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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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(Kultusminister Buck.) Wegfall oder durch Schluß deutscher Schulen eine große Anzahl Lehrer dort überflüssig wurde, die nun nach dem Inland zurückkommen. Denken Sie auch daran, daß in den Ostgebieten eine große Anzahl Lehrer tätig war, die jetzt zurückkommen, auch aus den Reichs landen usw. Alles hat die Zahl unserer auf Anstellung reflektierenden Lehrer vermehrt. Und darum war die Zahl so gewaltig angeschwollen, daß noch vor kurzer Zeit bei einer Aufnahme die Tatsache bestand, daß an nähernd weit über 400 Lehrer ohne Stellung sein würden. Wir hatten im November 1918 2068 Hilfs lehrerstellen und 838 unbesetzte ständige Stellen. Dem gegenüber aber gab es 2979 Schulamtskandidaten und 350 Schulamtskandidatinnen, die im Laufe dieses Jahres noch um 463 Kandidaten des Jahres 1918 und um annähernd ebensoviel des Jahres 1919 vermehrt werden. Also es blieb damals ein Überschuh von un gefähr 500—600 Kandidaten bei den Volksschullehrern allein. Diese Zahl hat sich glücklicherweise speziell auch durch die angeordneten Maßnahmen verringert. Ich glaube, wohl diesen Ausdruck gebrauchen zu können, da durch die angeordneten Maßnahmen der Lehrplan wieder voll dem Kinde gegeben wird, daß die Lehr einrichtungen, wie sie vor dem Kriege waren, wieder eingesührt wurden, daß die Zahl der Kinder in den D) Klassen vermindert wurde, daß Anordnungen getroffen wurden, daß die Schulen, in denen vor dem Kriege zwei oder mehr Lehrer tätig waren, diese Zahl wieder einstellen müssen, soweit die Zahl der Kinder mehr als 80 beträgt. Durch alle diese Maßnahmen und auch durch das Ersuchen an die dienstältesten pensionsberechtigten Herren im Schuldienst, ihren jungen Kollegen Platz zu machen, durch das Ersuchen, in den Ruhestand treten zu wollen, durch diese Anordnungen ist eine Erleichte rung eingetreten, und ich freue mich, daß ich das heute hier konstatieren kann. Ich glaube auch, daß bei Beach tung der Anordnungen und bei gutem Willen in den einzelnen Gemeinden die Möglichkeit bestehen wird, alle noch auf Anstellung wartenden Kandidaten unter zubringen. Es liegt jetzt an den Schulgemeinden und mit an einzelnen Gemeinden, die, wie Sie auch in Ihren Aus führungen konstatiert haben, meine Herren, die Ver- ordnugnen der Regierung als nicht rechtsverbindlich bezeichneten. Ich weiß sehr wohl, daß Obstruktion gemacht worden ist, ich weiß sogar, daß leitende Ge meindebeamte in Bezirksausschußsitzungen die er gangenen Verordnungen als Verordnungen bezeichnet haben, denen man keine Beachtung zu schenken brauche, (Hört, hört! ganz entgegen der Bestimmung in 8 110 des Straf- !O) gesetzbuches, der eine Strafe demjenigen androht, der rechtsgültig ergangene Verordnungen und Gesetze nicht beachtet oder zur Nichtbeachtung solcher Gesetze auffordert. Ich habe mich bisher in einer nicht gerade günstigen Lage gefunden. Ich wußte, daß die Regie rung bis vor einigen Tagen eine Provisorische war, und wußte weiter, meine Damen und Herren, daß all die Verordnungen und Anordnungen, die ergehen, die Sicherheit der Dauer an sich haben müssen, und diese Stellungnahme, diese Arbeitsfähigkeit, diese Er laßpflicht wurde beeinflußt von der Unbestimmtheit, wie die Schulfragen und die mit diesen zusammen hängende Kirchenfragen durch die Nationalversamm lung in Weimar reichsgesetzlich geregelt werden soll ten. Diese Unbestimmtheit hat mich beeinflußt. Ich habe gleich in den ersten Tagen meiner Amts tätigkeit versucht, eine Zusammenkunft der Vertreter der deutschen Kultusministerien herbeizuführen, um durch eine Besprechung ein einheitliches Vorgehen in der provisorischen Regierungszeit herbeizuführen. Das ist nicht gelungen, weil eben in jedem einzelnen Ministerium Arbeit in Hülle und Fülle vorhanden war und weil in jedem einzelnen Ministerium auch immer die abwartende Stellung eingenommen wurde, eine abwartende Stellung für die Schulgesetzgebung, die iv) ja berechtigt ist, weil in den verschiedenen Entwürfen zu einer neuen Reichsverfassung, die von berufenen, von privaten Leuten und von der offiziellen Regierung aus der Nationalversammlung und der Öffentlichkeit unterbreitet worden ist, Stellung zur Schulfrage in der Weise genommen worden ist, daß Schule und Kirche auf reichsgesetzlichem Wege eine Regelung erfahren sollen, d. h. die Grundzüge. Ich persönlich wünschte, daß diese Gesetzgebungsmaterie für das ganze Deutsche Reich einheitlich gestaltet würde, denn ich habe gerade jetzt unangenehm empfunden, daß durch die divergie rende, zum Teil nicht übereinstimmende Anordnung zwischen den einzelnen Bundesstaaten Differenzen ge rade in der Lehrerschaft und auch in der Schülerschaft aufgetreten sind, weil sich immer dieser oder jener Teil auf eine Anordnung in einem anderen Bundesstaate beruft. Auch in bezug auf die Wahlfähigkeitsprüfung, zu der ich jetzt komme, ist dies der Fall gewesen. In den heutigen Ausführungen haben wir gehört, daß in Preußen die Wahlfähigkeitsprüfung erleichtert ist, daß man danach strebt, sie in Sachsen so einzuführen, daß jetzt vor allen Dingen für die im Krieg gewesenen Kandidaten und Junglehrer, die sich zur Wahlfähigkeits-
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