3. Sitzung. Freitag, den 28. Februar 1919. »2 lPr-stvcnt.) x, Organe zur Durchführung der wirtschaftlichen und politischen Sozialisierung der Gesellschaft. Näheres über Rechte und Pflichten der Arbeiter- und Soldatenräte ist durch beson deres Gesetz zu bestimmen. Wer dagegen ist, den bitte ich, sich zu erheben. (Geschieht.) Der Antrag ist gegen 10 Stimmen abgelehnt. Jetzt kommt der Eventualantrag zur Abstimmung, dieser lautet: Im Falle der Ablehnung des Minderheits antrages unter IV hinter 8 19 des Verfassungs gesetzes zu setzen: Über die Rechte und Pflichten der Arbeiter und Soldatenräte als Kontroll- und Einspruchs organ ist ein besonderes Gesetz zu erlassen. Hierzu liegt wieder ein Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Uhlig vor, welcher verlangt, daß über die Worte „als Kontroll- und Einspruchsorgane" getrennt, abgestimmt werden soll. Wird der Antrag Uhlig unterstützt? — Hinreichend. Ich werde zunächst für den Fall der Annahme des Eventualantrages über die Streichung der Worte „als Kontroll- nnd Einspruchsorgane" abstimmen lassen. s,) Wer für Annahme dieser Streichung ist, verbleibe in seiner Verfassung, wer dagegen ist, stehe ans. Die Streichung ist gegen 11 Stimmen angenommen. Nachdem diese Streichung vorgenommen ist, habe ich nunmehr über den Eventualantrag abstimmen zu lassen, der nunmehr lautet: Im Falle der Ablehnung des Minder heitsantrages unter IV hinter 8 19 des Ver- sässungsgesetzes zu setzen: über dicRechte undPflichtcn der Arbeiter- und Soldatenräte ist ein besonderes Gesetz zu erlassen. Die Herren, die dagegen sind, bitte ich, sich zu er heben. Der Antrag ist mit 43 gegen 32 Stimmen an genommen. Wir fahren nun in der Abstimmung fort. Ich rufe Nr. 4 auf. Will die Kammer in 8 7 anstatt „einem Drittel" „einem Viertel" setzen? Einstimmig. 5. In 8 0 Absatz 2 folgende Fassung zu geben: Das Gesamtministerium hat die Volks kammer wieder einzuberufen, wenn der Wiederzusammentritt erforderlich ist oder von mindestens einem Viertel der Abgeord neten schriftlich beantragt wird? Einstimmig. 6. In 8 10 die Eingangsworte ,,Der Staats präsident" zu ersetzen durch „Das Gesamt ministerium"? Einstimmig. 7. Im übrigen de» Abschnitt I des Regierung- entwurfes unverändert anzunehmen? Einstimmig. 8. Abschnitt II der Vorlage zu streichen? Einstimmig. 9. Abschnitt III als nunmehr Abschnitt II die ans der Drucksache ersichtliche Fassung zu geben. Das geht bis zn 8 20. Das Hans wünscht, daß über den ganzen Abschnitt, ohne ihn noch einmal zn verlesen, abgestimmt wird. Ich stelle das fest. Will die Kammer demgemäß beschließen? Einstimmig. Damit sind also die Bestimmungen bis 8 20, die in dem Anträge enthalten sind, nunmehr angenommen. (Abg. Sindermann: Nun kommt noch Nr. 10!) Jawohl, wir kommen nun zu Nr. 10. Will die Kammer beschließen, die Überschrift „Vorläufiges Grundgesetz für den Freistaat Sachsen" anzunehmen? Einstimmig. Will die Kammer nunmehr das ganze Gesetz mit den vorgeschlagenen Änderungen samt Überschrift und Eingang und nach Annahme des Eventualantrages annehmen? Gegen 21 Stimmen angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Ent schließung. Hier bitte ich zunächst genehmigen zu wollen, daß es heißt: nach folgenden „Grundsätzen" statt nach folgenden „Sätzen". Will die Kammer diesen Zusatz einschalten? Einstimmig. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Ent schließung aus Seite 4 oben.