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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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4. Sitzung. Montag, (Abgeordneter Scherffig.) Zuweisung von Arbeit anschließen. Die Angelegenheit ist ja reichsge'etzlich geregelt, und die Landesregierung ist an die reichsgeletzlichen Bestimmungen gebunden. Aber die Regierung hat die Möglichkeit, dort, wo sich Un ebenheiten gezeigt haben, sie auszugleichen und auch die Unterstützung an und für sich auszubauen. Unebenheiten zeigen sich besonders dort, wo neben hohen Unterstützungssätzen sehr niedrige gezahlt werden. In Sachsen schwanken bekanntlich die Sätze für männliche erwachsene Arbeiter zwischen 3 Ai. 50 Pf. und 6 M. Es muß Unzufriedenheit erregen, wenn in einem Orte der Höchstsatz gezahlt wird und im Nachbarorte der niedrigste Satz zur Anwendung kommt. Maßgebend für die Be messung der Unterstützung ist bekanntlich der Ortslohn. Der Ortslohn ist nun durchaus nicht immer einwandfrei festgesetzt worden. Er ist oftmals festgesetzt worden von Personen, die ein Interesse daran halten, wenn er mög lichst niedrig gesetzt wird, weil sie ihn als Maßstab zur Entlohnung von Arbeitern nehmen. In gleichartigen Wirtschaftsgebieten wirkt es deshalb eigentümlich, wenn die Unterstützungssätze so verschieden bemessen sind. Als Grundlage sür die Unterstützung sollte vor allen Dingen der Bedarf angenommen werden. Vor allen Dingen sollten als Maßstab die Lebensmittelpreise gelten. Die Lebensmittel sind in Sachsen nicht so verschieden, daß die <2) Differenz zwischen 3 M. 50 Pf. und 6 M. als gerechtfertigt erscheinen darf. Würde man sie als Grundlage nehmen, dann würde jedenfalls für Sachsen ein ziemlich gleicher Unterstützungssatz herauskommen, und damit würden wir einen großen Teil Unzufriedenheit beseitigen. Die Landeszentralbehörde kann nun in dieser Be ziehung eingreifen. Es heißt da: Die Landesbehörde oder die' von ihr bezeichnete Stelle kann bestimmen, daß für einheitliche Wirtschafts gebiete der gleiche von ihr festzusetzende Ortslohn zu gelten hat. In gleicher Weise kann bestimmt werden, daß der für einen Ort eines einheitlichen Wirtschafts gebietes geltende Höchstsatz auch sür andere Orte dieses Gebietes zu gelten hat. Ich möchte die Regierung ersuchen, von diesem Rechte Gebrauch zu machen. Damit würde man viel Unzufrie denheit aus der Welt schaffen. Die Unterstützungssätze sollen ja nun nicht höher sein als der Arbeitsverdienst. Als man die Unterstützungs sätze festsetzte, ist auch zweifellos nicht über den Arbeits verdienst hinausgegangen worden. Aber heute kann eigentlich der Arbeitsverdienst nicht mehr in der Weise maßgebend sein, wie es seinerzeit der Fall gewesen ist, weil heute bereits die Arbeitslöhne im Abbau begriffen sind. Es steht fest, daß viele Unternehmer dazu über gegangen sind, die während der Kriegszeit beschäftigten den 3. März 1919. 67 Arbeiter zu entlassen. Man hat neue Arbeiter eingestellt, (6) besonders die vom Heeresdienst Entlassenen, und hat sie wesentlich niedriger entlohnt; mithin muß als Grundlage eigentlich die Summe angewendet werden, die der Ar beiter zum Leben unbedingt braucht. Die Wirkung des Abbaues der Löhne ist folgende, daß Arbeiter die je nach der Kinderzahl 40 bis 50 M. Erwerbslosen- unterstützung erhielten, denen man nun Arbeit nach gewiesen hat, bei voller Arbeit 30 M. Wochenlohn er halten; so weit ist der Arbeitslohn bereits abgebaut. Auf der anderen Seite erregt es auch Mißstimmung, daß schließlich Arbeiter, die landwirtschaftlichen Besitz haben, heute in ihrer Erwerbslosigkeit die Erwerbslosenunter stützung genießen und während ihrer freien Zeit ihre landwirtschaftlichen Arbeiten verrichten. Die Kommissionen in den einzelnen Orten sollten auf diese Angelegenheit besonderes Augenmerk haben. Es wäre die Frage zu erwägen, ob in diesem Falle wirklich der Bedarf immer vorhanden ist. Es wäre schließlich viel richtiger, in solchen Fällen, wo ein Familienvater mit fünf Kindern nicht höher als auf 30 M. kommt, lieber einige Mark zuzuschießen und auf der anderen Seite eine strengere Kontrolle zu üben, ob auch alle berechtigt sind, ihrer wirtschaftlichen Lage nach die Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Nun hat ja der Arbeitslose, dem man Arbeit nachweist, das Recht, die Arbeit zu verweigern, wenn der Lohn nicht D) ortsüblich und angemessen ist. In die Steinbrüche unter halb Meißens werden Arbeitslose vermittelt, denen man einen Stundenlohn von 70 Pf. bietet. Es ist nicht zu bestreiten, daß dieser Arbeitslohn ortsüblich ist, aber nie mand wird bestreiten wollen, daß mit 70 Pf. Stundenlohn heute ein Arbeiter seine Familie überhaupt nicht ernähren kann. Das steht ohne weiteres fest. Der wichtigste Teil der Erwerblosensürsorge ist ja ohne weiteres die Zuweisung von Arbeit. Wenn man nun aber bereits in der Industrie schlimme Erfahrungen gemacht hat, so ist es in der Landwirtschaft damit noch viel schlimmer bestellt. Wenn in den Städten heute noch die Plakate prangen: Arbeiter, geht auf das Land!, so sollte man mit diesem Unfug endlich aufräumen, denn die Landwirte brauchen keine Arbeiter, sie machen keine Ansprüche bei den Arbeitsnachweisen auf Arbeits kräfte, sie sind verwöhnt durch billige Arbeitskräfte, die sie an den Kriegsgefangenen hatten. Wenn sie aber schon Arbeitskräfte fordern, dann zahlen sie zum großen Teil einen Lohn, der zum Protest heraussordern muß. Es erhalten junge, kräftige Arbeiter von einzelnen Landwirten 8 bis 10 M. pro Woche. Es ist ganz ausgeschlossen, daß diese Leute sich die Kleidungsstücke, die sie bei der Arbeit abreißen, erneuern können. Das Rittergut Hirsch stein bekam einen Arbeiter nachgewiesen; der Mann wurde 12*
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