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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
- Links
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651 18. Sitzung. Freitag, (Abgeordneter I). Rcndtorff.) 'L) gefallen ist und die Herren Staatsminister ausdrücklich > erklärt haben, nach dieser Seite in die Nachsolge des Landesherrn nicht mehr eintreten zu wollen, in der Frage, ob das bisherige Schutzverhältnis, das der Staat der Kirche gegenüber einnahm, aufrechterhalten werden soll. Dieses Schutzverhältnis kam zum Ausdruck in bestimmten Qualitäten, die der Siaat einzelnen um ihrer Bedeutung für das Volksleben willen beachtenswerten Religions gemeinschaften beigelegt hat. Die Landeskirchen sind nichts anderes als vom Staate qualifizierte Religions- gesellschasten. Um die Frage des Foribestandes dieser Qualifizierung handelt es sich bei der ganzen Kirchen trennungsfrage. Nun haben wir eine Kirchentrennung dieser Art in beschränktem Umfange in ganz Deutschland erlebt, als es sich um die Zivilstandsgesetzgebung handelte. Damals hat der Siaat der Kirche die ihm zustehende Beurkundung des Personenstandes, das Recht der Ehe schließung und das Recht der Schulleitung genommen. Mit dieser Trennung der Kirche vvm Staat konnte sich die Kirche nur dankbar einverstanden erklären. Sie hat in der teilweisen Entlassung aus dem Staatsdienste eine Entlastung von fremder Arbeit mit Freuden ent gegengenommen, um sich intensiver ihrem eigent lichen geistlichen Berufe widmen zu können. Die Trennung ist damals in schonsamem Geiste vorgenommen M worden, nicht als radikaler Abbruch einer durch tausend fältige Wnrzelverbindungen und Verästelungen zusammen geschlossenen Arbeitsgemeinschaft, sondern als eine sach kundige und besonnene Neugestaltung des unterschiedlichen Berufes der beiden auf einem Gebiete arbeitenden Ge meinschaften. Die Erfahrungen, die wir bei dieser Trennung gemacht haben, haben uns zu Freunden auch einer weiter gehenden Kirchentrennung gemacht; und die Art, wie in den Vereinigten Staaten und wie neuerdings in Basel die Kirchentrennung vollzogen worden ist, hat nns nur Mut machen können, auf diesem Wege auch bei uns fortzuschreiten. Allein in Frankreich hat man durch Brutalisierung der Kirche die Trennung herbeigeführt und auf feiten des Staates bisher ein sehr schlechtes Geschäft damit gemacht. Ich erkläre ausdrücklich: cs liegt auch meiner Fraktion durchaus fern und hat ihr fern gelegen, gegen die Trennung von Staat und Kirche ihrerseits Verwahrung einzulegen. Was wir fordern, ist nur, daß diese Trennung in einem vernünftigen und versöhnlichen Geiste erfolgt. Wir fordern, daß der ge schichtlich gewordene, bis in die neueste Gegenwart be währte Beruf der evangelischen Kirche — von der habe ich hier zu reden — für unser deutsches und sächsisches Volksleben bei der Neugestaltung der Dinge nicht einfach airßer acht gelassen werde, daß man also vor allen den 28. März 1919. Dingen diese Kirche nun nicht erst auseinanderjagt, um (6) sie dann unter dem Privatverernsrccht sich etwa neu zusammenschließen zu lassen, sondern daß man ihr, wie es in Basel geschehen ist, ihre öffentliche Rechtspersön lichkeit belasse und mit ihr in Verbindung das Recht der Steuererhebung. Meine Damen und Herren! Das Recht der Steuererhebung haben im alten Staat die Herren Minister der sächsischen Landeskirche trotz wieder holt erhobener Ansprüche beharrlich versagt. Es wäre ein schweres Unrecht, wenn im gegenwärtigen Moment die Herren Minister des neuen Staates, der die Kirche finanziell zu tragen ablehnt, auf diesem Wege fortfahren und die Kirche mittellos an die Luft setzen wollten. Des weiteren fordern wir, daß auch fernerhin für die gottesdienstlichen Gebäude und Einrichtungen der Kirche ein öffentlicher Schatz gewährt werde, wie das z. B. in dem freien Amerika selbstverständliche Voraussetzung ist. Wir fordern endlich, daß in bezug auf die finanziellen Fragen der Staat auf der einen Seite begründete For derungsrechte der Kirche nicht unerfüllt lasse, zweitens aber sich moralisch verpflichtet erachte, die Kirche nicht als eine Staatsdienerin, die er nun nicht mehr braucht, auf die Straße zu setzen, sondern das langjährige Dienst verhältnis, in dem sich die Kirche dem Staate gegenüber befunden hat, in schonsamem Ausgleich der in Betracht kommenden Fragen zu lösen. Wesentlich in diesen Linien D) wird sich bewegen, was wir als Forderungen aufzustellen haben. Und nun, was ergibt sich für die Schulfragen? Ich werde, trotzdem ich des Wiverspruches der Majorität ohne weiteres sicher bin, nicht unterlassen, zunächst zu betonen: nach wie vor sind wir grundsätzlich Anhänger der kon fessionellen Schule; (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.) ich betone dabei, nicht einer konfessionalistischen Schule. Es fällt uns nicht ein, dieser Schule die Bindung unter Formeln von Bekenntnisschriften oder den Lehrern das Einbläuen von Lehrsätzen dieser Bekenntnisse auszueilegen. Luthers Katechismus, meine verehrten Damen und Herren — wer ihn wirklich kennt, wird mir das zugeben —, ist das untheologischste Buch, das es überhaupt gibt; und nur eine mißverstandene Pädagogik, an der Voiksschullehrer und Geistliche die gleiche Schuld tragen, hat aus diesem Buche ein Buch der popularisierten Dogmatik und ans seiner unterrichtlichen Behandlung eine Methode gemacht, die mit Lehrsätzen operiert. Meine Damen und Herren! Die konfessionelle Schule will selbstoerständlich allen berech tigten Forderungen der Wissenschaft völlige Freiheit lassen. Wir fordern unbedingte intellektuelle Redlichkeit der 94*
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