeitsverhältnis unter solchen gesetzlichen Be stimmungen ausgeübt wird, die ihm eben schließlich Rechte einräumen oder aber die Bestimmungen enthalten, daß Streiks nicht erst notwendig sind, um bestimmte Wünsche nach Löhnen oder überhaupt nach irgendwelchen Ver besserungen in seinem Arbeitsverhältnis herbeizuführen. Hierzu ist natürlich notwendig, daß Bestimmungen getroffen werden, die die Arbeiterverhältnisse stabilisieren. Das ist möglich, wenn die Gesetzgebung Mindestlöhne vorschreibt und wenn die Mindestlöhne nach der Rich tung ausgebaut werden, daß sie den gegebenen Teue- rungsvcrhältnissen entsprechen. Dann wird es für die Arbeiter nicht mehr notwendig sein, znm Streik zu greifen, um ihre wirtschaftliche Lage einigermaßen mit der Teuerung der Existenzmittel in Einklang zu bringen. Aber nicht nur Mindestlöhne, sondern überhaupt Vor schriften, die die abzuschließenden Lvhntarife unter ein bestimmtes Gesetz, unter bestimmte Normen bringen, oder Strafen müssen festgelegt werden für die Arbeit geber oder schließlich für den anderen kontrahierenden Teil, wenn sie sich dem Vertragsabkommen dauernd ent ziehen; es müssen auch Mittel und Wege gesunden werben, daß die Rechtsverhältnisse der Arbeiter gegen über dem Unternehmer, aber auch gegenüber den Gewerk schaften in feste Normen gegossen werden. Wir halten die Einrichtnng von Lohnämtern zu diesem Zwecke für ein gutes Mittel. Wir glauben, daß, insoweit die Reichsgesetzgebung für diese Aufgaben in Frage kommt, die sächsische Regierung ihren ganzen Einfluß geltend .>i' d v n d n e
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