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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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17. Sitzung. Donnerstag, den 27. März 1919. 61l> (Vizepräsident Lipinsti.- (L) gleich für die Lehrer nicht geschaffen wird. Diesen Aus gleich herbeizuführen, halten wir für erwünscht. Auf die Forderungen der Herabsetzung der Pflicht stunden, auf die Einreihung der Lehrer in bestimmte Gehaltsklassen der Staatsbeamten, Bezahlung von Über stunden, auf die Besoldung der Hilfslehrer und auf die Entschädigung der Lehrer als Kriegsteilnehmer will ich im näheren nicht eingehen, da mein Vorredner bereits das Notwendige gesagt hat. Wir erklären aber, daß es unser lebhaftester Wunsch ist, die Lehrer so zu stellen, daß sie auch Muße finden, ihre Kenntnisse zu ergänzen, daß also ihre Arbeitskraft nicht übermäßig ausgenutzt wird, daß aber ihre Lebenslage fo gestellt wird, daß sie freudig ihrem Beruf als Erzieher der Jugend nachgehen können. Damit glaube ich gesagt zu haben, was notwendig ist zur Begründung des von uns gestellten Antrags. Präsident: Das Wort hat Herr Abgeordneter Schulze zur Begründung des Antrages in Druck sache Nr. 26. Abgeordneter Schulze: Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, auf das ganze große Gebiet dec Schulfrcgen, das der erste Redner des Tages erörtert hat, näher einzugehen. Ich habe auch nicht die Absicht, auf die Ausführungen einzugehen, die mein M unmittelbarer Herr Vorredner über die Frage der Auf- befferung der Beamten- und Lehrerbesoldung gemacht hat. Meine polnischen Freunde behalten sich vor, in dec Aus sprache über die heutige Tagesordnung den Standpunkt unserer Parteifreunde zu Liesen Fragen noch eingehend darzulegen. Das Gebiet des Antrages, den meine politischen Freunde eingebracht haben und den ich zu begründen habe, ist ein enger Ausschnitt aus dem großen Gebiete der Schulfragen und ein Ausschnitt wenig erfreulicher Natur. Die Fragen, die wir in unserem Anträge be rühren, sind in diesem Hause schon wiederholt erörtert worden. Solange es staatliche Teuerungszulagen gibt, solange die Schulgemeinden durch den Staat veranlaßt worden sind, ihren Lehrern und ihren Gemeindebeamten dieselben Teuerungszulagen zu gewähren, die der Staat den Staatsbeamten zu gewahren sich genötigt sah, solange bestehen Klagen darüber, daß viele Gemeinden der Be willigung der Teuerungszulagen in derselben Höhe, wie sie die Staatsbeamten beziehen, an die Lehrer und Ge meindebeamten sich widersetzten. Teils waren es, und leider nicht selten, persönliche Gründe, die die Schul gemeinde veranlaßt haben, ihren Lehrern die Teuerungs zulagen zu versagen, teils aber war es auch die finanzielle Not der bürgerlichen und Schulgemeinden, die es den Gemeindevertretungen außerordentlich schwer machte, in o) derselben Weise, wie es der finanzkräftigere Staat tun konnte, ihren Lehrern und Angestellten gegenüber zu ver fahren. Da der Staat von vornherein nur einen Teil der Teuerungszulagen, die die Schulgemeinden ihren Lehrern bewilligten, auf die Staatskasse übernahm und die Regierung sowohl wie die Volkskammer in der Be lastung der Staatskasse in diesem Punkte sehr zurück' haltend war, sahen sich die zuständigen Stellen, um diese Mißstände zu beheben, genötigt, zunächst ins Auge zu fassen, einen gewissen Zwang auf die Schulgemeinden auszuüben, daß sie dieselben Teuerungszulagen, die der Staat gewährte, auch den Lehrern und den Gemeinde beamten gewähren sollten. Nach wiederholten Verhandlungen in den Kammern des Landtags wurde schließlich am 24. Oktober 1918 ein Königliches Dekret an die Kammern gebracht, in dem die gesetzliche Verpflichtung der Schulgemeinden zur Zahlung der Teuerungszulagen an die Lehrer ausgesprochen wurde. Dieses Dekret vom 24. Oktober 1918 ist aber nicht über die Vorberatung in der Zweiten Kammer hinausgekommen. Es kam die Revolution, die Kammern wurden aufgelöst, und das Dekret konnte nicht verabschiedet werden. Tie Volksbcauflragten haben aber dann durch An ordnung vom 27. November 1918 die Bestimmungen, die in diesem Königlichen Dekret an die Kammern in Aussicht D) genommen waren, mit gesetzlicher Wirkung bekanntgemacht, und diese Vorschriften, die damals beabsichtigt waren, gelten also mit Wirkung vom 1. Januar 1918 an. Dieser gesetzliche Zwang, der die Schulgemeinden ver pflichtete, den Lehrern die Teuerungszulagen in demselben Umfange zu gewähren, wie sie die Staatsbeamten be kommen, besteht also jetzt, und die Maßnahme, die die Kammern des Landtags und die Regierung von Anfang an ins Auge gefaßt hatten, um den berechtigten Wün schen und Forderungen der Lehrer gerecht zu werden, besteht also; diese Maßnahme ist durchgeführt. Trotz dem aber find die Klagen, die in früheren Land tagen fortgesetzt an die Regierung und die Kam mern erhoben worden sind, nicht verstummt. Zwar erhalten die Lehrer jetzt in der Regel die Teuerungs zulagen nach den Sätzen der Staatsbeamten. Aber nicht alle. Auch heute noch gibt es eine Anzahl Gemeinden, die sich sträuben, die Teuerungszulagen, die im letzten halben Jahre den Staatsbeamten bewilligt worden sind, in gleicher Weise auch den Lehrern zu gewähren. Und sogar größere, angeblich leistungssähigere Stadtgemeinden weigern sich, die Teuerungszulagen, besonders die ein maligen Teuerungszulagen vom September und Dezember, an die Lehrer zu entrichten. Gegen die Rechtskraft der
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