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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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17. Sitzung. Donner-tag, den 27. März 1919-635 (Kultusminister Buck.) lL) Erwägung übergeben wird. Ich meine, daß die Wahl eines Schulleiters Sache der obersten Schulbehörde deshalb sein muß, weil die oberste Schulbehörde den Überblick über die Tätigkeit der Herren im ganzen Lande hat und weil ich befürchte, wenn die Wahl eines Schulleiters dem Lehrerkollegium überlassen bleibt, daß dann immer im engen Rahmen eines Jnspektionsbezirkes vielleicht oder in der Schule die Wahl getroffen würde und daß dadurch der Über tragung von guten Erfahrungen, von anderen Metho den in einen anderen Schulbezirk keine Dienste ge leistet werden könnten, ihr keine Förderung zuteil werdeu könnte. Ich bekenne, daß ich auf dem Stand punkte stehe, daß dem Lehrerkollegium ein Vor schlagsrecht, ein Mitwirkungsrecht belassen werden muß, aber das Wahlrecht für den Leiter einer Schule soll meiner Ansicht nach der obersten Schulbehörde überlassen bleiben oder der Kollaturbehörde, in den größeren Gemeinden also dem Stadtrat usw. Wären die Gründe für eine Forderung, die Herr Abgeord neter Arzt vorgebracht hat, so einwandfrei dargestellt, daß sich das Gros der Kammer zu dieser Auffassung bekennt, dann ist diese Meinung ein Wunsch der Kam mer, den die Regierung beachten müßte. Ich glaube aber auch, daß bei der gemeinsamen Aussprache in (2) der Kommission bei dem Für und Wider das richtige getroffen werden wird. Den Vorsitz im Schulvorstand wünscht der Herr Antragsteller zu Nr. 13 auch dem Lehrer überlassen, gleichviel, in welcher Eigenschaft der Lehrer im Schul vorstand tätig ist. Jetzt haben wir die Bestimmung im 8 27 des Volksschulgesetzes, daß neben den von der Gemeindevertretung gewählten Herren aus der Ge meindevertretung der Lehrer im Schulvorstand mit tätig sein muß, aber daß er nicht Vorsitzender werden darf. Das hat meiner Meinung nach der frühere . Gesetzgeber nicht als eine Zurücksetzung des Lehrers gedacht, sondern es ist dadurch der Wunsch zum Aus druck gekommen, den in den Schulvorstand berusenen Lehrer als ausschließlichen Sachwalter für schultech nische Fragen im Schulvorstand wirken zu lassen und ihm nicht den Vorsitz zu übertragen. Diese meine Auffassung kann aber als unrichtig hingestellt werden, und man könnte ebensogut sagen: Warum ist im Kirchenvorstand der Geistliche der Vorsitzende, der dieselbe Eigenschaft einnimmt? Hier ist nicht un überwindlicher Widerstand der Regierung entgegen zusetzen, wenn die Forderung aufgestellt wird. Be merken will ich, daß jetzt schon in einer großen Anzahl von Gemeinden Lehrer aufgestellt waren zu den Ge- (1. Abonnement.) meinderatswahlen und in den Gemeinderat gewählt (v) worden sind und nun als solche vom Gemeinderat in den Schulvorstand gewählte Herren den Vorsitz im Schulvorstand übernehmen können. Daneben ist aber der von dem Lehrerkollegium Gewühlte oder der Leiter der Schule im Schulvorstand auf Grund des Gesetzes mit anwesend, er ist stimmberechtigt, er darf nur nach den jetzt bestehenden gesetzlichenBestimmungen den Vorsitz nicht führen. Wird im Übergangsgesetz diese Bestimmung des Volksschulgesetzes außer Kraft gefetzt, so wird die Regierung diesen Forderungen keinen Widerstand entgegensetzen. Die Besetzung der Schulvorstände erfolgt durch die vom Gemeinde rat gewählten Vertreter und zurzeit auch noch von den von den früheren Gememderäten gewählten Vertretern aus den Gemeindeältesten, aus dem Gemeindevorstand und eventuell aus Vertretern der Bürgerschaft; deren Tätigkeit im Schulvorstand be steht noch weiter, die ist nicht aufgehoben durch die Neuwahl der Gemeinderüte. Das Gesetz über die Neuwahl der Gemeindeältesten, der nicht berufs mäßigen Gemeindevorstände usw. ist in Vorbereitung und wird der Kammer vorgelegt, und dann kann die Änderung eintreten. Ich habe gedacht, daß die Er ledigung nicht so dringend ist, ich habe sogar die Ausfassung, daß es im Interesse der Sache liegt, Ü» wenn ein Teil der Schulvorstandsmitglieder noch im Schulvorstand ist, um den neueintretenden Herren — und es ist ein ganzer Teil, der neu eintreten wird — die Möglichkeit zu geben, sich im Verein mit den ver bliebenen Herren schneller einzuarbeiten und dadurch der Schule zu dienen. Darum ist also die Sache gelassen worden. Ich komme nun zu der materiellen Seite der Angelegenheit, zu der von allen Herren Rednern angeführten Gehaltsfrage — ich bekenne, daß ich die Bezüge der Lehrer als vollständig ungenügend anerkenne, vor allen Dingen die Bezüge der Jung lehrer, die nach siebenjährigem Seminarstudium mit 20 und 21 Jahren ein Ansangsgehalt von 1100 M. erhalten — nicht von 1300 M., das soll erst werden nach einer Vorlage, die im Kultusministerium aus gearbeitet worden ist —, zu der Gehaltsfrage, die jetzt einigermaßen zu mildern versucht wird, und damit werden einige Anregungen der Erfüllung ent- gcgengebracht. Wir haben in den letzten Tagen im Gesamtmini sterium eine Vorlage verabschiedet, die in den näch sten Tagen durch Publikation auch Ihnen bekannt' werden wird, wonach die Teuerungszulagen sür alle 91
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