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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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80. Sitzung. Dienstag, den I. April 1919 (Abgeordneter «Luther (Plauens l^) Vorschriften gemacht werden dürften, daß ihnen vielmehr freie Hand gelassen werden solle und daß die Gemeinden den kreditwürdigen und bedürftigen Darlehnsuchenden gegenüber im Einzelfalle auf besondere Sicherheiten ver zichten müßten. Es wurde darum auch in der Rechen- schaftSdeputation gewünscht und von der Regierung zu gesichert, daß ein diesbezüglicher Satz aus der Rede des Herrn Ministers des Innern mit in die seinerzeit zu erlassende Verordnung ausgenommen werde. Lieser Satz lautet: Die Regierung gibt sich der Erwartung hin, daß die Gemeinden in der Forderung von Sicherheiten für die Darlehen sich auf das unbedingt erforderliche Maß beschranken und nach Befinden, insbesondere bei klei neren Darlehen, sich mit der persönlichen Vertrauens würdigkeit des Nachsuchenden begnügen und auf sach liche Sicherheiten ganz verzichten. In der 29. Sitzung der Zweiten Kammer am 7. März 1916 gab der Herr Minister des Innern dieser Erwar tung nochmals in gleichen Worten Ausdruck. Meine Damen und Herren! Der schwierigste Punkt bei der Gewährung von derartigen Dar lehen ist die Frage der Haftung für die Dar lehen selbst und für die Zinfen. Darüber kamen uns fortwährend Klagen zu, daß viele Gemeinden sich darauf überhaupt nicht einließen, Darlehen ohne auS- M reichende materielle Sicherheit zu befürworten, namentlich kleinere Gemeinden ließen sich darauf überhaupt nicht ein. Ob eine derartige Behauptung zutreffend war, vermochten wir nicht festzustellen. Um nun darüber Klarheit zu schaffen, stellte am 12. November 1917 die Fraktion der Fortschrittlichen Volkspartei den Antrag, die StaatSregie- rung zu ersuchen, der Ständeversammlung alsbald eine Vorlage zu unterbreiten, mit welcher eine Übersicht über die seither auf Grund der ständischen Beschlüsse aus dem Genossenschaflsstock zur Unterstützung des notleidenden Mittelstandes gewährten Darlehen gegeben werden soll. In der Finanzdeputation welche sich mit diesem An träge zu befassen hatte, hat man den Antrag entgegen kommend behandelt und auf Drucksache Nr. 275, den Antrag zum mündlichen Bericht der Finanzdeputation der Zweiten Kammer vom 7. Mai 1918 betreffend, die Staatsregierung ersucht, dem Antrag des Abgeordneten Günther und Genossen vom 12. November 1917 ent sprechend, Drucksache Nr. 8, der Ständeversammlung eine Übersicht über die seither auf Grund der ständischen Be schlüsse aus dem Genossenschaftsstock zur Unterstützung des notleidenden Mittelstandes gewährten Darlehen zu unter breiten. In der Sitzung der Zweiten Kammer vom 8. Mai 1918 versprach die Regierung, eine solche, auch von der Finanzdepution (1 beantragte Übersicht bald vorzulegen. 731' Meines Wissens ist aber eine solche Übersicht bis zum W Ausbruch der Revolution von der Regierung nicht an die Ständekammer gekommen und auch später nicht an die Volkskammer. Die Klagen darüber, daß manche Gemeinden Schwierigkeiten machen, solche Darlehen ohne genügende materielle Sicherheiten zu befürwor ten, auch wenn er sich um ganz vertrauens würdige Volksgenossen handelt, wollen nicht verstummen. Besonderen Schwierigkeiten bei der Auf nahme solcher Darlehen scheinen die Angehörigen des Handwerkerstandes ausgesetzt zu sein; und doch sollte gerade hier alles getan werden, um dem Handwerker stand wirtschaftlich wieder auf die Beine zu helfen. Im höchsten Maße nachteilig empfand man eS aber während der KricgSjahre, namentlich während der letzten zwei, daß viele Handwerker, z. B. Bauklempner, Bauschlosser, Bau tischler, Schieferdecker, Glaser, Schmiede, Stellmacher, Sattler, Gürtler, Maler usw. nicht mehr in genügender Zahl vorhanden waren, da von ihnen ein großer Teil zum Heeresdienst eingezogen war. Dieser Mangel an Handwerkern und sonstigen gewerblichen Kleinunternehmern wurde nicht nur in den Städten — das möchte ich be sonders betonen —, sondern besonders auch auf dem Lande recht unangenehm empfunden. Gerade der Mangel an Handwerkern während der Kriegs-lv) jahre muß uns darüber belehren, daß der ge werbliche Mittelstand für unser Kultur- und Wirtschaftsleben ganz unentbehrlich ist. In dieser Erkenntnis müßte man nun auch alles tun, um den wirtschaftlichen Ausbau des gewerblichen Mittel standes in feinen verschiedenen Formen durch Gewährung von ausreichenden Darlehen tatkräftig zu fördern. ES handelt sich dabei nicht um ausgehöhlte Existenzen, von denen am 8. Mai 1918 der RegierungSvertreter sprach, sondern um höchst nützliche Glieder unserer Volksgemein schaft, die durch den Krieg in ihrer Existenz schwer ge schädigt wurden und die, ohne genügende Sicherheit stellen zu können, doch in ihrer Persönlichkeit eine aus reichende Gewähr für die Rückzahlung der Darlehen bieten würden. Leider wird in manchen Gemein den, wie ich schon sagte, auf diese! Moment von vornherein keinerlei Gewicht gelegt. Meine poli tischen Freunde sind der Meinung, daß hier unbedingt eine Änderung eintreten muß. So sind mir auch Klagen aus den Kreisen der Lohnstickmaschinen besitzer der vogtländischen und erzgebirgischen Spitzen- und Stickereiindustrie zugegangen. ES handelt sich hierbei um einen der wichtigsten Berufszweige einer zukunftsreichen Industrie, 106*
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