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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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732 20. Sitzung. Dienstag, den 1. April 1919. (Abgeordneter Günther Mauen).) O) war namentlich in kleineren Gemeinden aus all zu großer Ängstlichkeit übersehen wird. Den Ge meinden müßte doch in besonderem Maße daran gelegen sein, ihre Steuerkräfte zu vermehren und dahin zu wir ken, daß ihre soliden, zwar der Mittel entblößten Mit bürger sich wieder wirtschaftlich herausarbeiten. Ein gleiches Interesse hat daran natürlich auch der Staat; er könnte mit größerem Erfolge die Gemeinden von ihrer allzugroßen Ängstlichkeit befreien, wenn er eine größere Haftung für die Darlehen übernehmen würde; und das ist der springende Punkt, auf den ich schon eingangs meiner Ausführungen hingewiesen habe. Das erscheint uns durchaus kein unbilliges Verlangen zu sein. Wir haben diese Frage eingehend in der Fraktion der Demo kratischen Partei behandelt und sind einmütig zu der Auffassung gekommen, daß in dieser Beziehung ein solcher Wunsch durchaus kein unbilliges Verlangen an die Unter stützung des Staates stellen würde. Mit unserer Interpellation kommt es uns aber zunächst darauf an, von der Regierung darüber Auskunft zu be kommen, in welchem Umfange Darlehen aus Grund der Ständischen Schrift vom S. April 1916 überhaupt gewährt worden sind und in welchem Umfange an Privatangestelltc und Arbeiter, denen bei besonderer Bedürftigkeit auch Darlehen gewährt weiden können. Natürlich handelt es M sich dabei um solche Volksgenossen, die Vertrauen genießen; andere können nicht in Frage kommen. Im außerordentlichen Staatshaushalt auf die Finanz jahre 1918/19, auf den ich schon hinwies, sind weitere 2 Millionen Mark für Gewährung von Darlehen der Re gierung zur Verfügung gestellt worden. Wir vermuten — das geht schon aus Zifs.2 unserer Interpellation hervor —, daß diese Summe vielleicht nicht ausre ichen dürfte, um den Zwecken zu dienen, denen der Genossenschaftsstock jetzt dienen soll; und wir fragen deshalb an, ob die Regierung gewillt ist, weitere Mittel zum Aufbau der durch den Krieg ge- fchädigten wirtschaftlichen Existenzen und unter besonderer Berücksichtigung der Kriegsbeschädigten bereitzustellen. Wir erachten es als eine besonders dringliche Staatsaufgabe, denjenigen Volksgenossen, die durch den Krieg in ihrem Gewerbe geschädigt worden sind, namentlich aber den Kriegsbeschä digten, soweit sie das solide, ehrliche Bestreben haben, ihre früheren Erwerbsquellen wieder in ordnungsgemäßer Weise zu betreiben oder sich ihren körperlichen und geistigen Leistungen ent sprechend eine neue aufzubauen, inangemessenem Umfange innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen Darlehen zu gewähren. In diesem Sinne soll die Regierung, dafern eS in zwischen nicht schon geschehen ist, eine Verordnung an U die Gemeinden ergehen lassen. Gewiß sind die finanziellen Anforderungen, die jetzt an Staat und Gemeinden gestellt werden, außerordentlich groß. Das erkennen wir durch aus an. Aber wir glauben, daß es eine ganz besondere Pflicht für die Sächsische Volkskammer und für die Regierung ist, solide und strebsame Volksgenossen, die ernstlich bemüht sind, sich wirtschaftlich wieder erfolgreich zu betätigen, nach Möglichkeit zu unterstützen und ihnen die Bahn hierfür freizumachen. (Bravo!) Damit wäre auch dem allgemeinen Wohl gedient. Man soll diese Frage nicht von kleinlichen Gesichtspunkten aus betrachten, indem man etwa dagegen einwenden wollte, die Finanzlage des sächsischen Staates erlaube es nicht, eine höhere Haftung als zu einem Drittel für die Dar lehen zu übernehmen. Das wäre ein kleinlicher Stand punkt, den unsere Bevölkerung, namentlich die aus dem Heere entlassenen ehemaligen Kriegsteilnehmer und Heeres angehörigen, vor allem die Kriegsbeschädigten, überhaupt nicht verstehen würden. Wir hoffen, auf unsere Interpellation von der Re gierung eine Antwort zu bekommen, die auch draußen im Lande befriedigend und beruhigend wirken möchte. (Beifall!) Präsident: Das Wort hat Herr Ministerialdirektor Geheimer Rat vr. Dehne. Ministerialdirektor Geheimer Rat vr.Dehne. Meine Damen und Herren! Die Interpellation richtet zwei Fragen an die Regierung; ich bin beauftragt, sie zu beantworten. Die erste Frage geht dahin, in welchem Umfange die sogenannten Kriegsdarlehen im Sinne der ständischen Ermächtigung vom Jahre 1916 bisher ge währt worden sind. Hierzu ist zu bemerken: auf Grund der von den Ständekammern im April 1916 erteilten Ermächtigung ist unter dem 12. April 1916 eine Ver ordnung ergangen, in der die Grundsätze festgelegt wor den sind, nach denen die Darlehen gewährt werden sollten. Seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung sind gegeben worden insgesamt 1406 Darlehen mit 2 096 940 M. Davon sind gewährt worden an Inhaber von Betrieben der Landwirtschaft, des Handels und der Industrie und des Gewerbes und an Angehörige der sogenannten freien Berufe (Ziff. 1 der Verordnung): 878 Darlehen mit 1301198 M.; an HauS- und Grundbesitzer (Ziff. 2 der Verordnung): 586 Darlehen mit 678127 M.; weiter au Inhaber von Betrieben, die gleichzeitig Haus- und Grund-
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