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Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Bandzählung
- 1919/20,1
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118.b-V.1919/20,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20062760Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20062760Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20062760Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- 1919 - 1933
- Wahlperiode
- 1919-02-25 - 1920-10-28
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1919-04-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftVerhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- BandBand 1919/20,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- BeilageBekanntmachung, die Einberufung der Volkskammer betreffend IX
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 35
- Protokoll4. Sitzung 65
- Protokoll5. Sitzung 103
- Protokoll6. Sitzung 175
- Protokoll7. Sitzung 229
- Protokoll8. Sitzung 309
- Protokoll9. Sitzung 321
- Protokoll10. Sitzung 349
- Protokoll11. Sitzung 393
- Protokoll12. Sitzung 433
- Protokoll13. Sitzung 437
- Protokoll14. Sitzung 443
- Protokoll15. Sitzung 489
- Protokoll16. Sitzung 531
- Protokoll17. Sitzung 595
- Protokoll18. Sitzung 641
- Protokoll19. Sitzung 695
- Protokoll20. Sitzung 729
- Protokoll21. Sitzung 771
- Protokoll22. Sitzung 823
- Protokoll23. Sitzung 835
- BandBand 1919/20,1 -
- Titel
- Verhandlungen der Sächsischen Volkskammer
- Autor
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779 21. sitzunq Donnerstag, de«? 3. April 1919. (Abgeordneter Frätzdorf.) Roten Kreuz werden den Ärzten fortgesetzt Schwierigkeiten gemacht und die Verträge nicht genehmigt, wenn das Honorar nach Ansicht der Herren, die da regieren, nicht angemessen ist. Und so werden denn auch Gemeinden bei Abschluß von Arztverträgen für Krankenhäuser und an anderen Stellen, so beim Roten Kreuz, wiederholt Schwierigkeiten gemacht Sie alle anzuführen — ich habe eine große Menge von Material da — würde viel zu weit führen. Die Ärzteführer sind überhaupt gegen jede feste Anstellung, der Arzt soll kein Beamter werden, er soll ein freier Beruf sein. Aber ein freier Berus mit Zwangsorganisation, meine Herren! Ich nehme es den Ärzten durchaus nicht übel. Wer bei den Krankenkassen 50000 M. verdient, wird sich wahrscheinlich nicht danach sehnen, eine Arztstelle bei einer Stadtgemeinde mit 12000 bis 15000 M. anzunehmen. Aber es muß doch dem anderen, der nicht so geschäftskundig ist, möglich und zulässig sein, unter anständigen Bedingungen solche Arzt stelle ohne weiteres anzunehmen. Das ist ein Eingriff in die persönlichen Rechte, den wir zu dulden keinen Grund haben. Meine Herren! Die ehrengerichtlichen Strafen sind sehr hoch. Die ehrengerichtlichen Strafen sind a) Warnung, I)) Verweis, o) Geldstrafen von 20 bis 3000 M., Ab erkennung des Wahlrechtes und der Wahlfähigkeit zu den ö vom Verein zu bewirkenden Wahlen bis zur Dauer von fünf Jahren und gegen ein freiwilliges Mitglied Ausschluß aus dem Bezirksverein. Also, meine Herren, ganz ex orbitante Strafen sind hier möglich, und wie wir nun sehen werden, ist auch davon Gebrauch gemacht worden. Meine Herren! Noch gestern ist mir von einem Arzt der Umgebung Dresdens eine Petition zugegangen, die gleichfalls eine Abänderung des Gesetzes erstrebt. Da ist z. B. in der Naturheilanstalt von Bilz, Radebeul, die Ihnen allen bekannt ist, seit Jahren ein ärztlicher Leiter tätig, und die ärztlichen Leiter sind, weil sie mit dem Herrn Bilz zusammen tätig sind, fortgesetzt drangsaliert worden, nicht nur von dem zuständigen ärztlichen Be zirksverein, sondern auch durch die ehrengerichtlichen Ver fahren und Urteile. Es sind Strafen verhängt worden von 300 M., 500 M., von 1500 M. und von 3000 M. Und warum sind sie verhängt worden? Weil die Ärzte mit einem Mann, dem Herrn Bilz, zusammen tätig ge wesen sind, der in seinem vielverbreiteten Buche den ärztlichen Stand scharf angegriffen hat. Aber, meine Herren, ich will Ihnen einen anderen Fall vortragen, den mir ein Arzt am verflossenen Sonntag mitgeteilt hat. Einer seiner Verwandten stirbt an einem Furunkel in der Nase. Die Mutter ist ganz außer sich. Der Fall ereignete sich in Halle, sie fragt also einen Arzt in Halle, ob denn der Arzt nicht da einen Kunstfehler be- lO) gangen habe, ob der Sohn nicht zu retten gewesen wäre. Es wird festgestellt, daß der behandelnde Arzt ganz pflichtwidrig gehandelt hat, wie kein verständiger Arzt handelt, er hat den jungen Mann in der laxesten Form operiert, hat ihn ohne Verband fortgehen lassen und keine Verhaltungsmaßregeln gegeben. Der junge Mann starb infolgedessen. Eilt Hallenser Arzt kritisiert die Handlungsweise dieses Arztes der Mutier gegenüber, die Mutter fragt einen Arzt aus dem hiesigen Bezirk, einen Verwandten, ob er auch auf diesem Standpunkle stehe. Dieser bejaht das und sagt, es liege ein Kunstfchler vor. Dieser Privatbrief kommt in die Hände eines Rechtsanwalts. Der Rechtsanwalt fragt bei dem hiesigen Arzt an, ob er danon Gebrauch machen dürfe. Der sagt: nein, dazu habe er kein Recht; der Rechtsanwalt macht dennoch Ge brauch davon, und darauf erfolgt eine Anklage wegen des Inhaltes dieses PrivatbriefeS an seine Verwandte, und dieser Arzt wird vom hiesigen Ehrcnrat zu 500 W. Geldstrafe verurteilt. (Hört, hört! auf allen Seiten des Hauses.) Der angerufene Ehrengerichtshof bestätigt dieses Urteil und fügt nach 100 M. Kosten hinzu. Wo bleibt denn da die persönliche Freiheit noch? Wir können eine solche Handlung unter leinen Umständen dulden. Dann, meine Herren, haben wir, wie ich erwähnte, in der Dresdner Ortskrankenkasse das feste Arztsystem. Unsere Arzte werden mit festen Honoraren angestellt, die je nach der Größe ihres Bezirks wechseln. Wir haben es für richtig gehalten und haben es nach dem Wunsche vieler Kassenärzte eingeführt, daß die Arzte Ansprüche bei der Krankenkasse auf Pension haben, wie es die Staats diener haben, nicht für ihre Fannlie, sondern nur für ihre Person. Das haben die Ärzte in der Hauptsache freudig begrüßt, und wir haben eine Anzahl ärztlicher Pensionäre, und eine große Anzahl von Ärzten, die 25 bis 30 Jahre bei uns tätig sind. Da ist nun auch der ärztliche Bezirksverein und die Ehrengerichtsbarkeit dazu gekommen, die Annahme der Pension von der Krankenkasse als nicht standeswürdig zu be zeichnen und den Mitgliedern zu verbieten. Dieses Urteil ist sogar noch unter Vorsitz eines sächsischen Re-- gierungsbeamteu gefaßt worden, denn dem Ehrengerichts hof sitzt ein Vertreter der sächsischen Regierung vor. Es wurde da ausgesprochen: Zurzeit ist die Annahme der Pension nicht standeswürdig, und wer sie etwa au- nimmt, verfällt den Strafen. Tas heißt, es ist so lange standesunwürdig, als die freie Arztwahl nicht eingeführt ist. Nicht jeder Arzt ist in der Lage, Reichtümer zu (1 Rbimnemcnl' 113
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