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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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18. Sitzung. Freitag, den 28. März 1819. 642 < Präsident.» Auf die Tagesordnung wird gefetzt: 1. Allgemeine Vorberatung über den Antrag des Abgeordneten Bühring und Genossen und des Abgeordneten Arzt und Genossen auf Festlegung des 1. Mai und 9. November als gesetzliche Ruhetage. (Drucksache Nr. 27.) 2. Allgemeine Vorberatung über den Antrag des Abgeordneten vr. Dietel und Genossen auf Er höhung der Servisbeiträge des Quartierleistungs- gesetzes. (Drucksache Nr. 39.) Dann möchte ich auch gleich mitteilen, welche Pläne für die nächste Woche in Aussicht genommen sind. Am Dienstag und Donnerstag soll die Sitzung um I Uhr beginnen. Am Dienstag soll auf die Tagesordnung ge setzt werden die Interpellation des Abgeordneten vr. Dietel über K^iegshilfe für den Mittelstand, Drucksache Nr. 17, und der Antrag Schmidt (Freiberg) über Zwangs wirtschaft usw., Drucksache Nr. 20. Der Mittwoch bleibt für die Ausschußsitzungen frei. Am Donnerstag Antrag Arzt, betreffend die Ärzteordnung, Drucksache Nr. 41, und die Anträge, betreffend Feuerbestattung, Drucksachen Nr. 43 und 46. Am Freitag soll die Behandlung der Interpellation über die Leipziger Vorgänge, Drucksachen Nr. 30, 33 und 3ö, erfolgen. D) Wir treten in die Tagesordnung ein: Fortsetzung -er gestrigen Beratung. Ich erteile zunächst Herrn Abgeordneten Lange (Leip zig) das Wort. Abgeordneter Lange (Leipzig): Wer den Verhandlungen des gestrigen Tages gefolgt ist, könnte leicht zu der Meinung kommen, es ist die alte Weise, nur eine neue Rollenbesetzung hat statigefunden, es ist der alte Text, die alte Melodie dazu. Befriedigung werden wohl nur recht wenige von der Aussprache des gestrigen Tages mitgenommen haben. Mit warmen Worten haben besonders die Leute vom Bau, die Fach leute, ihre Anträge aus der Mitte des Hauses begründet. Der Herr Minister hat Verständnis bekundet wie alle Munster vor und nach ihm, aber er hat geklagt: es geht nicht, es geht nicht, er hat große Vorbilder gehabt. Alle seine Vorgänger waren derselben Überzeugung, es geht nicht! (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Herr Abgeordneter Claus hat uns einen ganzen Haufen Zitate gebracht von Herrn Opitz bis zu Herrn Günther und angeführt, welch warmes Herz sie gehabt haben für die Lehrer und wie notwendig sie die Lehrerforderungen erachtet haben. Statt aller dieser Reden eine einzige or Tat — diese Führer hatten ja die Macht in den Händen —, dann brauchten wir uns heute mit der Materie gar nicht zu befassen! (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Mit diesen Worten wird man nicht viel weiter kommen können. Wir als Laienpolitiker sollen uns nun darüber ent scheiden. Wir sind wohl der Mehrzahl nach im Herzen für die Sache, doch bei vielen regt sich im Verstand die Erwägung über die Schwierigkeiten. Es gilt, mit den gegebenen Mitteln das Möglichste zu erreichen. Das kann natürlich hier in der Vollversammlung nicht geprüft und endgültig entschieden werden. Die ganze Materie ist aufgerollt, über das, was jetzt zu regeln ist, was ohne Nachteil aufgeschoben werden kann, und darüber, was absolut geschehen muß, muß im Ausschuß Klarheit geschaffen werden. So, wie es ist, kann es nicht bleiben. Alle die neugewählten Vertreter in den Gemeinden, die von edlem Feuer warm sind, glauben nicht, daß die Re volution statigefunden hat und hat stattfinden müssen, um alles zu lassen, wie es war, um in demselben Gleise weiterzugehen und weiterzuarbeiten. Das werden sie nicht begreifen. Wir dürfen nicht handeln nach der alten meck lenburgischen Verfassung „dat bliwt so, as dat west is". (0) Das geht nicht, es muß entschieden werden, was jetzt zu regeln ist und was einer gründlichen systematischen Regelung bedarf, und darum muß das von uns geforderte Über gangsgesetz diese Richtlinien enthalten, welches, ohne die künftige Regelung festzulegen, doch die Direktiven gibt, nach denen die Gemeinden usw. künftig tätig sein können. Zu nächst halten wir für notwendig, daß in dieses Über gangsgesetz die Verordnungen vom 6., 11-, 12. Dezember, kurz und gut, alle erlassenen Verordnungen, ausgenommen werden und Gesetzeskraft erlangen und daß dadurch das aufgehoben wird, was an Bestimmungen noch existiert, was dem entgegensteht. Diese Verordnungen müssen zum Teil auch nachgeprüft werden, und ich sehe z. B. nicht ein, daß, wenn heute jemand sein Kind nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen lassen will, er erst Dissi dent werden muß. Nach der jetzigen Verordnung müßte er sich erst in das Dlssidentenregister eintragen lassen, erst dann hätte er die Möglichkeit sein Kind vom Reli gionsunterricht zurückzubehalten. Auch die Rechte der Privatschulen müssen mit ge regelt werden. Es gibt eine ganze Anzahl Privat- schulen, die bisher keine Vorklassen hatten, jetzt aber mit vier Vorklassen beginnen. Es gibt Töchterschulen im Lande, die bisher nur Mädchenunterricht hatten, jetzt
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